Mieterhöhung unbegründet

Begonnen von Felinatus, 06. November 2025, 22:43:43

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Felinatus

Ich habe vom Vermieter vor einer Weile ein Schreiben erhalten, dass mir die Miete erhöhen soll.

Das Blöde nur: Es gibt einfach überhaupt gar keine Begründung. Kein Mietspiegel, keine Berechnung, nicht mal ein Nebensatz. Einfach gar nichts.

Ich habe mich durch diverse Anwalts- und Mieterseiten geklickt und auch den §558a BGB und überall lese ich übereinstimmend, dass eine Begründung jedoch da zu sein hat und formale Fehler zur kompletten Unwirksamkeit führen können. Gerichtsurteile scheinen das zu bestätigen.

Ich will diese Mieterhöhung natürlich abschmettern und habe mich entschlossen, es darauf ankommen zu lassen, weil ich mir relativ sicher bin, im Recht zu sein. Ich brauche halt auch jeden Euro, tue das also nicht einfach so aus Spaß.

Die erste erhöhte Miete wäre jetzt theoretisch fällig gewesen und ich zahlte normal die bisherige Miete. Der Vermieter fragte natürlich, wo der Rest blieb und dann hab ich das halt erklärt. Der Vermieter hat geantwortet, scheint davon offensichtlich nicht sehr begeistert zu sein, konkrete Maßnahmen oder Entscheidungen wurden jedoch noch keine angekündigt. Vielleicht kommt da noch was.

Jetzt meine Frage, hat irgendjemand von euch in einer ähnlichen Situation gesteckt und wie seid ihr damit umgegangen?

Mein Plan ist: Jeden Tag die Post prüfen. Alle Schriftstücke + Briefumschlag aufbewahren. Kühlen Kopf bewahren.

Ich mach mir aber nichts vor: Selbst, wenn ich hier Recht habe, werde ich dieses Spiel nicht ewig spielen können. Irgendwann wird der Vermieter mir eine wasserdichte Mieterhöhung reindrücken und muss dann mehr zahlen. Aber ich gewinne zumindest Zeit. Ich habe halt Angst, dass langfristig gesehen die Miete eines Tages so hoch ist, dass das Bürgergeld nicht mehr reicht und dann habe ich ein Problem. Jeden Monat, wo ich sowas auch nur hinauszögern kann, ist viel wert.

Ich hatte bei meinem Vermieter bisher ein gutes Standing, aber das habe ich mit der Aktion wohl erstmal verspielt (vermutlich; Gedanken lesen kann ich nicht). Das war mir auch schon vorher klar, aber meine Logik ist: Das beste Standing nützt nix, wenn du am Ende pleite bist und die Mieten nicht mehr zahlen kannst, weil du schön brav alles mitgemacht hast (obwohl du es gar nicht hättest mitmachen müssen).

Danke an jeden, der bisher gelesen hat, ich wollte hier ein bisschen Dampf ablassen (Kommentare sind gern gesehen).  :smile:


(Und ja, mir ist natürlich klar, dass das Forum keine Rechtsberatung ersetzt.)

xoxoxo

um wie % wurde erhöht wie lange wurde nicht erhöht

Felinatus

Unter 20% und seit mehreren Jahren nicht. Aber spielt das hier überhaupt eine Rolle?

Rotti

Zitat von: Felinatus am 06. November 2025, 22:43:43Jetzt meine Frage, hat irgendjemand von euch in einer ähnlichen Situation gesteckt und wie seid ihr damit umgegangen?
ja war bei mir noch eine Zeit wo man kein schreiben einem neuen VM mitgeben musste und sich 10 Freie Wohnungen in meiner Großstadt noch anschauen und Preiswert mieten konnte.
Nach einem Streit mit meinem VM hatte der mir vom Vermieterverein eine 30% Mieterhöhung geschickt da war auch alles genau mit Mietspiegel und Kündigungsfristen aufgeführt.
Am besten du besprichst das noch erst einmal mit deinen VM das er noch davon etwas absieht von der Mieterhöhung weiß er denn von der misslichen Lage deiner Arbeitslosigkeit? Zur Zeit haben ja viele  eine Schnappatmung sobald sie nur Bürgergeld hören.

Zitat von: Felinatus am 07. November 2025, 16:40:24Unter 20% und seit mehreren Jahren nicht. Aber spielt das hier überhaupt eine Rolle?

Auf eine unbegründete Mieterhöhung darauf würde ich überhaupt nicht reagieren.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

Ich verstehe nicht, warum, wenn wir etwas zerstören, die von Menschen geschaffen-wir nennen es Vandalismus,
aber wenn wir etwas zerstören, geschaffen von der Natur, wir nennen es Fortschritt.

xoxoxo

Es ist nicht immer zwingend eine Mieterhöhung zu begründen.
Nicht darauf reagieren kann dazu führen das dann als nächstes die Kündigung kommt.
Du musst halt klären ob diese Erhöhung berechtigt ist
Aber mit Antworten wie unter 20% und seit mehreren Jahren komme ich da auch nicht weiter.
Schwammige Allgemeine Angaben sind selten zielführend.

malsumis

Zitat von: xoxoxo am 07. November 2025, 18:21:13Es ist nicht immer zwingend eine Mieterhöhung zu begründen.
Blödsinn. § 558a Abs. 1: Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem Mieter in Textform zu erklären und zu begründen.
Zitat von: xoxoxo am 07. November 2025, 18:21:13Nicht darauf reagieren kann dazu führen das dann als nächstes die Kündigung kommt.
Auch Blödsinn. § 573 Abs. 1 Satz 2: Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.

Rotti

#6
Zitat von: xoxoxo am 07. November 2025, 18:21:13Nicht darauf reagieren kann dazu führen das dann als nächstes die Kündigung kommt.
dahin wäre aber noch ein langer weg du musst ja erst der Mieterhöhung zustimmen auch das muss im schreiben angegeben sein.

Zitat von: Felinatus am 06. November 2025, 22:43:43(Und ja, mir ist natürlich klar, dass das Forum keine Rechtsberatung ersetzt.)
ich habe doch.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

Ich verstehe nicht, warum, wenn wir etwas zerstören, die von Menschen geschaffen-wir nennen es Vandalismus,
aber wenn wir etwas zerstören, geschaffen von der Natur, wir nennen es Fortschritt.

Felinatus

Die Sache hat sich erledigt, ich habe mittlerweile ein neues Schreiben erhalten, das etwas "offizieller" aussieht, und das ist auch wesentlich ausführlicher; dieses ist auch eine komplett neue Mieterhöhung. Und nein, keine Kündigung oder sonst irgendwelche drastischen Schritte. Offenbar hat der Vermieter am Ende doch den Fehler gefunden.
Das werte ich mal so, dass ich den ersten Versuch der Mieterhöhung aufgrund eines Formfehlers somit erfolgreich abgewehrt habe. Dass prompt der nächste Versuch kam, überrascht mich nicht, aber wenigstens gewinnt man so Zeit.

Zum neuen Schreiben möchte ich hier im Forum jetzt lieber nicht so sehr ins Detail gehen.
Sorry, dass ich hier so vage geblieben bin, geht leider nicht anders.
Aber danke für die Antworten bisher.