Formlose Antragstellung ALG 1

Begonnen von Sese, 07. November 2025, 17:36:18

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Sese

Hallo zusammen,

gibt es eine Rechtsgrundlage, die zusichert, dass man einen Antrag auf Arbeitslosengeld I auch formlos stellen kann, also schriftlich oder mündlich, ohne Online-Antrag und ohne physische Formulare?

Mir ist bekannt, dass Arbeitslosengeld I im SGB III geregelt ist und § 37 SGB I sagt, dass ,,Sozialleistungen auf Antrag erbracht werden und der Antrag schriftlich, mündlich oder elektronisch gestellt werden kann."

Ich würde gerne wissen, ob dieses Recht tatsächlich von der Agentur für Arbeit anerkannt wird, wenn jemand keinen Online-Zugang hat und keine Formulare bzw. Termine zur persönlichen Vorsprache verfügbar sind.

Vielen Dank für eure Hinweise!

Sheherazade

Zitat von: Sese am 07. November 2025, 17:36:18Sozialleistungen auf Antrag erbracht werden und der Antrag schriftlich, mündlich oder elektronisch gestellt werden kann.

Nur leider erfordert das "mündlich" eine persönliche Vorsprache. Damit ist nicht fernmündlich gemeint.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sese

Ja, das ist klar.

Aber formlos und schriftlich ist rechtskräftig ?

Rotti

#3
Arbeitssuchendmeldung ist kein Antrag auf Arbeitslosengeld geht aber auch telefonisch.
§ 323 SGB III
Antragserfordernis bei ALG I
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

Ich verstehe nicht, warum, wenn wir etwas zerstören, die von Menschen geschaffen-wir nennen es Vandalismus,
aber wenn wir etwas zerstören, geschaffen von der Natur, wir nennen es Fortschritt.

Sese

Es geht hier um den Antrag auf Arbeitslosengeld.
Bei der lokalen Arbeitsagentur werden nur noch online-Anträge akzeptiert.
Die einzige Alternative ist, eine 0800-Hotline anzurufen (die immer besetzt ist), um einen persönlichen Termin zu bekommen (ausschließlich Vormittags).

Muss die AfA auch einen schriftlichen formlosen Antrag (direkt in deren Briefkasten) akzeptieren ?

Rotti

Zitat von: Sese am 07. November 2025, 21:58:13Muss die AfA auch einen schriftlichen formlosen Antrag (direkt in deren Briefkasten) akzeptieren ?
das steht im Gesetz nicht.

(1)Arbeitslosengeld gilt mit der Arbeitslosmeldung als beantragt, wenn die oder der Arbeitslose keine andere Erklärung abgibt.

Muss die AfA auch einen schriftlichen formlosen Antrag (direkt in deren Briefkasten) akzeptieren ?
nein formlos geht das nicht lade das Formular herunter und schicke es mit der Post. Wenn du dich vorher  Arbeitssuchend und Arbeitslos gemeldet hast.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

Ich verstehe nicht, warum, wenn wir etwas zerstören, die von Menschen geschaffen-wir nennen es Vandalismus,
aber wenn wir etwas zerstören, geschaffen von der Natur, wir nennen es Fortschritt.

Sese

Die betreffende Person hat sich ja arbeitslos gemeldet.

Die Arbeitgeberbescheinigung ist auch sofort übermittelt wurden.

Sie wurde dann sogar zwecks Sperrzeitprüfung von der AfA angeschrieben.

Danach kam nie eine Antwort von der AfA.
Und jetzt heißt es auf einmal, der Antrag fehlt noch.

Die Krankenkasse hat schon wegen der Fehlzeiten angefragt ...

Daher möchte die betroffene Person den "Antrag" jetzt nachreichen, aber online klappt es halt nicht.

Sese

Also die AfA hat ihr jetzt geschrieben, dass der Antrag auf Arbeitslosengeld abgelehnt wurde, weil kein Antrag auf Arbeitslosengeld eingereicht wurde.

Auf telefonischer Rückfrage wurde erklärt, dass der Antrag auch nachträglich noch eingereicht werden kann.

Daher meine Frage: kann man den Antrag auch formlos und schriftlich stellen ?

Sheherazade

Kann man, aber das entsprechende Amt hat das Recht, ein korrekt ausgefülltes Formular nachzuverlangen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sese

So ein Formular wurde aber nicht verlangt. Es wird immer nur auf den online-Antrag verwiesen.


Sheherazade

Wenn man nicht in der Lage ist, den Antrag online zu stellen (egal aus welchen Gründen), macht man eben einen Termin aus, um den Antrag persönlich zur Niederschrift abzugeben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: Sese am 08. November 2025, 10:47:33So ein Formular wurde aber nicht verlangt. Es wird immer nur auf den online-Antrag verwiesen.
ja das gibt es anscheinend nicht mehr im Internet früher hatte ich das immer bei der Arbeitslosmeldung mitbekommen.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

Ich verstehe nicht, warum, wenn wir etwas zerstören, die von Menschen geschaffen-wir nennen es Vandalismus,
aber wenn wir etwas zerstören, geschaffen von der Natur, wir nennen es Fortschritt.

Fettnäpfchen

Sese

Zitat von: Sheherazade am 08. November 2025, 10:42:17Kann man, aber das entsprechende Amt hat das Recht, ein korrekt ausgefülltes Formular nachzuverlangen.
dass dann das
Zitat von: Sese am 08. November 2025, 10:47:33Es wird immer nur auf den online-Antrag verwiesen.
wäre
oder die Alternative auch von Sheherazade vorgeschlagen.

MfG FN
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Sese

Ich habe die betreffende Person heute zu einem persönlichen Termin bei der AfA begleitet.
Es werden nur noch online-Anträge akzeptiert. Es gibt keine Formulare mehr, und man kann auch keinen Antrag zur Niederschrift abgeben.
Die einzige Möglichkeit ist, den Antrag mit seinem eigenen Endgerät über das online-Portal oder die App einzureichen.
Das sei die Vorgabe der Teamleiterin.

Auf meine Frage, wie Personen ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld wahrnehmen können, wenn sie kein geeignetes Endgerät besitzen, bekam ich keine Antwort.

Daher noch einmal meine Frage nach der Rechtsgrundlage. Ist diese Vorgehensweise rechtlich zulässig ?


Sheherazade

Zitat von: Sese am 19. November 2025, 20:13:03Die einzige Möglichkeit ist, den Antrag mit seinem eigenen Endgerät über das online-Portal oder die App einzureichen.
Das sei die Vorgabe der Teamleiterin.

Das ist nun keine Rechtsgrundlage und deren interne Arbeitsanweisungen müssen Otto Normalverbraucher nicht interessieren.

Zitat von: Sese am 19. November 2025, 20:13:03Ist diese Vorgehensweise rechtlich zulässig ?

Kann ich mir nicht vorstellen. Aber die Teamleiterin weiß da bestimmt besser Bescheid, da hätte ich sofort mal nachgefragt.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"