Formlose Antragstellung ALG 1

Begonnen von Sese, 07. November 2025, 17:36:18

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Fettnäpfchen

Sese

Zitat von: Sese am 19. November 2025, 20:13:03Daher noch einmal meine Frage nach der Rechtsgrundlage. Ist diese Vorgehensweise rechtlich zulässig ?
Verweigerung der Antragsannahme kann und darf ja nicht sein.
Ich habe etwas gespeichert allerdings über ALG 2

Daher werde ich Ottokar bitten hier mal vorbei zu schauen denn der weiß sicher die richtige Antwort!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Ich habe letztens ein Muster für eine schriftliche formlose Antragstellung gesehen, das Problem mit der ausschließlichen Online-Antragstellung scheint ziemlich verbreitet zu sein. Sinngemäß lautete das:

Antrag auf ALGI-Leistungen nach SGBIII

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich formlos die oben genannten Leistungen.
Da ich die deutsche Sprache nicht gut beherrsche und keinen Internetzugang besitze kann ich keinen Antrag online stellen.
Daher möchte ich Sie um einen Termin bitten, damit ich ein Formular abholen kann, alternativ bitte ich um Zusendung per Post an oben genannte Adresse.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen

Und auf schriftliches müssen die korrekt reagieren, da ist dann nichts mit Abwimmeln.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Sese am 19. November 2025, 20:13:03Ich habe die betreffende Person heute zu einem persönlichen Termin bei der AfA begleitet.
Es werden nur noch online-Anträge akzeptiert. Es gibt keine Formulare mehr, und man kann auch keinen Antrag zur Niederschrift abgeben.
Die einzige Möglichkeit ist, den Antrag mit seinem eigenen Endgerät über das online-Portal oder die App einzureichen.
Das sei die Vorgabe der Teamleiterin.
Der Zwang zu Online-Anträgen ist generell rechtswidrig, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.
Er steht zudem im Widerspruch zu § 16 Abs. 1 und 2 SGB I.
Beschwerde beim KRM einlegen.
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Sese