Formlose Antragstellung ALG 1

Begonnen von Sese, 07. November 2025, 17:36:18

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 7 Gäste betrachten dieses Thema.

Fettnäpfchen

Sese

Zitat von: Sese am 19. November 2025, 20:13:03Daher noch einmal meine Frage nach der Rechtsgrundlage. Ist diese Vorgehensweise rechtlich zulässig ?
Verweigerung der Antragsannahme kann und darf ja nicht sein.
Ich habe etwas gespeichert allerdings über ALG 2

Daher werde ich Ottokar bitten hier mal vorbei zu schauen denn der weiß sicher die richtige Antwort!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Sheherazade

Ich habe letztens ein Muster für eine schriftliche formlose Antragstellung gesehen, das Problem mit der ausschließlichen Online-Antragstellung scheint ziemlich verbreitet zu sein. Sinngemäß lautete das:

Antrag auf ALGI-Leistungen nach SGBIII

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich formlos die oben genannten Leistungen.
Da ich die deutsche Sprache nicht gut beherrsche und keinen Internetzugang besitze kann ich keinen Antrag online stellen.
Daher möchte ich Sie um einen Termin bitten, damit ich ein Formular abholen kann, alternativ bitte ich um Zusendung per Post an oben genannte Adresse.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen

Und auf schriftliches müssen die korrekt reagieren, da ist dann nichts mit Abwimmeln.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Sese am 19. November 2025, 20:13:03Ich habe die betreffende Person heute zu einem persönlichen Termin bei der AfA begleitet.
Es werden nur noch online-Anträge akzeptiert. Es gibt keine Formulare mehr, und man kann auch keinen Antrag zur Niederschrift abgeben.
Die einzige Möglichkeit ist, den Antrag mit seinem eigenen Endgerät über das online-Portal oder die App einzureichen.
Das sei die Vorgabe der Teamleiterin.
Der Zwang zu Online-Anträgen ist generell rechtswidrig, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.
Er steht zudem im Widerspruch zu § 16 Abs. 1 und 2 SGB I.
Beschwerde beim KRM einlegen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sese


Sese

Zitat von: Sheherazade am 20. November 2025, 12:58:39Ich habe letztens ein Muster für eine schriftliche formlose Antragstellung gesehen, das Problem mit der ausschließlichen Online-Antragstellung scheint ziemlich verbreitet zu sein. Sinngemäß lautete das:

Antrag auf ALGI-Leistungen nach SGBIII

Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit beantrage ich formlos die oben genannten Leistungen.
Da ich die deutsche Sprache nicht gut beherrsche und keinen Internetzugang besitze kann ich keinen Antrag online stellen.
Daher möchte ich Sie um einen Termin bitten, damit ich ein Formular abholen kann, alternativ bitte ich um Zusendung per Post an oben genannte Adresse.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen

Und auf schriftliches müssen die korrekt reagieren, da ist dann nichts mit Abwimmeln.

Auch das haben wir versucht - ohne Erfolg. Sie bekam als Antwort nur eine Erklärung, wie man den Antrag online stellt.

Sese

Zitat von: Ottokar am 20. November 2025, 13:04:04
Zitat von: Sese am 19. November 2025, 20:13:03Ich habe die betreffende Person heute zu einem persönlichen Termin bei der AfA begleitet.
Es werden nur noch online-Anträge akzeptiert. Es gibt keine Formulare mehr, und man kann auch keinen Antrag zur Niederschrift abgeben.
Die einzige Möglichkeit ist, den Antrag mit seinem eigenen Endgerät über das online-Portal oder die App einzureichen.
Das sei die Vorgabe der Teamleiterin.
Der Zwang zu Online-Anträgen ist generell rechtswidrig, dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.
Er steht zudem im Widerspruch zu § 16 Abs. 1 und 2 SGB I.
Beschwerde beim KRM einlegen.

Ich habe mich über das KRM beschwert.
 
Morgen begleite ich die betroffene Person wieder zur AfA. Sie hat einen neuen Termin.
Ich vermute, dass sich wieder geweigert wird, einen Antrag zur Niederschrift aufzunehmen.

Die Krankenkasse hat der Person bereits die Karte blockiert und verlangt eine hohe Summe wegen der fehlenden Beiträge.

Wie sollen wir uns verhalten, wenn die Mitarbeiterin der AfA uns wieder abwimmelt ?

Ottokar

Wieso "Antrag zur Niederschrift"? Der Antrag ist an keine Form gebunden (vgl. § 16 SGB I), d.h. er kann auch mündlich gestellt werden, oder auf einem Blatt Papier. Das Problem dabei ist die Beweislage, aber wenn du als Zeuge dabei bist (bzw. schon warst), stellt sich dieses Problem nicht.
Ich würde auf einen Zettel Name und Anschrift schreiben sowie "Hiermit beantrage ich Arbeitslosengeld", Datum und Unterschrift. Das dem SB geben. Damit wurde der Antrag nachweislich rechtskräftig gestellt und das AA ist in Zugzwang.
Da ist nix mit Abwimmeln oder auf Online verweisen.
Vorübergehend Bürgergeld beantragen, bis ALG bewilligt wurde.
Nach 3 Monaten Untätigkeitsklage gegen das AA.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sese

Ok, wir werden einen solchen Zettel vorbereiten und der SB übergeben.

Wir haben einen formlosen Antrag, wie gesagt, auch schon per Post zugeschickt. Die SB hatte beim ersten Termin sogar bestätigt, diesen erhalten zu haben. Aber anstatt ihn zu bearbeiten, hat sie nur diesen Brief mit den Erklärungen zu dem online-Verfahren versendet.