So ändern sich Zuverdienst und Freibeträge

Begonnen von selbiger, 11. November 2025, 08:48:04

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Konstantin

Zitat von: Sheherazade am 12. November 2025, 11:31:50Ich mag solche Sprüche nicht

Ich mag solche Sprüche eigentlich auch nicht, das ist aber die Realität. Ist doch ein guter Deal zu seinen Sozialleistungen ein 400€ Job machen und 28 Stunden im Monat zu arbeiten um 160€ mehr zu haben. Ein 500€ Job wiederum lohnt schon nicht mehr, da für mehr Stunden arbeiten 40€ mehr Geld zu haben. Das muss man aus Sicht eines BWLer sehen.

Zitat von: Sheherazade am 12. November 2025, 11:31:50Und je nachdem wie sich die BG zusammensetzt, kommt man mit Erwerbseinkommen, Kindergeld, Kinderzuschlag und Wohngeld sehr wohl an die Sozialleistung Bürgergeld heran.

Das rechne am besten nochmal nach anhand einer Familie mit 6 Kindern.
Ich hab mal kurz überschlagen Der müsste deutlich über 3.500 Euro netto (inkl. Kindergeld) verdienen, um die Leistungen in jedem Fall zu übertreffen. Welcher Syrier, Afghane, Sinti und Roma oder auch deutsche ungelernte Arbeitnehmer verdient das?


Sheherazade

Zitat von: Konstantin am 12. November 2025, 12:20:21Das rechne am besten nochmal nach anhand einer Familie mit 6 Kindern.

Das brauche ich nicht nachzurechnen, das habe ich er- bzw. gelebt mit einer Familie und 4 Kindern.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Quinky

Das rechne am besten nochmal nach anhand einer Familie mit 6 Kindern.
Ich hab mal kurz überschlagen Der müsste deutlich über 3.500 Euro netto (inkl. Kindergeld) verdienen, um die Leistungen in jedem Fall zu übertreffen. Welcher Syrier, Afghane, Sinti und Roma oder auch deutsche ungelernte Arbeitnehmer verdient das?

d.h. 2.800€ brutto, bei Steuerklasse 3 = ca. 2.000€ netto, entspricht einem Bruttostundenlohn von ca. 16€
2.000€ netto plus 1.500€ Kindergeld ergeben die 3.500€, hinzu kommt noch Kinderzuschlag und Wohngeld!
Nicht zu vergessen:
die 2 erwachsene Person in der BG ist gesetzlich verpflichtet, auch zu arbeiten. Der Lohn kommt noch hinzu
das ist die Situation, wenn man es mit dem Bürgergeld vergleicht!

Ernie

Sheherazade

#18
Zitat von: Quinky am 12. November 2025, 13:33:07die 2 erwachsene Person in der BG ist gesetzlich verpflichtet, auch zu arbeiten. Der Lohn kommt noch hinzu
das ist die Situation, wenn man es mit dem Bürgergeld vergleicht!

So ist es. Da reicht dann bei 1,5 fachem Einkommen sogar der Mindestlohn.

Ich habe meinen Beitrag mal editiert, weil ich zu spät gesehen habe, dass du nur nicht richtig zitiert hast.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"