Wie kann das sein...kommunales Jobcenter vs. Bundesagentur...

Begonnen von oldtom, 15. November 2025, 22:13:34

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oldtom

Fachliche Weisungen
Erstes Buch Sozialgesetzbuch – SGB I
§ 14 SGB I
Beratung

1.2 Anspruchsgegenstand
Die Beratung soll dem Einzelnen die Kenntnisse und Entscheidungsgrundlagen vermit-
teln, die er zur vollen Wahrnehmung seiner Rechte und zur korrekten Erfüllung seiner Pflich-
ten benötigt. Sie muss richtig, unmissverständlich und umfassend sein. Der Versicherungs-
träger ist gehalten, auf alle naheliegenden Gestaltungsmöglichkeiten hinzuweisen, da-
mit der Ratsuchende seine Entscheidung in voller Kenntnis aller Konsequenzen tref-
fen kann. Es sind auch Hinweise auf eine sich verändernde Rechtslage zu geben. Die allei-
nige Aushändigung von Merkblättern reicht zur Erfüllung der Beratungspflicht nicht aus.


Das gilt als interne Anweisung der unter Beteilgung gefürten Jobcenter...

Bei den unter den 104 unter  Optionskommunen geführter Jobcenter schent zumindest in einzelfllen zu gelten ...

Aja .. SGB I ...   bäh.. was soll das nur bearbeiten wenn ganz gezielt nach spezillen Leistungen gefragt wird .. erstmal ablehnen.. widerspruch abwarten  .. klage erzwingen...


Müsste man nicht eine Karte erstellen mit Jobcentern unter dereinen der andeen abeitsweise..?   

Ich stelle mich kostenlos zur verfügung  ein solches mit 'Kartenansicht im internet zu erstellenn.. unter ruhr-suche.de der anderer domain..   also:  finde wildwest Jobcenter oder Ba

Fettnäpfchen

oldtom

Zitat von: oldtom am 15. November 2025, 22:13:34Bei den unter den 104 unter  Optionskommunen geführter Jobcenter schent zumindest in einzelfllen zu gelten ...
Gesetze gelten für alle gleich, Urteile vom BSG auch.
Nur an die HEGA`S sind die O.-Kommunen nicht gebunden.

Zitat von: oldtom am 15. November 2025, 22:13:34Müsste man nicht eine Karte erstellen mit Jobcentern unter dereinen der andeen abeitsweise..?   
Das ist schon älter gibt es vllt. aktueller  :weisnich: Alle 108 Optionskommunen  im Überblick (DLT).

MfG FN
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oldtom

Naja, man sollte doch annehmen, das auch die "Wilden Jobcenter" so ähnlich Verfahren - aber nee . Ich glaub die Haben gar kein SGB I da herumstehen...Wenn du die fragst: Was brauchen sie jetzt konkret von mir schicken die dir mehrseitige Listen mit Unsinn drauf! Und mit Wahnwitzigen Fristen: aktualisierter Grundbuchauszug in usw. 8 Werktagen!