Jobcenter will Kontoauszüge von nicht bekannten Konto von mir

Begonnen von EinNutzer, 19. November 2025, 15:28:30

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EinNutzer

Moin in die Runde,
ich habe jetzt meinen Bürgergeld WBA gestellt. Nun teilte mir das Jobcenter mit das ich nicht alle Bankkonten angegeben hätte. Ein Datenabgleich hätte ergeben das ich Vertretungsberechtigt eingetragen bin bei einen Bankkonto mit der IBAN soundso und man hätte nun gerne die Kontoauszüge davon. Das Problem ist, ich kenne das angegebene Konto nicht. Ich kann mich auch nicht erinnern in den letzten 10 Jahren irgendwas in der Art unterschrieben zu haben.

Was mache ich jetzt am besten? Den Jobcenter einfach mitteilen das ich das Konto nicht kenne und auch keinen Zugriff darauf habe? Dürfen die überhaupt eine Kontoabfrage ohne mein Wissen/Einverständnis durchführen? Selbst wenn es so sein sollte das jemand von meinen Verwanden mich als Kontobevollmächtigten eingetragen hat, würde ich den auf keinen Fall mit in die Sache herein ziehen wollen und schon gar nicht um Kontoauszüge bitten (sofern ich diesen von demjenigen überhaupt bekommen würde).

Sheherazade

Zitat von: EinNutzer am 19. November 2025, 15:28:30Selbst wenn es so sein sollte das jemand von meinen Verwanden mich als Kontobevollmächtigten eingetragen hat

Das wüsstest du auch, denn dafür musst du dich bei der kontoführenden Bank legimitieren.

Zitat von: EinNutzer am 19. November 2025, 15:28:30Das Problem ist, ich kenne das angegebene Konto nicht.

Dann antworte das so dem Jobcenter.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

xoxoxo

Kann sein das der Vorname und Nachnahme und evtl. sogar Straße und Hausnummer mit deinen
Daten korreliert und die Server das freigegeben haben.
Sollte aber eigentlich unmöglich sein.
Aber die werden dir doch sagen können um welches Konto es geht, wenn ihnen die Daten vorliegen.
Ich denke das die das möglicherweise mit dem Hinweis Datenschutz  verweigern.
Da ist der Amtsschimmel kreativ.

EinNutzer

Ich will nicht völlig ausschließen das jemand in meinen Verwandenkreis mich als Vertretungsberechtigter eingetragen hat. Nur habe ich davon keine Kenntnis und war mir bisher auch nicht bewusst. Kann das Jobcenter überhaupt verlangen das ich Kontoauszüge von anderen Bankkonten als meines vorlegen, auch wenn ich da als Vertretungsberechtigter eingetragen bin?

Harald53

Zitat von: EinNutzer am 19. November 2025, 23:55:20Kann das Jobcenter überhaupt verlangen das ich Kontoauszüge von anderen Bankkonten als meines vorlegen, auch wenn ich da als Vertretungsberechtigter eingetragen bin?

Klar, andernfalls könnte ja sonst einfach jeder Leistungsbezieher bei jemand anderem (Freunden, Familienmitglied, Verwandten etc.) auf dem Konto Vertretungsberechtigt sein und dann seine Geschäfte, die das Jobcenter nicht sehen soll, darüber laufen lassen.

EinNutzer

Okay. Und was macht man wenn der Kontoinhaber sich verständlicherweise weigert Kontoauszüge zur Verfügung zu stellen.

Sheherazade

Zitat von: EinNutzer am 19. November 2025, 23:55:20Ich will nicht völlig ausschließen das jemand in meinen Verwandenkreis mich als Vertretungsberechtigter eingetragen hat. Nur habe ich davon keine Kenntnis und war mir bisher auch nicht bewusst.

Wie bereits geschrieben
Zitat von: Sheherazade am 19. November 2025, 15:59:27Das wüsstest du auch, denn dafür musst du dich bei der kontoführenden Bank legimitieren.

Man kann nicht einfach so von irgendjemandem als Kontobevollmächtigter eingetragen werden ohne davon zu wissen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Fettnäpfchen

EinNutzer

Zitat von: EinNutzer am 20. November 2025, 00:50:24Okay. Und was macht man wenn der Kontoinhaber sich verständlicherweise weigert Kontoauszüge zur Verfügung zu stellen.
Dann meldet man das so dem JC und das JC muss sich an den Kontoinhaber wenden. Fällt unter Daten Dritter und Amtsermittlungspflicht.

und was die Zahlung des ALG 2 angeht muss sich das JC an die
Leistungspflicht des Leistungsträgers halten. Kann aber passieren das die dass nicht wissen wollen.
ZitatIst zur Feststellung der Anspruchsvoraussetzungen erkennbar längere Zeit erforderlich, muss der Leistungsträger gemäß § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II über die Leistung vorläufig entscheiden. Diese Regelung wurde als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist kein separater Antrag erforderlich.

Gemäß den §§ 42 und 43 SGB I hat der Leistungsträger ebenfalls auf Antrag des Betroffenen die Leistung als Darlehen zu zahlen, wenn die Zuständigkeit des Leistungsträgers unklar ist, oder eine abschließende Berechnung noch nicht möglich.
Diesen Antrag muss der Betroffene spätestens am Ende des Monats, in dem er den Antrag abgegeben hat, stellen, da die Leistungspflicht erst dann beginnt.

Die §§ 42 und 43 SGB I gelten jedoch nicht im laufenden Leistungsbezug, hier zählen allein § 1 Abs. 3 Nr. 2 SGB II, § 41 Abs. 1 Satz 3 SGB II und § 41a Abs. 1 S. 1 SGB II, also Zahlung als Darlehen oder vorläufige Entscheidung.

MfG FN
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Kopfbahnhof

Zitat von: EinNutzer am 20. November 2025, 00:50:24Und was macht man wenn der Kontoinhaber sich verständlicherweise weigert Kontoauszüge zur Verfügung zu stellen.
Irgendwas scheinst du hier zu verheimlichen, oder verwechselst hier etwas.

Niemand kann dich, ohne dein Wissen, als Vertretungsberechtigen für sein Konto eintragen.

Dafür muss man bei der Bank direkt mit dabei sein, oder auf anderem Weg (Formular der Bank) nachweisen.

superMeier

Eben, versuch uns hier doch nicht für dumm zu verkaufen, du hast anscheinend Vollmachten für 2 Konten.

Zitat von: EinNutzer am 19. November 2025, 15:28:30Dürfen die überhaupt eine Kontoabfrage ohne mein Wissen/Einverständnis durchführen?


Natürlich. Abgesehen davon ist es gesetzliche Pflicht, alle Konten anzugeben. Solltest eher froh sein, wenn du nicht mehr Probleme bekommst. Je nachdem, was auf dem anderen Konto eben "stattfand".

Zitat von: EinNutzer am 19. November 2025, 15:28:30Selbst wenn es so sein sollte das jemand von meinen Verwanden mich als Kontobevollmächtigten eingetragen hat, würde ich den auf keinen Fall mit in die Sache herein ziehen wollen

Was willst du uns denn hier für eine Story erzählen? Du hast dich da selbst reingezogen, sonst hättest du ja keine Vollmacht für dessen Konto.

Zitat von: EinNutzer am 19. November 2025, 15:28:30und schon gar nicht um Kontoauszüge bitten

Das dürfte dein persönliches Problem sein.

Rotti

#10
Zitat von: EinNutzer am 19. November 2025, 15:28:30Was mache ich jetzt am besten? Den Jobcenter einfach mitteilen das ich das Konto nicht kenne und auch keinen Zugriff darauf habe?
ja wenn es doch so ist wie du schreibst.Manchmal bekommen die vom JC auch anonyme Meldungen. Vielleicht hat dich ja jemand gesehen wie du mit einer Vollmacht für jemanden Geld abgeholt hast.

Zitat von: EinNutzer am 19. November 2025, 15:28:30Dürfen die überhaupt eine Kontoabfrage ohne mein Wissen/Einverständnis durchführen?
ja wenn das Konto auch mit deinem Namen geführt wird.Beim Bundesamt der Finanzen werden die schnell fündig sobald da in den letzten 2 Jahren Zinsen angefallen sind hast du ein großes Problem dann gib es schnell
zu sowas geht dann an die Staatsanwaltschaft bei Betrug. Ein geschlossenes Bankkonto muss auch gemeldet werden.

Zitat von: EinNutzer am 19. November 2025, 23:55:20Kann das Jobcenter überhaupt verlangen das ich Kontoauszüge von anderen Bankkonten als meines vorlegen, auch wenn ich da als Vertretungsberechtigter eingetragen bin?
Besonders schlau wäre das nicht zu glauben auf diese Weise kann man ein Konto verheimlichen.
Der Dumme ist immer der wo das Konto für einen eröffnet sowas erinnert mich immer an die frühere Packstation Masche wo man dann ilegale Ware hinschicken läst und der Penner wo das eröffnet hat weis davon nichts.
Alte Wege öffnen keine neuen Türen.

Ich verstehe nicht, warum, wenn wir etwas zerstören, die von Menschen geschaffen-wir nennen es Vandalismus,
aber wenn wir etwas zerstören, geschaffen von der Natur, wir nennen es Fortschritt.

oldtom

Hä.. Moment..   was ist denn das fürein Unsinn?


Ich war immmer  Kontobevollmächtigter meiner Mutter (Generalvollmacht u. Bankvollmacht) um ihre Angelegenheiten zu besorgen. Das macht das doch nicht zu meinem Konto. Und solange der Kontoinhaber nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört, geht das das Jobcenter doch nichts an!

Das ist auch kein Geheimnis - das wird bei pflegenden Angehörigen wohl immer so sein.

Ok, etwas seltsam wäre es von einem Konto nichts zu wissen..  Aber theoretisch, wenn ich überlege...  ggf. Hat mutter noch ein vergessenes Postbank Konto mit 100€ aus 1958, wie es bei Vattern mal aufgetaucht ist, nach seinem Tod... Ja, Rechtlich wäre ich wohl verfügungsberechtigt

Leute... die geben Unsummen auf...  um ein par cent Sozialleistungen zu sparen..