Bewilligung trotz "Im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt."!?

Begonnen von MDE, 25. November 2025, 14:22:23

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

MDE

Hallo zusammen,
in meiner aktuellen und abschließenden Bewilligung vom Bürgergeld vom 30.10.2025 findet sich gleich auf Seite 1 unter der Tabelle mit den Zeiträumen und auch gezahlten Bezügen der Vermerk "Im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt.", wie kann das sein!?
Ich habe mit der Bitte um Änderung dieser Formulierung Widerspruch eingelegt, der jedoch abgelehnt wurde mit der folgenden Begründung:
"[...] möchte ich Sie vorab darüber in Kenntnis setzen, dass es sich bei dem für Sie unverständlichen Passus "Im Übrigen wird Ihr Antrag abgelehnt" um einen bei abschließender Bewilligung (im Bescheid vom 30.10.2025 für den Bewilligungszeitraum 05 – 10/25) automatisierten Standardsatz handelt, welcher lediglich ausdrücken soll, dass ein über die dargestellten, bewilligten Leistungen hinausgehender Leistungsanspruch nicht besteht."
Meine Fragen: Ist das wirklich Standard!? Warum schreiben die das dann nicht konkreter so, wie sie es meinen? Aus diesem Bescheid mit dieser Formulierung kann sich hoffentlich in der Zukunft nichts zu meinem Nachteil ergeben? Hat damit schon mal jemand Erfahrung gesammelt?

Viele Grüße!
MDE

Sheherazade

Hast du den Bescheid geprüft, stimmt alles? Fehlt etwas? Ist weniger bewilligt an Unterkunftskosten als tatsächlich anfallen? Wurde irgend etwas angerechnet, was so nicht richtig ist? Wurde sonst irgendetwas beantragt, was nicht bewilligt wurde?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

JensM1

#2
Der Satz taucht auf, wenn für ein Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft für mindestens einen Monat kein Anspruch besteht. Meist betrifft das Kinder, die ihren Bedarf in mindestens einem Monat durch eigenes Einkommen (Kindergeld, Unterhalt, Beschäftigung) selbst decken können. Nicht selten auch in Zusammenhang mit einem Nebenkostenguthaben.

Natürlich sollte diese Ablehnung im Bescheid begründet werden, dies entfällt wegen Massenabarbeitung, Übersehen, menschlicher Fehler aber häufiger mal. Die fehlende Begründung macht den Bescheid aber solange er ansonsten inhaltlich richtig ist nicht falsch oder rechtswidrig.

Schau dir mal die Berechnungsbögen an. Wenn da bspw in einem Monat beim Kindergeldberechtigten Kindergeld angerechnet wird, wäre das ein Grund Ein Monat 0 Anspruch wg Einmalzahlung o. ä., weitere Möglichkeit. Sind nur Beispiele.