Kontoauszüge einreichen oder nicht?

Begonnen von Schnuffel01, 07. Februar 2026, 11:57:46

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Schnuffel01

Zitat von: Kopfbahnhof am 11. Februar 2026, 17:04:59Sollten die dir diese 50 € dennoch weniger zahlen wollen,
Nee, das steht nicht zur Debatte. Sprich: Kind hat 50€ mehr, als das ihm BG zustehen würde.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 11. Februar 2026, 17:04:59Sollten die dir diese 50 € dennoch weniger zahlen wollen

Jetzt habe ich alles noch mal durchgelesen, aber finde nichts. Wo kommen jetzt diese 50€ her?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Schnuffel01

Bei der Berechnung, letzter Absatz

Höhe des übersteigenden Einkommens in Euro, Spalte Kind

Praktisch die Differenz sein Gesamtbedarf 735€-785€ personenbezogenes Einkommen


Die Berechnung ist schon korrekt.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Sheherazade

Zitat von: Schnuffel01 am 11. Februar 2026, 18:06:17Bei der Berechnung, letzter Absatz

Ich bin wohl echt blind. Wo soll diese Berechnung hier im Thread denn stehen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Schnuffel01

Hier im thread nicht.

Zitat(Gesamtbetrag des übersteigenden personenbezogenen Einkommens beträgt knapp 50€).
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Ottokar

Kinder sind im SGB II ihren Eltern keinen Unterhalt schuldig.
Wenn ein Kind genug Einkommen hat um seinen Bedarf zu decken, gehört es lt. § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II NICHT mehr zur BG der Eltern. In dem Fall ist das JC auch nicht (mehr) für das Kind zuständig und es gibt auch keine rechtliche Grundlage, Kontoauszüge vom Kind zu fordern.
Falls das Kind noch Kindergeld bekommt, kann das JC lediglich über § 60 Abs. 2 SGB II Einkommensnachweise von ihm fordern, um den Kindergeldübertrag auf die Eltern zu berechnen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Kopfbahnhof

Zitat von: Schnuffel01 am 11. Februar 2026, 17:49:49Nee, das steht nicht zur Debatte
Vermutlich hat das JC da schon den Ausbildungsfreibetrag, also was er so für das Studium aufwenden muss berücksichtigt.