Weiterbewilligung verzögert sich

Begonnen von seifert55, 26. November 2025, 12:02:32

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

seifert55

Hallo zusammen,
ich hab schon wieder ein Problem mit dem Jobcenter und fühle mich ausgeliefert. Ich beziehe schon länger Bürgergeld. Ende November läuft mein derzeitiger Bewilligungszeitraum ab und der neue soll beginnen. Im Oktober wurde ich aufgefordert den Weiterbewilligungsanftrag und die Kontoauszüge der letzten 3 Monate einzuschicken. Das habe ich gemacht. Kontoauszüge 7/8/9, der für Oktober lag ja zur Mitte Oktober noch nicht vor. Plötzlich im November bekomme ich eine weitere Aufforderung den Auszug für Oktober nachzureichen. Ich schicke ihn also hin und er liegt am 21.11 dem Jobcenter vor. Jetzt wird mir mitgeteilt dass der letzte Auszug so spät kam und ich deshalb wohl noch 4 Wochen auf meine Weiterbewilligung warten muss !!! Was habe ich verkehrt gemacht? Der Jobcenter hätte mir doch auch im Oktober schreiben können dass ich die letzten 3 Monate einreichen soll und dann noch am 1.11. den von Oktober, dann wäre noch genug Zeit geblieben. Eine super unfreundliche Dame am Telefon meinte nur "sie hätten eben Kontoauszüge von den letzten 3 Monaten einreichen sollen !" Sie meint ich wäre verspätet und hat mich dann einfach aus der Leitung geworfen mit dem Hinweis: "Wir drehen uns im Kreis"
Was soll ich jetzt machen?
Danke
S.

Sheherazade

Zitat von: seifert55 am 26. November 2025, 12:02:32Jetzt wird mir mitgeteilt dass der letzte Auszug so spät kam und ich deshalb wohl noch 4 Wochen auf meine Weiterbewilligung warten muss !!!

Wurde dir das schriftlich mitgeteilt?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

seifert55

Zitat von: Sheherazade am 26. November 2025, 12:21:59
Zitat von: seifert55 am 26. November 2025, 12:02:32Jetzt wird mir mitgeteilt dass der letzte Auszug so spät kam und ich deshalb wohl noch 4 Wochen auf meine Weiterbewilligung warten muss !!!

Wurde dir das schriftlich mitgeteilt?

Nein, heute telefonisch nachdem ich nachgefragt habe, warum meine Weiterbewilligung noch nicht bei mir angekommen ist. Freitag ist Zahltag und mein Vermieter versteht keinen Spass.
Danke
S.

Sheherazade

Zitat von: seifert55 am 26. November 2025, 12:29:36Nein, heute telefonisch

Dachte ich mir schon. Lass dich da nicht veralbern von einer schlecht gelaunten Jobcentermitarbeiterin. Vermutlich kommt dein Weiterbewilligungsbescheid bis zum Wochenende, vielleicht aber auch nur zuerst das Geld.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Die Rechtsprechung zur anlasslosen Vorlagepflicht von Kontoauszügen (B 14 AS 45/07 R u.a.) bezieht sich ausdrücklich auf die letzten 3 Monate vor dem Monat der Antragstellung.
Wenn der Antrag also im Oktober gestellt wurde, hier sogar infolge der Aufforderung durch das JC, darf das JC diesbezüglich die anlasslose Vorlage von Kontoauszügen der Monate September, August und Juli fordern, was es ja auch tat.

Wenn das JC, trotz der bereits im Oktober erfolgten Aufforderung zur Antragstellung, die Kontoauszüge der Monate Oktober, September und August fordern wollte, hätte es das in der Aufforderung entsprechend spezifizieren müssen.
Die anlasslose Forderung von Kontoauszügen für 4 Monate ist derzeit jedenfalls nicht zulässig.
Die nachträgliche Forderung der Kontoauszüge von Oktober ist damit rechtlich unzulässig und stellt zudem eine mutwillige Verzögerung der Antragsbearbeitung dar.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


seifert55

Zitat von: Ottokar am 27. November 2025, 11:27:31Die Rechtsprechung zur anlasslosen Vorlagepflicht von Kontoauszügen (B 14 AS 45/07 R u.a.) bezieht sich ausdrücklich auf die letzten 3 Monate vor dem Monat der Antragstellung.
Wenn der Antrag also im Oktober gestellt wurde, hier sogar infolge der Aufforderung durch das JC, darf das JC diesbezüglich die anlasslose Vorlage von Kontoauszügen der Monate September, August und Juli fordern, was es ja auch tat.

Wenn das JC, trotz der bereits im Oktober erfolgten Aufforderung zur Antragstellung, die Kontoauszüge der Monate Oktober, September und August fordern wollte, hätte es das in der Aufforderung entsprechend spezifizieren müssen.
Die anlasslose Forderung von Kontoauszügen für 4 Monate ist derzeit jedenfalls nicht zulässig.
Die nachträgliche Forderung der Kontoauszüge von Oktober ist damit rechtlich unzulässig und stellt zudem eine mutwillige Verzögerung der Antragsbearbeitung dar.

Ja, genau so war es. Allerdings war es keine "anlasslose" Aufforderung des Oktober-Auszuges sondern es hiess "den fehlenden Auszug einzureichen" Trotzden ist es natürlich dann der 4. Auszug. Oh, das hört sich aber schlimm an. Heisst das, dass das JC mutwillig in Kauf nimmt, dass ich meine Miete nicht rechtzeitig zahlen kann?

Die Dame am Telefon war unerhört, ich kann das kaum beschreiben. Einfach total "anti", kein Verständnis, teilweise auf Fragen einfach nur geschwiegen. Auf meine erneute Nachfrage meinte sie "wir drehen uns im Kreis". Super unfreundlich und dann ohne sich zu verabschieden einfach aufgelegt. Es war unglaublich, ich war sowas von stink sauer und aufgeregt. Wieso kann man sowas nicht sachlich beprechen? Die Dame vermittelte mir den Eindruck als wenn sie nichts klären und mich nur raushauen will.

Naja, spätestens morgen mittag werde ich ja sehen ob die Zahlung ausbleibt.
Dann habe ich eine Menge Ärger und werde wohl das Sozialgericht einschalten oder sowas.
Danke
S.

Unwissender

War bei uns auch so! Bewilligung läuft auch Ende November aus, Mitte Oktober aufgefordert neune Antrag zu stellen, diesen zusammen mit Auszügen der letzten 3 Monate zugeschickt, dann kam Forderung Auszüge von Januar bis Oktober vorzulegen (ohne Begründung)! Tut man dies nicht, wird der Antrag nicht bearbeitet, Fragt man nach der Rechtsgrundlage, verzögert sich nur alles, Beschwerde bringt nix, da als Antwort nur kommt, das alles korrekt ist und die Anspruchsvoraussetzungen geprüft werden müssen!  :yes:
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Ottokar

Anlasslos bedeutet, dass es keinen Zusammenhang zwischen der Forderung nach Kontoauszügen und der Nachweispflicht von Einkommenszuflüssen gibt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Fettnäpfchen

seifert55

Zitat von: seifert55 am 27. November 2025, 22:03:37Dann habe ich eine Menge Ärger und werde wohl das Sozialgericht einschalten oder sowas.
Nicht oder so was, sondern so was:
Antrag auf vorläufige Zahlung ALG II (unbearbeiteter Weiterbewilligungsantrag)
und das gilt auch für:
Zitat von: Unwissender am 28. November 2025, 09:01:02dann kam Forderung Auszüge von Januar bis Oktober vorzulegen (ohne Begründung)!

Wenn es richtig gut läuft ruft das SG beim JC an und kurz darauf fließt das ALG2.

Ein schönes WE
FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

seifert55

OK,
es ist nichts gekommen, kein Geld und auch kein Brief. Ich würde jetzt so vorgehen, dass ich als erstes Montag Früh versuche meinen Sachbearbeiter telefonisch zu erreichen.
Meine Frage an Euch: Wie mache ich dass? Ich halte es für wahrscheinlich dass diese Dame in der Zentrale (die ich auch das letzte Mal dranhatte, 089-453550, eine Durchwahl habe ich nicht) mich einfach nicht weiterverbindet oder abwimmelt indem sie wieder auflegt. Wie komme ich an meinen Sachbearbeiter?
Wenn sich da nichts klären lässt würde ich Montag Früh einen Beschwerdebrief und diesen Antrag auf vorläufige Zahlung in den JC Hausbriefkasten werfen (oder soll ich versuchen den persönlich zu übergeben?) Oder soll ich den AavZ direkt ans Sozialgericht schicken?
Am meisten Angst habe ich vor meinem Vermieter dem ich am Montag erklären muss was passiert ist. Ich kann nur hoffen dass die Hausverwaltung/Vermieter da Verständnis für haben.
Danke
S.                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                 

Ottokar

Die "Dame in der Zentrale" ist dazu da, dich "abzuwimmeln" und die SB im JC abzuschirmen.
Ich würde erst mal nachfragen. Die "Dame in der Zentrale" kann im System nachsehen, ob der Bescheid erstellt wurde.
Wenn ja, kommt der in Kürze, ebenso das Geld.
Falls im System nichts steht, soll die Dame die Leistungsabteilung informieren, dass du binnen 24 Std. eine Info wünscht, wann Bescheid und Leistung gezahlt werden, anderfalls du beim Sozialgericht eine einstweilige Anordnung beantragst, weil du mittellos bist.
Kommt keine Info, oder wirst du stattdessen vertröstet, stelle beim zuständigen Sozialgericht Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Inhalt, dein Jobcenter zur vorläufigen Zahlung deines Bürgergeldes verurteilen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


seifert55

Gibt es überhaupt irgendeine Möglichkeit, meinen Sachbearbeiter direkt ans Telefon zu bekommen? Es wäre soviel einfacher evtl. alles sofort zu klären, ohne erst das Soztialgericht einzuschalten oder Anträge auf vorläufige Zahlung zu stellen, das zieht sich doch alles noch mehr hin. Hab ich nicht auch das Recht meinen SB zu sprechen? Was wenn ich gleich persönlich ins JC fahre?
Danke
S.

seifert55

Ich habe jetzt eine Idee was passiert sein könnte. Der Bewilligungszeiraum geht Ende November zuende und der neue fängt 1.Dezember an. Der JC hat Ende Oktober den WB-Antrag und die drei letzten Monate KTO_Auszüge, also 7/8/9. Ich habe am 30.10. die Unterlagen im Hausbriefkasten eingeworfen und den Vorgang mit Datumsstempel fotografiert (zur Sicherheit). Könnte es sein dass mein Brief intern im Haus erst am 1.11. oder 2.11. vorlag?
Möglicherweise wurde dann mein Eingangsstempel und das Datum auf meinem Brief ignoriert und es wurde festgestellt dass z.B. am 2.11. auch die Auszüge von Oktober notwendig gewesen wären?

Dann wäre die Frage eigentlich, welches Datum entscheident ist, mein Einwurf im Hausbriefkasten oder die tatsächliche Vorlage beim SB?

Danke
S.

Ottokar

Zitat von: seifert55 am 29. November 2025, 23:28:56Könnte es sein dass mein Brief intern im Haus erst am 1.11. oder 2.11. vorlag?
Der Hausbriefkasten wird mehrmals am Tag geleert und die Post darin bekommt einen taggenauen Eingangsstempel.
Selbst wenn der WBA der Leistung erst in der darauf folgenden ersten Novemberwoche vorlag, war für den SB problemlos erkennbar, wann der Antrag beim JC eingegangen war.
Es könnte allerding denktheoretisch so gewesen sein, dass der SB sich gesagt hat: jetzt ist November, also will ich auch noch die Auszüge von Oktober.
Trotzdem gilt, was ich in Beitrag #4 dazu schrieb: wenn das JC dich im Oktober auffordert, zusammen mit dem WBA die Auszüge der letzten 3 Monate abzugeben und du den Antrag im Oktober stellst, sind die letzten 3 Monate nunmal September, August und Juli. Wenn das JC (auch) den für Oktober will, hätte es das konkret fordern müssen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


seifert55

Gibt es überhaupt irgendeine Möglichkeit, meinen Sachbearbeiter direkt ans Telefon zu bekommen? Es wäre soviel einfacher evtl. alles sofort zu klären, ohne erst das Soztialgericht einzuschalten oder Anträge auf vorläufige Zahlung zu stellen, das zieht sich doch alles noch mehr hin. Hab ich nicht auch das Recht meinen SB zu sprechen? Was wenn ich gleich persönlich ins JC fahre?
Danke
S.