Müssen Ausgaben die nicht anerkannt werden vom JC genau benannt werden?

Begonnen von Begleiter21, 28. November 2025, 10:47:58

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Begleiter21

Moin zusammen

In der abschließenden Festsetzung(Selbstständig, Aufstocker) steht immer folgender Satz :"Die dann zu erwartenden Betriebseinnahmen und Ausgaben wurden entweder vollständig übernommen oder in einzelnen Punkten angepasst. Soweit Anpassungen vorgenommen wurden, ergeben diese sich aus einer verwaltungsrechtlichen Prüfung."

Meine Frage: Muss das JC diese Anpassungen, falls vorgenommen, in dem abschließenden Bescheid genau benennen?

Konstantin

Ja, das Jobcenter muss die vorgenommenen Anpassungen im abschließenden Bescheid genau benennen und begründen.

Die Behörde muss die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Gründe mitteilen, die sie zu ihrer Entscheidung bewogen haben. Der pauschale Hinweis auf eine "verwaltungsrechtliche Prüfung" reicht nicht aus, um nachvollziehbar zu machen, welche konkreten Einnahmen oder Ausgaben anders als von dir angegeben berücksichtigt wurden.

Du als betroffene Person müss in die Lage versetzt werden, den Bescheid zu überprüfen und zu entscheiden, ob du Widerspruch einlegen möchtest. Ohne eine detaillierte Aufschlüsselung der Anpassungen ist dies nicht möglich.

In der Regel geschieht dies durch einen detaillierten Berechnungsbogen, der dem Bescheid beiliegt und aufführt, wie sich die Geldleistung zusammensetzt und welches Einkommen und Vermögen berücksichtigt wurde. Eventuelle Abweichungen von deinen Angaben (z.B. in der Anlage EKS) müssen dort erkennbar sein.

Begleiter21

Nun ja 0b dieser so detailliert ist.Ich habe da nur stehen:
Selbständig
Grundfreibetrag
Freibetrag (Gewinneinkünfte)
Über Betriebsausgaben/Einnahmen steht da nichts.

Konstantin

Wenn im Bescheid oder den beigefügten Berechnungsbögen keine detaillierte Aufschlüsselung deiner Betriebseinnahmen und -ausgaben erfolgt, aus der hervorgeht, welche Beträge in welcher Höhe angesetzt wurden, dann ist der Bescheid unzureichend begründet.

Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Der Bescheid ist unzureichend begründet da die konkrete Berechnung des Einkommens aus selbstständiger Tätigkeit (insbesondere die Berücksichtigung der Betriebseinnahmen und -ausgaben) nicht nachvollziehbar dargelegt wird. ich würde eine detaillierte Begründung und einen vollständigen Berechnungsbogen anfordern.