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Einladung vom Jobcenter

Begonnen von Rentnerin, 28. November 2025, 19:39:34

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Rentnerin

Zitat von: Rentnerin am 28. November 2025, 19:39:34Hallo,
ich bin neu hier im Forum ud habe gleich eine Frage. Seit kurzem habe ich eine volle Arbeitsmarktrente und stocke mit Bürgergeld auf, was bedeutet, dass ich 3 bis unter 6 Stunden arbeitsfähig bin, aber nicht genügend Teilzeitarbeitsstellen zur Verfügung stehen. Nun zu meiner Frage:

Ich wurde vom Jobcenter eingeladen und nun frage ich mich natürlich, was die wollen. Kann mich das Jobcenter trotz der vollen EMR dazu auffordern, dass ich mich bewerbe und auch arbeiten gehe? Wenn ja, frage ich mich, wozu ich dann die EMR überhaupt beantragt habe, dann hätte sich ja für mich nichts geändert. Meine letzten Jobs habe ich wegen meiner Erkrankungen verloren, auch eine AGH (1 Euro-Job), die als Belastungserprobung gedacht war, wurde seitens des Chefs abgebrochen, weil ihm das "nichts brachte", wenn ich laufend krank geschrieben bin. Deswegen hatte ich gehofft, dass der Stress mit sinnlosen Bewerbungen etc. aufhört und ich es mal mit einem Minijob versuche.

Ich hoffe, hier kennt sich jemand ein bisschen aus und kann Licht ins Dunkel bringen. Danke fürs Lesen. 

Hallo, ich wollte mich noch mal für eure Antworten bedanken und ein Update hier lassen. Der Termin beim Jobcenter verlief gut. Trotz der Erwerbsfähigkeit richten sie sich nach dem Rentenbescheid der DRV und lassen mich in Ruhe. Ich muss nur Änderungen mitteilen und Krankmeldungen einreichen, das wars.
Viele Grüße von der Rentnerin

Bundspecht

Zitat von: Rentnerin am 14. Dezember 2025, 10:30:41Trotz der Erwerbsfähigkeit richten sie sich nach dem Rentenbescheid der DRV und lassen mich in Ruhe.

Super .... :sehrgut:

Aber.... :weisnich:

Zitat von: Rentnerin am 14. Dezember 2025, 10:30:41und Krankmeldungen einreichen,

Was geht dem JC noch Krankmeldungen an ????
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Fettnäpfchen

Rentnerin

Zitat von: Rentnerin am 14. Dezember 2025, 10:30:41Der Termin beim Jobcenter verlief gut.
Danke für die Rückmeldung!

Zitat von: Bundspecht am 14. Dezember 2025, 11:21:39Was geht dem JC noch Krankmeldungen an ????
Gute Frage nämlich nichts da die TE für das JC eh aus der Vermittelbarkeit (und Statistik) raus ist
und damit ist die Krankmeldung überflüssig.

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Rentnerin

Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Dezember 2025, 12:20:24Rentnerin

Zitat von: Rentnerin am 14. Dezember 2025, 10:30:41Der Termin beim Jobcenter verlief gut.
Danke für die Rückmeldung!

Zitat von: Bundspecht am 14. Dezember 2025, 11:21:39Was geht dem JC noch Krankmeldungen an ????
Gute Frage nämlich nichts da die TE für das JC eh aus der Vermittelbarkeit (und Statistik) raus ist
und damit ist die Krankmeldung überflüssig.

MfG FN


Laut § 56 SGB II muss ich die vorlegen, weil ich noch Bürgergeld beziehe (Rente aufstocke).

Sheherazade

Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Dezember 2025, 12:20:24Gute Frage nämlich nichts da die TE für das JC eh aus der Vermittelbarkeit (und Statistik) raus ist
und damit ist die Krankmeldung überflüssig.

Nicht zwingend bei einer Arbeitsmarktrente wie im hier vorliegenden Fall. Die TE hat den passenden §en bereits genannt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Bundspecht

Zitat von: Sheherazade am 14. Dezember 2025, 14:50:11
Zitat von: Fettnäpfchen am 14. Dezember 2025, 12:20:24Gute Frage nämlich nichts da die TE für das JC eh aus der Vermittelbarkeit (und Statistik) raus ist
und damit ist die Krankmeldung überflüssig.

Nicht zwingend bei einer Arbeitsmarktrente wie im hier vorliegenden Fall. Die TE hat den passenden §en bereits genannt.



Mhhhh , meine Frau hatte auch erst eine Arbeitsmarktrente für drei Jahre, aber sowas wurde nicht verlangt  :weisnich:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Fettnäpfchen

Rentnerin

Zitat von: Rentnerin am 14. Dezember 2025, 14:40:58Laut § 56 SGB II muss ich die vorlegen, weil ich noch Bürgergeld beziehe (Rente aufstocke).
Okay das war mir so nicht klar, dann vergiss meinen Beitrag.

Von "Rentnern" steht da zwar nichts aber da reicht dann wohl der erste Satz:
(1) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts beantragt haben oder beziehen, sind verpflichtet,

1.
    eine eingetretene Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen


Würde mich aber nicht wundern wenn es andere § gibt die das aufheben, aber egal .......

MfG FN
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Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.