Gutachten vom ÄD / EU / KOOP

Begonnen von Sensoriker, 30. November 2025, 10:27:23

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Sensoriker

Moin zusammen.

Ich wurde inzwischen vom JC zum ÄD geschickt um die Erwerbsunfähigkeit zu überprüfen.
Ergebnis - Unter 3 Stunden.
(Wurde mir telefonisch von meinem SB so mitgeteilt. Weiteres dazu unten)
Auf Anfrage beim ÄD bezüglich der Gutachten, wurde mir mitgeteilt, dass sie die Gutachten nur an den Auftraggeber herausgeben und ich mir den beim JC geben lassen soll.
Teil A wurden sie zudem grundsätzlich gar nicht herausgeben.

Wie komme ich an alle Gutachten wenn sich der ÄD quer stellt?

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Das Ergebnis Teil B wurde mir wie gesagt schon vorab telefonisch vom SB mitgeteilt.
(Ich habe entgegen der hier herrschenden Meinung keine Probleme damit mit dem JC telefonisch zu kommunizieren)
Einen Termin um das Ergebnis und das weitere vorgehen zu besprechen, habe ich kommende Woche.

Ich gehe davon aus, dass das weitere vorgehen ein Antrag bei der DRV ist der dann endgültig über die EU entscheidet. Das Ergebnis wäre dann für das JC bindend. Bis dahin (und falls die DRV anderer Meinung ist) ist das JC weiterhin für mich zuständig

Soweit richtig?

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Mein SB möchte beim Termin zudem meinen KOOP erneuern.
Meines Wissens soll ein KOOP nur mit erwerbsfähigen Personen abgeschlossen werden.
Der ÄD hat das nun inzwischen verneint. Es fehlt nur noch die Bestätigung (oder auch nicht) von der DRV.

Zähle ich nun seitens des JC als erwerbsunfähig (also kein KOOP) oder gilt das erst mit Bestätigung der DRV (doch neuer KOOP)?

Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

2_Gerhaard

Zitat von: Sensoriker am 30. November 2025, 10:27:23Ergebnis - Unter 3 Stunden.
für wie lange ? über 6 oder bis 6 Monate ?

Fettnäpfchen

Sensoriker

Zitat von: Sensoriker am 30. November 2025, 10:27:23Wie komme ich an alle Gutachten wenn sich der ÄD quer stellt?
Das Teil B wird normalerweise vom SB des JC ausgehändigt, dass passiert normalerweise nach der Einladung/Besprechung.
Das Teil A musst du oder dein Arzt beim RV ÄD beantragen und du hast einen Anspruch darauf. Am besten schreibst du in dem Antrag für das Teil A gleich dazu das es dein Recht ist und du Anspruch darauf hast. Entgegen der telefonischen Ansage und wenn sie es trotzdem nicht machen du umgehend den Datenschutzbeauftragten informierst und um Unterstützung/Mithilfe bittest.

Zitat von: Sensoriker am 30. November 2025, 10:27:23Soweit richtig?
nur insofern das es dir deinen "Unterhalt" bezahlt.

Zitat von: Sensoriker am 30. November 2025, 10:27:23Zähle ich nun seitens des JC als erwerbsunfähig (also kein KOOP) oder gilt das erst mit Bestätigung der DRV (doch neuer KOOP)?
Bei unter drei Std. zählst du als erwerbsunfähig und das JC hat dich in Ruhe zu lassen. Daher braucht es keinen KOOP.
Quelle im Anhang ab Seite 25
Zitat§ 15 Potenzialanalyse und Kooperationsplan
(1) 1Die Agentur für Arbeit soll unverzüglich zusammen mit jeder erwerbsfähigen
leistungsberechtigten Person
die für die Eingliederung in Ausbildung oder Arbeit erforderlichen
persönlichen Merkmale, .......(weiterlesen..ausdrucken für deinen SB falls er es besser wissen will))

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ottokar

Jedes ärztliche Handeln, auch das des äD der AfA, begründet ein Arzt-Patienten-Verhältnis, womit hier § 630g BGB die Rechtsgrundlage zur Einsicht in das Gutachen darstellt.
D.h. du kannst jederzeit vom äD Einsicht in Teil A und B des Gutachtens verlangen, sowie eine (kostenpflichtige) Kopie.
Im "Praxisleitfaden zur Einschaltung des Ärztlichen Dienstes im Bereich des SGB II und des SGB III" steht dazu Folgendes:
Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.
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Sensoriker

Herzlichen Dank Ottokar. Mal schauen was der ÄD jetzt sagt.

Dir ebenfalls Danke Fettnäpfchen.

Zitat von: Fettnäpfchen am 30. November 2025, 13:27:19nur insofern das es dir deinen "Unterhalt" bezahlt.
Zitat von: Fettnäpfchen am 30. November 2025, 13:27:19Bei unter drei Std. zählst du als erwerbsunfähig und das JC hat dich in Ruhe zu lassen. Daher braucht es keinen KOOP.

Das letzte Wort bezüglich der EU hat ja soweit mir bekannt die DRV. Die könnten ja auch zu einer anderen Einschätzung kommen. (Dann bleibe ich eh beim JC)
Da der ÄD mich als EU eingestuft hat muss das ja noch von der DRV überprüft werden. Vorher kann mich das JC also nicht in die Sozialhilfe ,,abschieben" und muss bis dahin für mich weiter bezahlen.

Meine Frage bezog sich eben darauf. Zähle ich jetzt schon als EU obwohl die Bestätigung seitens der DRV noch aussteht oder zähle ich erst als EU wenn die Bestätigung der DRV vorliegt?
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

turbulent

Zitat von: Sensoriker am 30. November 2025, 19:41:03Zähle ich jetzt schon als EU obwohl die Bestätigung seitens der DRV noch aussteht oder zähle ich erst als EU wenn die Bestätigung der DRV vorliegt?
Der ÄD hat Deine Leistungsfähigkeit geprüft/beurteilt. Du hast recht, die Erwerbsfähigkeit kann nur die DRV feststellen.

Sensoriker

Zitat von: turbulent am 30. November 2025, 20:04:40Der ÄD hat Deine Leistungsfähigkeit geprüft/beurteilt.
Das wäre dann nicht gleichzusetzen mit Erwerbsfähigkeit?

Wenn nicht, dann wäre ja doch ein KOOP möglich.
Ich meine im Einladungsschreiben vom ÄD stand Überprüfung der Erwerbsfähigkeit. Bin mir allerdings nicht 100% sicher.

Dann warte ich am besten ab was beim Termin im JC rauskommt bzw. schaue, dass ich die Gutachten vorher noch vom ÄD bekomme.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
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