Nachträgliche Beantragung

Begonnen von 2_Gerhaard, 05. Dezember 2025, 01:27:57

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2_Gerhaard

Hallo: ich habe am 2,5 Monaten als Wohnungslose eine Wohnung gemietet.
Der Mietvertrag ist Pauschal, 520 Euro Grundmiete und 320 Euro Nebenkosten inklusive alles außer Strom.
Ich würde gerne wissen, das Wasser wird in der neuen Wohnung über Strom erzeugt.
Könnte ich nachträglich die Pauschale für Strom beantragen und würde diese genehmigt?
Wie hoch ist diese Strompauschale für Warmwasser für ein Personen Haushalt?
Danke.

Konstantin

Man kann den Antrag auch noch stellen, nachdem man eingezogen ist. Wichtig ist, dass man dem Jobcenter mitteilt, seit wann man in der Wohnung wohnt und ab wann der Mehrbedarf bestand (d.h. seit Mietbeginn vor 2,5 Monaten).
Ein formloses Schreiben, in dem man die Situation erklärt und um die Gewährung des Mehrbedarfs bitten, reicht in der Regel aus. Eine Kopie des Mietvertrags beifügen, aus dem hervorgeht, dass Warmwasser nicht zentral über die Nebenkosten abgerechnet wird.

Die Höhe des Mehrbedarfs wird als prozentualer Anteil des für Sie geltenden Regelbedarfs berechnet. Für eine alleinstehende, volljährige Person beträgt der Mehrbedarf 2,3% des Regelsatzes etwa 12,95 Euro pro Monat.

Sheherazade

Aber erstmal nachschauen ob dieser Mehrbedarf nicht schon im Bescheid berücksichtigt wurde.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"