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Termin ALG1 nach Ablhenungsbescheid

Begonnen von nlh, 04. Dezember 2025, 22:14:19

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nlh

Hallo, ich habe heute nach langem Hin und Her und unzähligen Telefonaten und technischen Komplikationen auf der Website/ALG1-Konto einen mündlichen Ablehnungsbescheid für das ALG1 bekommen am Telefon. der nun auch dem JC zugeteilt wird. Morgen früh habe ich nun aber noch einen Termin für die Vermittlung nach SGB3. Muss ich dort morgen extra noch hinfahren? Ich falle nun sowieso ins ALG2 und somit SGB2. Da kann ich doch im Zweifel nicht sanktioniert werden, oder? Ich werde nun so oder so einen neuen Termin fü die Vermittlung bekommen über das Bürgergeld/ALG2/SGB2. Oder drohen mir trotzdem Sanktionen?

Fettnäpfchen

nlh

Zitat von: nlh am 04. Dezember 2025, 22:14:19Ich falle nun sowieso ins ALG2 und somit SGB2. Da kann ich doch im Zweifel nicht sanktioniert werden, oder?
Passieren kann alles aber es wäre nicht korrekt da die AfA nicht an eLB Empfänger von ALG 2 vermitteln darf.

Unzulässige Vermittlungstätigkeit von Arbeitsagenturen für ALG II Empfänger

MfG FN
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