Bürgergeldempfänger suchen selten aktiv nach Jobs

Begonnen von selbiger, 04. Dezember 2025, 10:18:59

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selbiger

Zitat von: Sheherazade am 09. Dezember 2025, 09:03:17Es wurde keine Steuerklasse "abgeschafft", auch die 2 nicht.

so meinte ich das ja auch, alleinerziehende wurden in die eins gesteckt..

Zitat von: Sheherazade am 09. Dezember 2025, 09:03:17Aber vielleicht ist man bei deiner Partnerin dahinter gekommen, dass sie keinen Anspruch mehr auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hat, da du mit im Haushalt lebst.

natürlich hat sie keinen anspruch mehr..liegt ja auch nun schon einige jahre zurück..ich lebe nicht mit ihm..sondern lebte..betonung lebte bei lebte..aber alles lange her..

Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Sheherazade

Zitat von: selbiger am 09. Dezember 2025, 09:28:27alleinerziehende wurden in die eins gesteckt..

Das ist auch immer noch so, bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag bekommen Alleinerziehende die Steuerklasse 1.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

selbiger

Zitat von: Sheherazade am 09. Dezember 2025, 10:04:45Das ist auch immer noch so, bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag bekommen Alleinerziehende die Steuerklasse 1.

das weis ich..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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selbiger

mal eine andere sache..eine alleinerziehende bekannte von mir hat 2 kinder..18 udn 15 jahre..ist aber in lohnsteuer 1..ich habe ihr gesagt das sie aber die 2 benatragen sollte..da ja noch ein minderjähriges kind im haushalt..ihre antwort dazu..das finanzamt hat gesaght..das lohnt nicht..da das in der klasse 1 für das minderjährige kind berücksichtigt ist bei der jährlichen steuererklärung..ich habe da so nen unwohliges gefühl das das nicht richtig sein kann..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

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Sheherazade

Man sollte bei Steuerfragen sein Gefühl aus- und verlässliche Informationsquellen anschalten.

ZitatEntlastungsbetrag für Alleinerziehende rückwirkend beantragen

Den Entlastungsbetrag können Sie zum einen monatlich auf Ihr Bruttogehalt anrechnen lassen, damit Sie jeden Monat mehr Nettolohn erhalten. Oder Sie machen ihn erst bei Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung geltend. Dafür müssen Sie die sogenannte ,,Anlage Kind" ausfüllen, wobei jedes Kind eine eigene Anlage benötigt. Entscheiden Sie sich für diese Variante, erhalten Sie den Freibetrag allerdings nur einmal jährlich mit Ihrer Steuererstattung.

Sie haben es bisher versäumt, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Ihrer Steuererklärung anzugeben? Diesen können Sie auch rückwirkend für die Jahre geltend machen, in denen Sie nicht die Steuerklasse 2 angegeben haben. Wichtig ist nur, dass Sie für den beantragten Zeitraum die oben genannten Bedingungen erfüllen.
Quelle und mehr Infos
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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selbiger

#66
Zitat von: Sheherazade am 10. Dezember 2025, 08:22:13Man sollte bei Steuerfragen sein Gefühl aus- und verlässliche Informationsquellen anschalten.

ZitatEntlastungsbetrag für Alleinerziehende rückwirkend beantragen

Den Entlastungsbetrag können Sie zum einen monatlich auf Ihr Bruttogehalt anrechnen lassen, damit Sie jeden Monat mehr Nettolohn erhalten. Oder Sie machen ihn erst bei Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung geltend. Dafür müssen Sie die sogenannte ,,Anlage Kind" ausfüllen, wobei jedes Kind eine eigene Anlage benötigt. Entscheiden Sie sich für diese Variante, erhalten Sie den Freibetrag allerdings nur einmal jährlich mit Ihrer Steuererstattung.

Sie haben es bisher versäumt, den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Ihrer Steuererklärung anzugeben? Diesen können Sie auch rückwirkend für die Jahre geltend machen, in denen Sie nicht die Steuerklasse 2 angegeben haben. Wichtig ist nur, dass Sie für den beantragten Zeitraum die oben genannten Bedingungen erfüllen.
Quelle und mehr Infos

liebgen dank....aber warum sagen die ihr sowas..wenn sie doch allenanschein die 2 beantragen kann..?was erhoffen die sich..?
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Sheherazade

Zitat von: selbiger am 10. Dezember 2025, 10:35:42aber warum sagen die ihr sowas

Reine Information, sie kann zu dem Vorschlag durchaus Nein sagen und die Steuerklasse 2 beantragen.
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selbiger

Zitat von: Sheherazade am 10. Dezember 2025, 11:13:41
Zitat von: selbiger am 10. Dezember 2025, 10:35:42aber warum sagen die ihr sowas

Reine Information, sie kann zu dem Vorschlag durchaus Nein sagen und die Steuerklasse 2 beantragen.



naja..sie haben gesagt die 2 ist nicht nötig..da würde die eins völlig reichen..wenn ich aber die 2 beantragen kann..denn prüfe ich lediglich ob sie berechtigt ist..aber ist es nicht so..das der staat sparrt..wenn dieser von der 2 abrät und die eins empfield..?das ergibt sinn..finanzämter haben doch keine beraterfunktion..das machen lohnsteuervereine und steueranwälte sowie steuerberater..
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Sheherazade

Zitat von: selbiger am 10. Dezember 2025, 11:28:38aber ist es nicht so..das der staat sparrt..wenn dieser von der 2 abrät und die eins empfield..?

Nein, da spart niemand irgendetwas. Lies einfach oben noch mal nach.

ZitatDen Entlastungsbetrag können Sie zum einen monatlich auf Ihr Bruttogehalt anrechnen lassen, damit Sie jeden Monat mehr Nettolohn erhalten. Oder Sie machen ihn erst bei Ihrer jährlichen Einkommensteuererklärung geltend.
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"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 10. Dezember 2025, 08:22:13Den Entlastungsbetrag können Sie zum einen monatlich auf Ihr Bruttogehalt anrechnen lassen, damit Sie jeden Monat mehr Nettolohn erhalten.
Was die deutlich bessere Variante sein dürfte.

Vor allem, wenn man evtl. ins Bürgergeld abrutschen sollte.

Denn was genau passiert beim JC mit einer Rückerstattung vom Finanzamt?

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Dezember 2025, 17:05:50Vor allem, wenn man evtl. ins Bürgergeld abrutschen sollte.

Niemand rutscht innerhalb eines Jahres mit einem steuerpflichtigen Einkommen ohne ergänzenden Leistungsbezug  übergangslos ins Bürgergeld. Zudem kann man die gewählte Option beim Finanzamt auch unterjährig ändern.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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