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Schreiben von der Rentenversicherung – monatliche Rente 163 Euro

Begonnen von Tränenschleier, 15. Dezember 2025, 10:03:18

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Tränenschleier

Hallo:
Die Rentenversicherung hat mir ein Schreiben geschickt, nennt sich Informationen 2025.
Da steht, dass meine Erwerbsminderungsrente monatlich 163 Euro betragen wird.
Ich konnte wegen Krankheiten jahrelang nicht arbeiten.
Frage an das Forum: mit 163 Euro kann man nicht leben, wie ist das zu machen? Wovon kann man leben? Denn es wird bei mir zu einer Rente wegen Erwerbsminderung kommen.
Herzlichen Dank.
Nachtrag:  ich bin Jahrgang 72.

Sheherazade

Zitat von: Tränenschleier am 15. Dezember 2025, 10:03:18Frage an das Forum: mit 163 Euro kann man nicht leben, wie ist das zu machen? Wovon kann man leben?

Beim Sozialamt oder Jobcenter aufstocken.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Tränenschleier

Zitat von: Sheherazade am 15. Dezember 2025, 10:30:53
Zitat von: Tränenschleier am 15. Dezember 2025, 10:03:18Frage an das Forum: mit 163 Euro kann man nicht leben, wie ist das zu machen? Wovon kann man leben?

Beim Sozialamt oder Jobcenter aufstocken.
Dankeschön!
Und wo genau wäre das?
Wenn man Erwerbsminderungsrente hat, dann wohl beim Sozialamt, denke ich, aber nicht sicher.

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Tränenschleier

Zitat von: Sheherazade am 15. Dezember 2025, 10:45:01
Zitat von: Tränenschleier am 15. Dezember 2025, 10:35:31Und wo genau wäre das?

Je nach Rentenbewilligungsbescheid Jobcenter ODER Sozialamt.

Herzlichen Dank!
Also wenn ich die Antwort richtig verstehe:
Wird die EU Rente bewilligt, dann zum Sozialamt gehen müssen.
Wird die EU Rente abgelehnt, dann zum Jobcenter gehen müssen.

Sheherazade

Nein, je nachdem nach welchen Voraussetzungen dir eine EM-Rente bewilligt wird, bleibst du entweder beim Jobcenter oder dur wirst an das Sozialamt verwiesen.

Wenn ich deinen anderen Thread richtig verstehe, hast du noch gar keinen Rentenantrag eingereicht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Tränenschleier

Zitat von: Sheherazade am 15. Dezember 2025, 11:15:42Nein, je nachdem nach welchen Voraussetzungen dir eine EM-Rente bewilligt wird, bleibst du entweder beim Jobcenter oder dur wirst an das Sozialamt verwiesen.

Wenn ich deinen anderen Thread richtig verstehe, hast du noch gar keinen Rentenantrag eingereicht.
Danke für Antworten.
Diese Antwort verstehe ich nicht.
Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird wegen Krankheiten gewährt.
Wohin wird man verwiesen, wenn diese EU Rente bewilligt wird?
Und wohin, wenn sie nicht bewilligt wird?
Der Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung wird gestellt, die Ärzte fertigen ihre Berichte, dazu brauchen sie Zeit, deswegen in dem anderen Brett die Frage, wie werden die Leistungen eingestellt bei fehlender Mitwirkung? für mehrere Monate oder bis man der Mitwirkung nachkommt?
Wird man vor der Einstellung schriftlich benachrichtigt?

Ottokar

Zitat von: Tränenschleier am 15. Dezember 2025, 11:21:00Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird wegen Krankheiten gewährt.
Falsch.
Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird wegen einer vorübergehenden oder dauerhaften Erwerbsminderung gewährt.
Beim Grad der Erwerbsminderung gibt es zwei Stufen: die teilweise und die volle Erwerbsminderung.
Bei einer teilweisen Erwerbsminderung kann man noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten. Hier ist das Jobcenter (SGB II) zuständig.
Bei einer vollen Erwerbsminderung kann man keine drei Stunden mehr arbeiten. Hier ist das Sozialamt (SGB XII) zuständig.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Tränenschleier

Zitat von: Ottokar am 15. Dezember 2025, 11:59:15
Zitat von: Tränenschleier am 15. Dezember 2025, 11:21:00Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird wegen Krankheiten gewährt.
Falsch.
Eine Rente wegen Erwerbsminderung wird wegen einer vorübergehenden oder dauerhaften Erwerbsminderung gewährt.
Beim Grad der Erwerbsminderung gibt es zwei Stufen: die teilweise und die volle Erwerbsminderung.
Bei einer teilweisen Erwerbsminderung kann man noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten. Hier ist das Jobcenter (SGB II) zuständig.
Bei einer vollen Erwerbsminderung kann man keine drei Stunden mehr arbeiten. Hier ist das Sozialamt (SGB XII) zuständig.
Vielen Dank. Sehr gut.