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Kabinett beschließt Grundsicherung

Begonnen von selbiger, 17. Dezember 2025, 12:28:16

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0 Mitglieder und 5 Gäste betrachten dieses Thema.

anne

https://www.bild.de/politik/inland/die-wichtigsten-fragen-ist-grundsicherung-haerter-als-das-buergergeld-6943e34781ab83467429c912

... Ist die neue Grundsicherung HÄRTER als das Bürgergeld? Ja...

also wenn "BILD" schon mit der neuen Grundsicherung zufrieden ist und bestätigt, dass diese deutlich härter ausfällt...

...Können jetzt Milliarden an Sozialleistungen eingespart werden? Alsleben geht davon aus: ,,Aber erst, wenn die Konjunktur anspringt, wird es auch seine volle Wirkung entfalten. Dann sind auch Milliardeneinsparungen drin. Danach sieht es im kommenden Jahr nicht aus."...

und bis die Konjunktur anspringt, wird auf Teufel komm raus sanktioniert, um Erfolge vermelden zu können?

chrisi01

Was ist denn, wenn "Kunden" in der Lage sind sich schriftlich zu äußern?

Vollloser

Zitat von: chrisi01 am 19. Dezember 2025, 17:52:46Was ist denn, wenn "Kunden" in der Lage sind sich schriftlich zu äußern?

Na die werden sich dann schriftlich äußern (können).
DIE brauchen dann nicht mit amtlichen Besuch zu rechnen (WENN sie sich da dann schriftlich äußern).
Diese Leute haben dann ja auch in aller Regel kein Problem mit dem öffnen und lesen von Briefen - auch nicht von einem Jobcenter (i. d. R.).
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

mystik-1

Zitat von: Bimimaus5421 am 17. Dezember 2025, 13:24:58Wie ist es mit Leute die Angehörige pflegen mit pg 3 und selber chronisch krank sind und auf die 60 zugehen ?

Alles Ermessen einer Person im Jobcenter

Ich bin zwar noch keine 60, aber in mehreren Schriftsätzen des JC an das SG muss ich lesen, dass sich pflegende Angehörige und selbsterkrankte sich der Vermittlung entziehen. Und das der GF des Jobcenters das genau so sieht.

Ich kann mir gut vorstellen, wie das noch werden soll in Zukunft.

Und bei meinem aktuellen abgewiesenen Eilantrag waren meine Zustellnachweise egal, für den Richter zählte nur "nicht in der Akte". Klingt willkürlich. Aber wenn Totalsanktionen kommen möchte ich nicht wissen, wieviele plötzlich nicht erreichbar sind, weil ihre Antwortschreiben nicht in der Akte erscheinen

Xellos


Konstantin

Zitat von: Xellos am 20. Dezember 2025, 13:26:56Pflege hat immmer Vorrang

Nö.... die Pflege eines Angehörigen hat nicht immer bedingungslosen Vorrang vor einer Arbeitsaufnahme.
Ab Pflegegrad 3: In der Regel wird davon ausgegangen, dass eine Vollzeittätigkeit nicht mehr zumutbar ist, wenn Sie die Pflege allein sicherstellen.
Prüfung der Alternativen: Das Jobcenter oder die Arbeitsagentur prüft jedoch, ob die Pflege durch andere Angehörige oder einen Pflegedienst übernommen werden kann. Ist eine anderweitige Betreuung möglich, kann die Aufnahme einer (Teilzeit-)Arbeit verlangt werden.

selbiger

es ist anmassent über andere zu bestimmen was zumutbar ist und was nicht..jeder entscheidet das individuell für sich..wenn es zb..für mich nicht zumutbar ist..in den gulli zu steigen..denn sollte man das auch akzebtieren..und nicht mit androhungen von existenzentzug etz..zu erzwingen..und wen jemand dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung steht..weil dieser zuhause jemandes pflegt..denn ist das ebendso zu akzebtieren,weil das zb. pflegedienste entlastet..usw..all diese anmassungen sind extrem grenzwertig..wenn nicht schon verachtend..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Ottokar

Zitat von: Konstantin am 20. Dezember 2025, 13:49:45Nö.... die Pflege eines Angehörigen hat nicht immer bedingungslosen Vorrang vor einer Arbeitsaufnahme.
Das steht in § 10 SGb II aber anders.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Konstantin

Zitat von: Ottokar am 20. Dezember 2025, 17:06:44Das steht in § 10 SGb II aber anders.
Du meinst Die Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar ist und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.

Darum wird auch geprüft ob die Pflege durch andere Angehörige oder einen Pflegedienst übernommen werden kann.



chrisi01

Na bis diese GS kommt dauert es noch ein Jahr.

Trotzdem Frohe Weihnachten  :bye:

Xellos

Zitat von: Konstantin am 20. Dezember 2025, 17:53:41
Zitat von: Ottokar am 20. Dezember 2025, 17:06:44Das steht in § 10 SGb II aber anders.
Du meinst Die Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar ist und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.

Darum wird auch geprüft ob die Pflege durch andere Angehörige oder einen Pflegedienst übernommen werden kann.




Das entscheidet aber nicht das Jobcenter, sondern ausschließlich die zu pflegende Person.

selbiger

Zitat von: Konstantin am 20. Dezember 2025, 17:53:41Darum wird auch geprüft ob die Pflege durch andere Angehörige oder einen Pflegedienst übernommen werden kann.

prüfen prüfen prüfen..egal wie haubtsache jemandes in arbeit quetschen.. :wand: mit aller gewalt.
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Bimimaus5421

Zitat von: Konstantin am 20. Dezember 2025, 17:53:41
Zitat von: Ottokar am 20. Dezember 2025, 17:06:44Das steht in § 10 SGb II aber anders.
Du meinst Die Arbeit mit der Pflege eines Angehörigen nicht vereinbar ist und die Pflege nicht auf andere Weise sichergestellt werden kann.

Darum wird auch geprüft ob die Pflege durch andere Angehörige oder einen Pflegedienst übernommen werden kann.



Das entscheidet immer noch die Pflegeperson
Und wer soll denn einen Pflegedienst mit über 50 euro die Std bezahlen ? Mit dem Pflegegeld ist das nicht abgedeckt
Wer hat denn z.b über 4000 euro im Monat oder mehr das zahlt weder die Pflegeversicherung noch das Sozialamt

Die pflegeperson kann hier nicht gezwungen werden
Dann geht man juristisch dagegen vor

anne

Zitat von: selbiger am 21. Dezember 2025, 07:37:33haubtsache jemandes in arbeit quetschen
Häusliche Pflege ist doch mehr als genug Arbeit

Vollloser

Sei wirklich Kunde - und keine Ware !