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Vom Amtsarzt als Arbeitsunfähig klassifiziert - darf ich ein Gewerbe gründen?

Begonnen von spa889, 18. Dezember 2025, 15:46:48

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spa889

Ich bin im Bürgergeld Bezug aber nicht in der Vermittlung (da ich langsam am verrecken bin). Arbeitsunfähig laut vom Amt beauftragtem Arzt. Glaube die evaluieren derzeit ob die mich in eine andere Art des Sozialbezuges stecken...  aber bisher noch im Bürgergeld...

Meine Frage nun: Darf ich ein Unternehmen, also eine Kapitalgesellschaft (UG, Gbr, Gmbh) gründen (wäre dann zwangsläufig Geschäftsführer und Gesellschafter, aber nicht Arbeitnehmener) ohne aus dem Bürgergeld zu fliegen?

Konstantin

Ja, Sie dürfen grundsätzlich ein Unternehmen gründen (z. B. eine UG oder GmbH), während Sie Bürgergeld beziehen. In Ihrer spezifischen Situation – als aktuell arbeitsunfähig eingestufte Person – gibt es jedoch kritische Fallstricke bezüglich Ihres Leistungsanspruchs und der Vermögensbewertung.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Kein Gründungsverbot: Es gibt im SGB II kein Gesetz, das Leistungsbeziehern die Gründung oder Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft untersagt.

Risiko der Erwerbsfähigkeit: Bürgergeld erhalten Sie nur, wenn Sie grundsätzlich erwerbsfähig sind (mindestens 3 Stunden täglich arbeiten können). Wenn Sie als Geschäftsführer eingetragen sind, könnte das Jobcenter argumentieren, dass Sie eine Tätigkeit ausüben, was im Widerspruch zu Ihrer attestierten Arbeitsunfähigkeit stehen könnte.

Anrechnung von Vermögen: Das Stammkapital (z. B. 1 € bei der UG oder 25.000 € bei der GmbH) sowie Ihre Geschäftsanteile gelten als Vermögen. Übersteigt der Wert Ihrer Firmenanteile das Schonvermögen (aktuell 40.000 € im ersten Jahr, danach 15.000 €), könnten Sie den Anspruch auf Bürgergeld verlieren.

Einkommensanrechnung: Auch wenn Sie sich kein Gehalt auszahlen, können Gewinne der Gesellschaft oder fiktive Einkünfte auf Ihre Leistungen angerechnet werden, falls das Jobcenter den Verdacht einer Umgehung hat.

Wechsel in die Sozialhilfe: Da Sie erwähnen, dass das Amt Ihre Verweisung in ein anderes System prüft (wahrscheinlich Sozialhilfe/SGB XII wegen dauerhafter Erwerbsunfähigkeit), ist Vorsicht geboten. Im SGB XII sind die Regeln für Vermögen und Nebentätigkeiten oft strenger als im Bürgergeld-System.

Rechtliche Einordnung Ihrer Rollen:
Gesellschafter: Die reine Inhaberschaft von Anteilen ist passiv und meist unkritisch für die Erwerbsfähigkeit, solange das Schonvermögen nicht überschritten wird.

Geschäftsführer: Dies ist eine aktive Rolle. Selbst wenn Sie ,,nur auf dem Papier" stehen, geht das Amt davon aus, dass Sie die Geschicke leiten. Das könnte dazu führen, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit angezweifelt wird.
Empfehlung: Sie müssen jede Gründung dem Jobcenter vorab melden, um Rückforderungen oder Sanktionen zu vermeiden.

Sensoriker

Zitat von: spa889 am 18. Dezember 2025, 15:46:48da ich langsam am verrecken bin
Zitat von: spa889 am 18. Dezember 2025, 15:46:48Darf ich ein Unternehmen, also eine Kapitalgesellschaft (UG, Gbr, Gmbh) gründen

Ernsthaft??
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

turbulent

Zitat von: spa889 am 18. Dezember 2025, 15:46:48also eine Kapitalgesellschaft (UG, Gbr, Gmbh)
Wenn Du Lust (und/oder Kraft) hast, kannst Du Dich ja mal erkundigen, was eine Kapitalgesellschaft ist.

spa889

Zitat von: Sensoriker am 18. Dezember 2025, 18:41:53Ernsthaft??

Ja, ernsthaft. Ich bin langsam am verrecken. Die Ärzte meinen ich könnt trotzdem noch 10 Jahre haben. Was soll ich machen? Heulen? ... Forever Holiday? Dafür fehlt das Geld. Der Amtsarzt/med. Dienst hat mich als Erwerbsunfähig/Arbeitsunfähig klassifiziert. Ich bin u.a. sehr in meiner Bewegung eingeschränkt. Muss jetzt halt sehen wo ich bleib.

@Konstantin vielen lieben Dank für deine inhaltsbezogene hilfreiche Antwort.

Zitat von: turbulent am 18. Dezember 2025, 19:12:20Wenn Du Lust (und/oder Kraft) hast, kannst Du Dich ja mal erkundigen, was eine Kapitalgesellschaft ist.
Streich die GbR. Mir ist schon klar was eine Kapitalgesellschaft ist. Ich bin ein Krüppel und versuche einfach nur zu schauen welche Möglichkeit mir die nächsten Jahre bleiben um irgendwie mein Überleben zu bessern.


Da ich Erwerbsunfähig bin wollen die mich in die Sozialhilfe schieben. Warum das noch nicht passiert ist ist mir schleierhaft.

@Konstantin wie ist das denn dann wenn ich in der Sozialhilfe bin, ist da die Tolleranz für Gründung und Führung einer Kapitalgesellschaft lockerer?

Konstantin

In der Sozialhilfe (SGB XII) ist die Toleranz für die Gründung und Führung einer Kapitalgesellschaft nicht lockerer, sondern oft sogar strenger und bürokratisch komplexer als im Bürgergeld (SGB II). Während das Bürgergeld auf die Integration in den Arbeitsmarkt abzielt, ist die Sozialhilfe für Personen gedacht, die dauerhaft oder vorübergehend nicht erwerbsfähig sind.
 
Hier sind die zentralen Aspekte für das Jahr 2025:
1. Strengeres Schonvermögen
In der Sozialhilfe (SGB XII) gelten geringere Freibeträge für Ersparnisse als beim Bürgergeld.
Vermögensfreibetrag: Seit 2023 und auch in 2025 liegt die allgemeine Schongrenze in der Sozialhilfe meist bei 10.000 € pro volljähriger Person.

Stammkapital-Problem: Wenn Sie eine GmbH gründen (Mindeststammkapital 25.000 €), überschreiten Sie diesen Freibetrag sofort. Das Kapital in der Gesellschaft wird in der Regel als verwertbares Vermögen gewertet, was zum Wegfall des Leistungsanspruchs führen kann. Eine UG (haftungsbeschränkt) kann zwar mit weniger Kapital gegründet werden, das investierte Geld bleibt jedoch anrechenbares Vermögen.

2. Anrechnung von Einkommen
Einkünfte aus einer Kapitalgesellschaft werden als Einkommen gewertet und mindern Ihren Sozialhilfeanspruch.
Zuflussprinzip: Gehaltszahlungen oder Gewinnausschüttungen an Sie werden fast vollständig angerechnet.
Fiktives Einkommen: Sozialhilfeträger können kritisch prüfen, ob Sie sich bewusst kein Gehalt auszahlen lassen, um bedürftig zu bleiben. Dies kann als ,,unwirtschaftliches Verhalten" ausgelegt werden.

3. Fehlende Gründungsförderung
Anders als im SGB II (Bürgergeld), wo es Instrumente wie das Einstiegsgeld für angehende Selbstständige gibt, sieht das SGB XII (Sozialhilfe) keine expliziten Förderungen für eine Existenzgründung vor. Die Sozialhilfe ist als letztes Auffangnetz konzipiert, nicht als Gründer-Support.

4. Konflikt mit der Erwerbsunfähigkeit
Da viele Bezieher von Sozialhilfe (SGB XII) als erwerbsgemindert eingestuft sind, kann die aktive Führung einer Kapitalgesellschaft als Nachweis gewertet werden, dass Sie doch arbeitsfähig sind. Dies könnte Ihren gesamten Status und damit den Leistungsanspruch gefährden.