Rückerstattung von zuviel bezahlten Arzneimittelkosten

Begonnen von Storm, 17. März 2026, 02:05:06

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Storm

Hallo,

im letzten Jahr habe ich mehr für Arzneimittel in der Apotheke gezahlt als nötig und erwarte dementsprechend eine Rückzahlung.
Warum muss ich Quittungen beilegen, die die Gesamtsumme der Zuzahlungen belegen? Schliesslich wurden die gesetzlichen Zuzahlungen an die Krankenkasse übermittelt und sie muss abgleichen ob die von mir vorgelegten QUittungen mit ihren Einnahmen von mir übereinstimmen? Kann ich eine Quittung nicht einreichen behält die Krankenkasse diesen Betrag als ihren Bonus, obwohl sie alle notwendigen INformationen zwangsweise besitzt. Da dies gerade die sozial Schwachen betrifft halte ich das für eine soziale Ungerechtigkeit.

Schönen Gruss
Storm

Kopfbahnhof

Bei mir hatte es die Barmer dieses Jahr tatsächlich ganz von allein getan.

Das zu viel auf das Konto überwiesen.
Noch bevor ich den üblichen Antrag dazu gestellt hatte.

Scheint sich also etwas zu tun und laut Kasse soll das ab jetzt immer so sein.

Sheherazade

Zitat von: Storm am 17. März 2026, 02:05:06Warum muss ich Quittungen beilegen, die die Gesamtsumme der Zuzahlungen belegen? Schliesslich wurden die gesetzlichen Zuzahlungen an die Krankenkasse übermittelt und sie muss abgleichen ob die von mir vorgelegten QUittungen mit ihren Einnahmen von mir übereinstimmen?

Weil noch nicht jede Krankenkasse eine entsprechende App bzw. das digitale Verfahren anbieten kann, es kommt ja auch auf deine persönliche Belastungsgrenze an. Alternativ kannst du ja gleich zu Jahresanfang deine persönliche Belastungsgrenze auf einmal bezahlen und bist dann den Rest des Jahres befreit.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"