Schonvermögen

Begonnen von Hexenkessel, 02. Januar 2026, 18:46:33

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Hexenkessel

Vielen Dank Ihr Lieben für Eure Anteilnahme und Antworten!

@Rotti, das mit der KI ist schon als Vorabinformation eine gute Idee. Da bekommt man dann noch mehr auf einmal zum Durchchecken aus Google raus. Das es nicht unbedingt richtig ist, ist schon klar. Dasselbe gilt allerdings auch für Wikipedia.-)).

@Fettnäpchen, sicherlich wird die Höhe eines nicht gemeldeten Vermögens, sollte es über irgendeinem Freibetrag liegen, miteinscheidend für irgendeine Strafaktion seitens des JC/eines SG sein. Es geht mir aber darum, ob irgendwelche Erfahrungswerte vorliegen, wie das generell gehandhabt wird??? Irgendwem wird das im Forum doch schonmal passiert sein. Zu den Summen: kommt darauf an, ob dann 15 T€ oder 20 T€ Freibetrag für sonstiges Vermögen gelten und ob sie das damalige Tagesgeldkonto noch "auf dem Schirm haben" (siehe mein Vorgeschreibsel). Insofern wäre ich ca. entweder < oder > 5 T€ drüber.

@Ottokar, vielen Dank für die Antwort! Wahrscheinlich bräuchte ich auch nur noch 1-2 Antworten von dir, dann bin ich gedanklich mit meinem Thema durch.

also: Es beruhigt mich irgendwie ungemein, das man anscheinend Vermögensveränderungen des laufenden Bezugs erst mit dem nächsten WBA angeben muss. D.h. bis dain bin ich noch auf der "sicheren Seite" (... noch nichts falsch gemacht zu haben).

Frage 1:
Gesetzt den Fall, ich würde beim nächsten WBA darauf hinweisen. Wie geht das dann?? Ich gebe Art, Zeitpunkt und Höhe der Nettozahlung (AZ DV minus KV) an, oder nur den Betrag nach Abzug von "vernünftigen Ausgaben"???

Frage 2:
Gesetzt den Fall, ich melde nichts. Nun müsste man zum Ausgangspunkt der Diskussion zurückkehren.

Damals bei der Aufnahme der Vermögensverhältnisse haben Sie explizit nach Absicherungen fürs Alter gefragt. Wahrheitsgemäß habe ich den Abschluss der DV und meine Rüroprente bestätigt und die Unterlagen zum Kopieren ausgehändigt. Meine Vermutung ist ja, dass das beim JC untergegangen ist. Dafür spricht, dass sie den AZ-Zeitpunkt kennen müssten, aber bisher nichts unternommen haben. Ebenfalls fürs "verbummelt haben" spricht, das durchaus anfangs Zinserträge für das Tagesgeldkonto, wohl nur unterhalb des damaligen Freistellungsfreibetrages (weniger als 100 Euro im Quartal) angefallen sind und ich nie danach gefragt worden bin.

Hierzu sagtest du eingangs:
ZitatZitat von: Hexenkessel am 02. Januar 2026, 18:46:33
    Ich habe aber weder eine Vermögensaufstellung noch Schonermögenaufstellung von denen als Anlage jemals zurückbekommen. Wird das normalerweise wiederrum später an den Antragsteller ausghändigt?

Nein. Da muss man sich schon eine Kopie machen.
Man kann aber auch nach Art. 15 DSGVO vom JC eine vollständige Auskunft über die von denen verarbeiteten personenbezogenen Daten verlangen, dazu gehören dann auch die von dir gemachten Angaben zum Vermögen.

    Zitat von: Hexenkessel am 02. Januar 2026, 18:46:33
    Ich seh mich jetzt aber nicht in der Position, im Nachhinein auf irgendwas aufmerksam zu machen (???), was das JC selber u.U. verkackbeutelt hat.

Eine solche Pflicht gibt es auch nicht.

Im übrigen bin ich mir ziemlich sicher, das damals auch DV´s generell zum Schonvermögen wie z.B. Rürop-Renten und nicht zum sonstigen Vermögen (nun FB 15-20 T€) dazu gehörten.

Stellt sich also immer noch die Frage, was passieren "könnte" (vorstellungsgemäß mindestens bis maximal ...), wenn ich es zum nächsten WBA-Zeitpunkt als geänderte Vermögensverhältnisse nicht kundtun würde???? .... und sie es später durch irgendwas rausfinden. Es wäre ja nicht so, dass ich in der Zwischenzeit BG bezogen, aber gleichzeitig Erträge aus selbständiger Tätigkeit bezogen hätte oder eine LV ausgezahlt bekommen habe, die nur eine Laufzeit von 8-12 Jahren hatte und ganz bestimmt nicht fürs Alter gedacht war.

Sensoriker

Zitat von: Fettnäpfchen am 12. Januar 2026, 15:53:27Das hat so ein Beigeschmäkle.
Wenn ich das alles so lese ist das eher ein vollreifer Tilsiter.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Fettnäpfchen

Hexenkessel

Zitat von: Hexenkessel am 14. Januar 2026, 15:03:30Es geht mir aber darum, ob irgendwelche Erfahrungswerte vorliegen, wie das generell gehandhabt wird???
Keiner der da Pech gehabt hat hat sich meines Wissens nach hier geäussert.
Rückantworten wie es ausgegangen ist sind eh selten und schlecht ausgegangene noch seltener.

Aber vllt. meinst du ja so was :
Folgen bei unrichtigen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Ottokar

Eigentlich sollte das JC bei einem WBA die Anlage VM fordern, wo du dann dein Vermögen einträgst.
Tut es das nicht, musst du die Anlage VM auch nicht ausfüllen. Wenn das JC keine Vermögensprüfung durchführt und dein Vermögen den Vermögensfreibetrag nicht übersteigt, passiert dabei auch nichts.
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Rotti

#19
Zitat von: Hexenkessel am 14. Januar 2026, 15:03:30tellt sich also immer noch die Frage, was passieren "könnte" (vorstellungsgemäß mindestens bis maximal ...), wenn ich es zum nächsten WBA-Zeitpunkt als geänderte Vermögensverhältnisse nicht kundtun würde???? ....
das steht alles im Bußgeldkatalog des JC was da kommen könnte bei vestößen und oder Anzeige bei der Staatsanwaltschaft.
Ab da sollte man dann aber unbedingt schweigen und einen Anwalt nehmen.

https://www.arbeitsagentur.de/datei/fachliche-weisungen-das-bussgeldverfahren-im-sgb-ii_ba043350.pdf
Geld regiert die Welt

Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD geben.
Friedrich Merz

Hexenkessel

Danke für Eure Antworten!

@Fettnäpfchen, ja genau, allerdings hatte ich gehofft, dass es im Forum, in etwa jedenfalls, die Kenntnis über den Ausgang von dem ein oder anderen Falliin der Realität gibt. Aber da kommt das mit dem Schweigen (siehe @Rotti) ins Spiel, weil derjenige den Sozialanwalt einschaltet. Das per link im Forum von Ottokar in 2012 Dokumentierte, dürfte aber auch nicht aktuell sein, wenn seit 1.7.2023 die Meldepflicht im laufenden Bezug nicht mehr anzuwenden ist.

@Rotti, vielen Dank, das müsste aktuell sein. Lese ich mir noch ganz genau durch.

@Ottokar, wenn die Meldepflicht im laufenden Bezug entfallen ist und sollte derjenige bei dem nächsten WBA seine positive Vermögensänderung mitteilen, ist dem jobcenter doch per se schon in der Regel ein Schaden entstanden (zuviel gezahlt ..), oder nicht??? ... es sei den das mit den Freibeträgen kommt immer so hin ...

Könntest du mir bitte die beiden Fragen noch beantworten:

1. Du schreibst:
ZitatEigentlich sollte das JC bei einem WBA die Anlage VM fordern, wo du dann dein Vermögen einträgst.
Tut es das nicht, musst du die Anlage VM auch nicht ausfüllen. Wenn das JC keine Vermögensprüfung durchführt und dein Vermögen den Vermögensfreibetrag nicht übersteigt, passiert dabei auch nichts.

Ich habe in meinen Unterlagen nachgesehen. Da finde ich sowas nicht. Wird das normalerweise mit dem 1. WBA zugeschickt und dann nicht mehr? Sie sind eigentlich notorisch, wenn sie was wollen ... und tauchen mit derselben Aufforderung immmer wieder auf ...

2. Nochmal zum Melden der Vermögensänderung beim nächsten WBA:
Ich nehme an, das es sehr wahrscheinlich ist, das es keine Freibeträge für die Auszahlung abzg. KV gibt und meine "Ausgaben" genauso wenig jemanden interessieren wie Schulden????



Fettnäpfchen

Hexenkessel

Zitat von: Hexenkessel am 15. Januar 2026, 15:20:20Ich habe in meinen Unterlagen nachgesehen. Da finde ich sowas nicht. Wird das normalerweise mit dem 1. WBA zugeschickt und dann nicht mehr?
Früher war das immer mit dabei, bzw musste mit abgegeben werden.
Doch mit Corona und dann dem Ukrainekrieg wurde das mehr oder weniger abgeschafft. Da gab/gibt es jetzt die Selbstauskunft in der du bestätigst nicht mehr als das zur Zeit geltende Schonvermögen hast.

MfG FN
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Ottokar

Die Forderung der Anlage VM bei jedem WBA ergibt sich aus § 12 Abs. 5 SGB II.
Wenn das JC keine fordert, ist dies das Problem des JC.

Hier handelt es sich um eine Vermögensumwandlung, darauf gibt es keine Freibeträge.
Ob jemand Schulden hat, interessiert das JC nicht.
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