Heizkosten wie ermitteln ?

Begonnen von Dusty22, 04. April 2026, 11:08:16

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Dusty22

Hallo, ich habe gestern dieses forum gefunden und habe hilfreiche Antworten erhalten. Nun hane ich jedoch noch eine Frage die ich hier stellen möchte.

Unser Antrag auf Bürgergeld muss demnächst neu gedtellt werden, für Bewilligungen ab 1.7.2026 (Grundsicherung)
Müssen ja künftig die heizkosen getrennt von dem klatnebenkosten getrennt werden.

Jedoch ist dies hier nicht leicht oder ich Blicke garnicht mehr durch.

Laut Mietvertrag wird eine Nebenkosten vorrauszahlung in Höhe vom 230 € genannt. Diese gilt für alle Nebenkosten auch inklusive Heizung und warm Wasser.

Ich hane den Vermieter gebeten doese Kosten in kaltnebenkosten und Heizkosten zu trennen. Laut Vermieter ist dies nicht möglich da dieser ja nicjt im voraus weise wie hoch die heizkosten die tatsächlich entstehen vorab zu nennen.

Im Netz bin ich ebenso auf keinen Rechner gestoßen der diese Kosten trennen kann.

Ebenso hane ich zwar einige Formeln für die Rechnung gefunden aber die Ergebnisse scheinen nicht stimmig zu sein, die diese Laut ki, Google und Co. Deutlich zu niedrig wären.

In der Vergangenheit haben wir im WBA immer nur die kompletten Nebenkosten eintragen mit dem vermerkt auf die pauschale Zahlung, dies wurde bisher immer akzeptiert.

Mit der neuen Grundsicherung können div. Szenarien auftreten wenn die heizkosten nicht separat genannt werden.

Die geht von dem Punkt das man selber ggf. Durch die neue Regelung der Deckelukg der Mieten (1,5 Facher satz) selber mehr zuzahlen muss da die heizkosten dann dazu gerechnet werden. Bis hin zum Schätzungen oder einem Antrag der aufgrund der fehlenden Eintragung der heizkostrn nicht bewilligt wird.

Nu die Frage wie wird da genau ausgerechnet ?

Von der letzten Nebenkosten Abrechnung?
Bzw. Will das Amt in dem WBA doch die vorrauszahlung wissen die der Vermieter vorab beansschlagt oder doch als Rechnung aus der Nebenkosten Abrechnung  ?

Ich fasse mal zusammen Laut Abrechnung (jahresabrechnung) sieht es so aus:

Gesammte kalt Nebenkosten 988,52 €
Heizung Grundkosten 457,44 €
Heizung vernauchskosten 355,86 €
Warmwasser grundkosten 74,90 €
Warmwasser verbrauchskosten 337,04 €
Abwasser gesammt 429,48 €
Kaltwasser gesammt 185,93 €

Zusammengefasst alle warmkosten inkl. Grund und versuchskosten liegen in der Abrechnung bei gesammt 1225,24 €

Wir haben den für diesen Zeitraum genau 10,17 € nachzahlen müssen.

Insgesamt sind die vom Vermieter geforderten Nebenkosten  bei 230 Euro pro Monat.

Es wäre wirklich ganz lieb wenn mir jemand das genau erklären könnte wie die Rechnung zu machen ist bzw. Wäre es echt super lieb wenn das jemand ausrechnen könnte.

Ich Blicke diese Berechnung wirklich nicht und der Vermieter trennt doe kosten leider nicht.

Ich bin mir auch nicht sicher ob im WBA nur die vorraussicjtliche Aufteilung Laut Vermieter gemeint ist oder doch eine konkrete Trennung anhand der Nebenkosten.

Ich wäre über eine Aufrechnung wirklich sehr sehr dankbar.

Ich habe in diesem punkt mit der Rechnung wirklich grose Schwierigkeiten, ich glaube ich verstehe das ganze nicht.

PS. Fals nötig die Wohnung ist für 2 Personen mit 64,36 qm2 in der Nebekostenabrechnung genannt im Mietvertrag mit 63,25 qm2

Sheherazade

Willst du einem Problem vorbauen, das es noch gar nicht gibt?

Eure jährliche Betriebskostenabrechnung ist die Grundlage für die Berechnung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Dusty22

Entschuldigung ich Blicke hier wirklich nicht durch und deshalb die Frage.

Soweit ich wie ich verstehe wird also im WBA bei den Unterkunfts kosten somit nicjtbder Wert gebraucht den der Vermieter vorab für die Heizung veranschlagt, sondern die Kosten laut Jahres Abrechnung müssen aufteilt werden soweit verstanden.

Aber wie rechne ich das auf, ich hane es mehrfach versucht aber das haut eohn nicht hin, laut ki wäre die Angabe der heizkosten immer viel zu niedrig oder viel zu hoch.

Ich bitte um Hilfe bei der Aufrechnung.

Sheherazade

Mach es doch einfach genau so wie bisher. Mit der aktuellsten Betriebskostenabrechnung teilt ihr dem Jobcenter auch eure aktuellen Abschlagszahlungen mit, die mit Sicherheit auf der BK-Abrechnung aufgeführt sind.

Zitat von: Dusty22 am 04. April 2026, 11:08:16In der Vergangenheit haben wir im WBA immer nur die kompletten Nebenkosten eintragen mit dem vermerkt auf die pauschale Zahlung, dies wurde bisher immer akzeptiert.

Mit der neuen Grundsicherung können div. Szenarien auftreten wenn die heizkosten nicht separat genannt werden.

Es macht gar keinen Sinn, sich über Eventualitäten den Kopf zu zerbrechen oder Fragen zu beantworten, die (noch) gar nicht gestellt werden. Das Jobcenter wird sich schon melden, wenn noch was gebraucht wird.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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Ottokar

Zitat von: Dusty22 am 04. April 2026, 11:08:16Unser Antrag auf Bürgergeld muss demnächst neu gedtellt werden, für Bewilligungen ab 1.7.2026 (Grundsicherung)
Müssen ja künftig die heizkosen getrennt von dem klatnebenkosten getrennt werden.
Wir kommst du denn darauf?

Zitat von: Dusty22 am 04. April 2026, 11:35:57Soweit ich wie ich verstehe wird also im WBA bei den Unterkunfts kosten somit nicjtbder Wert gebraucht den der Vermieter vorab für die Heizung veranschlagt, sondern die Kosten laut Jahres Abrechnung müssen aufteilt werden soweit verstanden.
Das hast du falsch verstanden.

Maßgeblich bleibt weiterhin die Höhe der monatlich zu leistenden Mietzahlung.
Die Betriebskostenvorauszahlung muss dabei (für den Leistungsanspruch) nicht aufgeschlüsselt werden, dafür gibt es weiterhin keine Rechtsgrundlage.
Wenn das JC wissen will, wie hoch der Anteil an Heiz- und Warmwasserkosten ist, kann es dies aus der letzten Betriebskostenabrechnung herleiten, oder - neu - ab 01.07.2026 nach § 60 SGB II den Vermieter dazu fragen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Dusty22

Hallo, das wurde ja so beschlossen in der Neuen Regelung der Grunsicherung für 2026.

Zum einem müssen künftig heizkosten getrennt auf Angemessenheit geprüft werden.

Zum anderen gilt künftig für die Berechnung der 1,5 fachen Obergrenze die Kaltmiete inkl. Klatnenkosten.

Wären die heizkosten da zusätzlich miteingerächtet wäre man noch höher eingestuft. Und da bei uns im zuständigen jobcenter keine immernoch keine Zahlen vorliegen weiß ich auch nicht wie hoch doe Miete als noch angemessen gild.

Angenommen es wären (mit 1,5 fachen Satz ) 900 Euro kalt inkl. Nebenkosten müssten wir monatlich 30 zu aus den regelsatz zu zahlen.

Würde man hier zb. Noch 100 Euro heizkosten zurechnen und nicht getrennt aös heizkosten rechnen wäre zumindest in der Theorie die zahlung doe man aus dem regelsatz zusätzlich zahlen müsste bei 130 Euro.

Daher ist ja künftig die Trennung so wichtig.

Es ist auch nicht böse gemeint ich bin dankbar für deine Antwort, jedoch wäre eine Aufforderung nach § 60 SGB II ab dem 1.7 beim vermitler leider zu spät

Unser Bescheid läuft am 30.6 aus und beider aktuellen bearbeitungszeit des joncenters bei uns soll man den Antrag mindestens. 1 1/2 Monate vorndem auslaufen stellen aber besser noch 2 Monate vorher das wäre bei uns der 1.5.

Daher würden wir zunächst wahrscheinlich geld verlieren das jedoch für die arbeitsnaufnhame dringend benötigt wird.

Leider haben wir auch bei jetz keinen Bescheid erhalten wie bis zum 30.6 gerechnet wird, und unser Antrag auf ein darlen zur Überbrückung der Lücke die im Mai entstehen wird wahrscheinlich ablehnt das ich keine Kontakte Höhe angeben konnte in der das daherlen benötigt wird.

Ich konnte nur grob schätzen aber ohne aktualisierten Bescheid wies niemand eine konkrete Summe.

Dan kommt dazu das selbst wenn der Bescheid bis zum 30.6 geschätzt wird oder so wir dennoch am 1.5 schon einen WBA stellen müssen. Es kann somit sein das wir ohnehin eine Lücke haben die evtl. Nucjmht zu vermeiden ist wenn dan aber auch  im Juni oder Juli noch Geld zusätzlich fehlen würde weil die Kosten nicht getrennt wurden da weiß ich nicht mehr weiter.

Mit ist klar das sich auch alles klären könnte bis dahin ja.

Allerdings wurde und beim JC nun schon 2 mahl mitteilt das die fristen sehr sehr eng sind.

Daher komm es dan auf jeden Cent an.

Sorry ich bin auch total nervös und verwirrt weil aus alles so knapp und votallem unsicher ist.

Sheherazade

Zitat von: Dusty22 am 05. April 2026, 21:26:32Hallo, das wurde ja so beschlossen in der Neuen Regelung der Grunsicherung für 2026.

Zum einem müssen künftig heizkosten getrennt auf Angemessenheit geprüft werden.

Zum anderen gilt künftig für die Berechnung der 1,5 fachen Obergrenze die Kaltmiete inkl. Klatnenkosten.

Woher hast du deine Informationen? Lies bitte mal hier nach, was sich ändert bei den KdU und berücksichtige dabei, dass du schon im Leistungsbezug bist und die Karenzzeit keine Rolle spielt.

Es scheint mir, dass du dich von Fehlinformationen verrückt machen lässt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Dusty22 am 05. April 2026, 21:26:32Hallo, das wurde ja so beschlossen in der Neuen Regelung der Grunsicherung für 2026.
Nein, wurde es nicht.

Zitat von: Dusty22 am 05. April 2026, 21:26:32Zum einem müssen künftig heizkosten getrennt auf Angemessenheit geprüft werden.
Das war bisher auch schon so.
Kaltmiete, kalte Betriebskosten und Heizkosten werden jeweils separat geprüft.
Maßgeblich ist letztlich aber der Gesamtbetrag. D.h. wenn der Gesamtbetrag aus angemessener KM + angemessene NK + angemessene HK nicht überschritten wird, sind die Gesamtkosten als angemessen anzuerkennen.

Zitat von: Dusty22 am 05. April 2026, 21:26:32Zum anderen gilt künftig für die Berechnung der 1,5 fachen Obergrenze die Kaltmiete inkl. Klatnenkosten.
Falsch. Diese Obergrenze bezieht sich auf die gesamten angemessenen KdUH, also die Warmmiete.
Das kann man auch leicht nachlesen:
https://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/archiv/konsolidierter-sgb-ii-gesetzestext-nach-arbeits-und-sozialausschuss-vom-2-3-2026.html

Entweder hast du falsche Informationen aus einer schlecht informierten Quelle, oder korrekte Informationen falsch interpretiert.
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Dusty22

WOW Vielen vielen Dank euch !!!

Endlich sehe ich das klarer!

Erschreckender weise habe ich ein Großteil diese "Fehl " Informationen über die Brave KI inkl. Links zu Seiten mit diesen Ergebnissen erhalten.

Ich wusste nicht das diese KI so unzuverlässig ist. Bzw auch nicht die verlinkten seiten.

Diese haben sich auf beschlossene Gesetze und Änderungen berufen die die JC so umsetzten.

Deine Seiten hane ich garnicht gefunden.

Vielen dank, zumindest bin ich nun in diesem Thema etwas beruhigter.

Wirklich vielen Dank!

Dusty22

Noch als kleine Anmerkung das ich das auch alles richtig verstanden hane.

Somit schreibe ich im WBA das der vermiter keine Aufschlüsselung hat, die nebenkosten somit eine pauschale inkl. Heizkosten sind.

Als Beispiels Rechnung angenommen die mietobergrenze für 2026 (von unserm JC noch ausstehend) würde auf 600 Euro festgelegt werden wäre die rechnung 600 × 1,5 (künftiger Satz für Berechnung) = 900 Euro. Wenn wir dan im WBA angeben Kaltmiete zb. 700 Euro Nebenkosten 230 Euro und den vermerk der nicht getreten kalt und warm nebenkosten.

Würde das amt somit sagen Gesammtmiete 930 - mietobergrenze (1,5) Facher saz = 900 euro Übernahme und 30 Euro Zuzahlung durch die BG.

Habe ich das somit nun richtig verstanden?

Ottokar

Zitat von: Dusty22 am 06. April 2026, 13:53:39Habe ich das somit nun richtig verstanden?
Ja, diese Obergrenze gilt aber nur für die Karenzzeit, danach gilt die Angemessenheitsgrenze.
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turbulent

Zitat von: Dusty22 am 06. April 2026, 13:53:39Somit schreibe ich im WBA das der vermiter keine Aufschlüsselung hat, die nebenkosten somit eine pauschale inkl. Heizkosten sind.
Eine Pauschale ist das Gegenteil von Vorauszahlungen! Es ist keine Pauschale. Bei einer Pauschale würde nicht nach einem Jahr nach Verbrauch abgerechnet werden.