Vermögen wurde erst später bekannt

Begonnen von alex789, 12. Januar 2026, 22:32:59

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alex789

Hallo,
folgende Situation. Die Oma von Person A hat einen Bausparvertrag aufgelöst und das Geld (10.000 Euro) für A zunächst an die Eltern von A überwiesen. Das war 2024. A hat für 2025 und für 2026 Bürgergeld bezogen/beantragt und jetzt von diesem Vermögen erfahren, hat es aber nicht auf seinem Konto. Wenn A es jetzt angibt, kann es noch als Vermögen von 2024 gelten? Was muss er dafür nachweisen? Drohen irgendwelche Strafen, Auswirkungen auf den Bezug von 2025 und 2026 haben die 10.000 Euro ja keine (Freibetrag 40k / 15k)?

Vielen Dank!

Rotti

es ist immer der Zufluss des Geldes auf dem Konto entscheidend ob es Vermögen ist das muss aber vor der Beantragung der Sozialleistungen erfolgt sein. Wenn man bei der Beantragung es als Bargeld angibt ?
Geld regiert die Welt

In welcher Welt wollen wir leben und was werden wir tun, um sie zu erhalten?

Sheherazade

Zitat von: alex789 am 12. Januar 2026, 22:32:59Die Oma von Person A hat einen Bausparvertrag aufgelöst und das Geld (10.000 Euro) für A zunächst an die Eltern von A überwiesen.

Das Geld von Omas Bausparvertrag liegt jetzt bei den Eltern von A? Dann war es doch nie das Geld von A. Warum will er jetzt die 10.000€ angeben?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Das Geld befindet im Besitz der Eltern.
Rechtlich hast du keine Handhabe, dieses Geld von deinen Eltern heraus zu verlangen. Lediglich die Oma hätte die Möglichkeit, es zurückzufordern.
Es handelt sich also nicht um dein Eigentum und damit besteht auch keine Mitteilungspflicht gegenüber dem JC.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.