Fragen zu wechsel von Hartz4 zu Wohngeld.

Begonnen von Heidi1978, 21. Januar 2026, 10:54:33

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Heidi1978

Guten Morgen

Tut mir leid, wenn der Bereich falsch sein sollte.

Ich arbeite seit Juli 2025, endlich in Teilzeit. Und bekomme diesen Monat, voraussichtlich nur 215 Euro, für die Miete. Und überlege deshalb, ob Wohngeld besser ist, oder wie man das auch nennt. Um endlich von Hartz4 weg zu kommen.

Wie kann ich das beantragen, damit das direct, von dem einen in das andere überwechselt?

Soll, ich zur Sicherheit, noch einen Wohngeltrechner aus dem Internet benutzen?

Vielen Dank im voraus.

Heidi


Sheherazade

Ja, es ist sinnvoll, vor der Beantragung mit einem Rechner den Anspruch zu prüfen. Dieser Rechner hier ist recht zuverlässig.

Wenn du meinst, es lohnt sich für dich, stellst du einen Antrag auf Wohngeld (darin kreuzt du an, dass du noch Bürgergeld beziehst) und nach der Bewilligung klären die Ämter evtl. Überzahlungen untereinander.

Aber nicht vergessen, dass du mit Wohngeld nicht mehr Gez-befreit bist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Heidi1978

Danke.

Das ist nervig mit dem GEZ, aber wahrscheinlich besser, als dem Jobcenter die Sachen schicken und dort ab und zu hin zu müssen.

Gruß Heidi

Ottokar

Das verfügbare Einkommen zzgl. Wohngeld muss mindestens 80% des SGB II/XII Bedarfes decken (Plausibilitätsprüfung, Nr. 15.01 Wohngeld-Verwaltungsvorschrift).
Bei einem Einkommen von nur 251€ würde somit kein Wohngeld bewilligt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Heidi1978

Hallo

Also, im Vertrag stehen 80 Stunden, momentan sind es mehr. Ich habe ungefähr, mehr als 1000 Euro,pro Monat.

Sheherazade

Zitat von: Heidi1978 am 26. Januar 2026, 13:32:32Ich habe ungefähr, mehr als 1000 Euro,pro Monat.

Rechne mal das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate aus, Netto und auch Brutto, und füttere dann damit den Rechner.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Zitat von: Heidi1978 am 26. Januar 2026, 13:32:32Ich habe ungefähr, mehr als 1000 Euro,pro Monat.
Brutto oder netto?
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Heidi1978

Tut mir leid. Das ist Netto, es kann auch mal, bis 1200 ungefär sein. Kommt auf die Stunden an. Diesen Monat, sind es wieder etwas mehr als 90.

Ottokar

Dann dürfte dein Netto etwa genau so hoch sein wie dein Bürgergeldbedarf, womit die Plausibilitätsprüfung zu deinen Gunsten ausfällt. D.h. du kannst statt Bürgergeld auch Wohngeld beziehen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Heidi1978

Vielen Dank.

Dann werde, ich das auf alle Fälle beantragen.