Frage an die (ehemaligen) Aufstocker, also Bezieher mit Minijob

Begonnen von ReGa741, 21. Januar 2026, 11:47:07

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ReGa741

Hallo,

ich habe eine Frage an diejenigen, die ein Einkommen zusätzlich zum Bürgergeld hatten:

Hat man zum Bürgergeld zusätzlich einen Minijob ist man ja vom Wortlaut her "Aufstocker". Es gibt noch andere Varianten, aber mir geht es jetzt um den Minijob.

Wie sind eure Erfahrungen als Minijobber gewesen, nachdem ihr aus eurem Minijob ausscheiden musstet, warum auch immer? Wenn man diesen nicht mehr hat, muss man ja einen Antrag stellen bzw. eine VÄM ausfüllen, dass man wieder "volles" Bürgergeld erhalten möchte, wahrscheinlich mit Kündigungsschreiben, -bestätigung, etc.

Stellt sich das Jobcenter da gerne quer und legt einem Steine in den Weg, weil sie wieder "alles" bezahlen müssen? Ich habe die Befürchtung, dass man dann seinem Geld beim JC hinterherlaufen muss, sollte der Minijob passé sein und man zwischenzeitlich keinen neuen hat.

Jemand sagte mir mal: Nur mit Bürgergeld, ohne weitere Einkommen, hat man es ruhiger und ist etwas unter dem Radar des Jobcenters, Leute mit Einkommen, die also den Bezug verringern wollen und möchten, haben mitunter mehr Stress mit dem JC. - Ist das so?

Bundspecht

Zitat von: ReGa741 am 21. Januar 2026, 11:47:07Jemand sagte mir mal: Nur mit Bürgergeld, ohne weitere Einkommen, hat man es ruhiger und ist etwas unter dem Radar des Jobcenters, Leute mit Einkommen, die also den Bezug verringern wollen und möchten, haben mitunter mehr Stress mit dem JC. - Ist das so?

Also ich kann da von meiner Frau berichten. Diese hatte 2010 kurzfristig einen Mini Job. Und es gab bei der Berechnung durch das JC (immer wechselndes Einkommen, wegen unterschiedlicher Stunden) nur Stress !

Das JC hatte immer zu viel "berechnet", so das immer Geld gefehlt hat am Ende des Monats. Gut, dass JC hat die Berechnung später dann korrigiert, aber Stress war es dennoch.

Ohne den Minijob hatten wir zwar ein wenig weniger Geld, aber auch kein Stress mehr !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sheherazade

Zitat von: ReGa741 am 21. Januar 2026, 11:47:07Stellt sich das Jobcenter da gerne quer und legt einem Steine in den Weg, weil sie wieder "alles" bezahlen müssen?

Es wird schon geprüft, warum deine Hilfebedürftigkeit gestiegen ist.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

ReGa741

Zitat von: Sheherazade am 21. Januar 2026, 12:16:26Es wird schon geprüft, warum deine Hilfebedürftigkeit gestiegen ist.


Was muss man dann als "Beleg" vorlegen, warum man den Job nicht mehr machen kann? Was lässt das JC gelten und was nicht? Gibt es gesetzliche Regelungen dazu, etc., etc.?

Deshalb die Frage hier an die Erfahrenen, wie der "Übergang" Bürgergeld mit Minijob zu Bürgergeld ohne Minijob mit dem JC (SB/Leistung) verlief.

Danke.

Sheherazade

Zitat von: ReGa741 am 21. Januar 2026, 12:30:12Was muss man dann als "Beleg" vorlegen, warum man den Job nicht mehr machen kann?

Idealerweise die Kündigung des AG, bei einer Eigenkündigung werden unangenehme Fragen gestellt so von wegen selbst verursache Erhöhung der Hilfebedürftigkeit - je nachdem wie hoch das monatliche Einkommen aus dem Minijob ist bzw. war.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Penny

Zitat von: Bundspecht am 21. Januar 2026, 12:06:24Ohne den Minijob hatten wir zwar ein wenig weniger Geld, aber auch kein Stress mehr !

Deswegen würde ich nie einen Minijob machen, da die immer zuviel anrechnen und das Geld 6 Monate fehlt, bis die Neuberechnung kommt.

ReGa741

Zusatzfrage:

Wie ist es denn derzeit, wenn man einen Minijob hat mit schwankendem Monatseinkommen:

Reicht man dann monatlich die Einkommensnachweise ein und bekommt monatlich eine Korrektur des zuvor ausgezahlten Bürgergeld-Betrages oder muss man X Monate die Belege sammeln und später einreichen, damit dann der Durchschnittsbetrag an Einkommen aus X Monaten berechnet werden kann?

Muss man also wirklich Monate auf die Bürgergeld-Nachzahlung warten, sollte das Einkommen dann doch mal geringer sein oder nur einen Monat bis zur nächsten Einreichung und abschließendem Bescheid des jeweiligen Monats?

Danke.

Sheherazade

Bei schwankendem Einkommen bekommt man in der Regel eine vorläufige Bewilligung, die abschließende Bewilligung mit Nachberechnung erfolgt nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

ReGa741

Zitat von: Sheherazade am 28. Januar 2026, 10:18:14Bei schwankendem Einkommen bekommt man in der Regel eine vorläufige Bewilligung, die abschließende Bewilligung mit Nachberechnung erfolgt nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes.

Kann man die Frequenz an Nachberechnungen selbständig erhöhen? Kann man verlangen, dass diese monatlich geschehen?

Es wäre ja dann wirklich schon ein Einschnitt, wenn man mindestens ein halbes Jahr auf seine Nachzahlung warten muss.

Welche Rechtsansprüche hat man?

Danke.

Sheherazade

Zitat von: ReGa741 am 28. Januar 2026, 11:04:03Es wäre ja dann wirklich schon ein Einschnitt, wenn man mindestens ein halbes Jahr auf seine Nachzahlung warten muss.

Es kann sich aber auch in Summe um eine Rückforderung handeln.

ZitatVorläufige Bewilligung
Wenn das Jobcenter die genaue Höhe des Einkommens nicht kennt oder Einkommen in unterschiedlicher Höhe zufließt, muss es über die Leistung vorläufig entscheiden (§ 41a Abs. 1 SGB II). Diese Regelung wurde zwar als "ist"-Vorschrift ausgestaltet, d.h. es ist dafür kein separater Antrag erforderlich, in der Praxis sieht es aber meist anders aus.
Nach Ablauf des Zeitraumes der vorläufigen Bewilligung sollte man unbedingt eine abschließende Entscheidung über den ALG II Antrag auf der Grundlage des tatsächlichen monatlichen Einkommens beantragen. Andernfalls kann das JC bis zu 10 Jahre danach noch Rückforderungen stellen.
Ratgeber Einkommensanrechnung

Zitat von: ReGa741 am 28. Januar 2026, 11:04:03Kann man die Frequenz an Nachberechnungen selbständig erhöhen?

Ich denke nicht.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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ReGa741

Danke.

Und schade, das ist dann natürlich nicht sehr förderlich, wenn man einen neuen Minijob hat, den man erst einmal ausprobieren möchte, da man gar nicht weiß, wie es wird, ob es passt, etc. Und für den Fall, das es nichts ist, sitzt man dann 6/12 Monate mit weniger Geld da, bis es eben zur Nachberechnung kommt.


Sheherazade

Wenn du eine Kündigung erhältst, kannst du das per Veränderungsmitteilung dem Jobcenter mitteilen, für die Folgemonate darf dir dann kein Einkommen angerechnet werden, das du nicht hast.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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ReGa741

Und wenn ich kündigen will, weil es doch nicht so passt, aber der Versuch es wert war, weniger abhängig vom JC zu sein?

Aber das hatten wir ja schon hier thematisiert, dass durch diese "Versuche" mehr Nachteile entstehen können, als wenn man es gar nicht erst versucht. Schade alles.

Sheherazade

Vielleicht reichen dir ja 2 Wochen Probezeit. Bei einem Minijob gilt während der Probezeit (maximal sechs Monate) eine verkürzte Kündigungsfrist von nur zwei Wochen, die für Arbeitgeber und Arbeitnehmer gilt und zu jedem beliebigen Tag ausgesprochen werden kann. Außerhalb der Probezeit gelten die gesetzlichen Fristen (4 Wochen zum 15. oder Monatsende), die sich mit der Betriebszugehörigkeit verlängern können.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
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ReGa741

Die Frage ist halt, wie das JC damit umgeht.

Sie könnten es / mich wertschätzen, dass ich es versucht habe, eine Anstellung auszuprobieren, wenn auch nur eine kleine in Form eines Minijobs.

Oder sie machen mir das Leben zur Hölle mit unbequemen Fragen und Vorwürfen, warum ich den Job nicht durchhalten kann, warum ich überhaupt angefangen habe, dass ich irgendetwas machen muss, etc. - Mit wer weiß was für "Vermittlungsvorschlägen" für den nächsten Minijob dann, den ich mir dann nicht mehr so richtig aussuchen kann...

Man weiß es einfach nicht. Jeder SB ist anders.