KdU rückwirkend geltend machen

Begonnen von TK123, 22. Januar 2026, 15:09:59

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TK123

Hallo,

folgende Situation:

Ein über 25-Jähriger wurde vor 2 Monaten arbeitslos und ist bis zum Antritt einer neuen Arbeitsstelle zurück ins Elternhaus gezogen. Es wurde vereinbart, dass er sich nach dem Kopfteilprinzip an Strom-, Heizungs-, Wasser- und Grundsteuerkosten beteiligt.

Aufgrund begrenzter finanzieller Mittel während der Arbeitslosigkeit und der langen Bearbeitungsdauer des beantragten Arbeitslosengeldes wurde mit Eltern vereinbart, die Zahlungen erst zu leisten, sobald er die neue Arbeitsstelle antritt. Das Arbeitslosengeld wurde fristgerecht für den Beginn der Arbeitslosigkeit beantragt, jedoch aus anderen Gründen abgelehnt.

Nun wird ein Antrag auf Bürgergeld gestellt, rückwirkend ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Arbeitslosmeldung.

Meine Frage: Übernimmt das Jobcenter in diesem Fall rückwirkend die Kosten der Unterkunft für die 2 Monate, in denen keine Zahlungen an die Eltern geleistet wurden und wie kann dies ggf. durchgesetzt werden? Wohlgemerkt: Die Zahlungen konnten vorübergehend aus finanziellen Gründen an die Eltern nicht erfolgen. Die Verpflichtung zur Kostenbeteiligung bei den KdU besteht jedoch auch für die letzten 2 Monate weiterhin.

Vielen Dank für die Hilfe!

malsumis

Strom wird er außer evtl. Mehrbedarf für Warmwasser selber aus dem Regelsatz zahlen müssen, da könnt ihr vereinbaren was ihr wollt.
Und rückwirkend gibt es sowieso nichts, § 37 Abs. 2 Satz 1 SGB II.

turbulent

#2
Zitat von: TK123 am 22. Januar 2026, 15:09:59mit Eltern vereinbart, die Zahlungen erst zu leisten, sobald er die neue Arbeitsstelle antritt
Zitat von: TK123 am 22. Januar 2026, 15:09:59Übernimmt das Jobcenter in diesem Fall rückwirkend die Kosten der Unterkunft für die 2 Monate, in denen keine Zahlungen an die Eltern geleistet wurden und wie kann dies ggf. durchgesetzt werden?
Wieso sollte es? Die Verpflichtung besteht doch gar nicht.

Edit
Zitat von: TK123 am 22. Januar 2026, 15:09:59Wohlgemerkt: Die Zahlungen konnten vorübergehend aus finanziellen Gründen an die Eltern nicht erfolgen. Die Verpflichtung zur Kostenbeteiligung bei den KdU besteht jedoch auch für die letzten 2 Monate weiterhin.
Daran ändert auch der nachträglich eingebaute Text von Dir nichts. Wenn vereinbart wurde, dass gezahlt wird, sobald eine neue Arbeitsstelle angetreten ist, hat das doch nichts mit Arbeitslosengeld- oder Bürgergeldzahlungen zu tun.
Oder was verstehe ich hier falsch? Wenn dem JC mitgeteilt wurde, dass die KdU-Beteiligung erst dann fällig ist, wird es die sich (hoffentlich!) nicht zahlen.

Kopfbahnhof

Zitat von: TK123 am 22. Januar 2026, 15:09:59jedoch aus anderen Gründen abgelehnt
Kommt darauf an warum Abgelehnt wurde.

Zitat von: TK123 am 22. Januar 2026, 15:09:59Übernimmt das Jobcenter in diesem Fall rückwirkend die Kosten der Unterkunft für die 2 Monate

Normalerweise geht das nur auf den ersten des Monats zurück, in dem der Antrag gestellt wird.

Vorausgesetzt, es gibt auch eine Zahlungsverpflichtung gegenüber den Eltern.

Bürgergeld gibt es auch keins?

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 22. Januar 2026, 18:00:23Bürgergeld gibt es auch keins?

Der Antrag wird jetzt erst gestellt, deshalb ja die Frage nach den rückwirkenden KdU.

Zitat von: TK123 am 22. Januar 2026, 15:09:59Nun wird ein Antrag auf Bürgergeld gestellt, rückwirkend ab dem Zeitpunkt der ursprünglichen Arbeitslosmeldung.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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