Frage zu neue WBA+Privates Dahrlehn

Begonnen von Dragon, 23. Januar 2026, 13:51:53

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Dragon


Kopfbahnhof

Zitat von: Dragon am 23. Januar 2026, 13:51:53Ab welchen Zeitraum sollte ich die neue WBA jetzt einreichen ab Jan oder Feb.?

Anfang Februar sollte reichen.

Zitat von: Dragon am 23. Januar 2026, 14:37:46Ich wusste nicht das man den Privaten Darlehnsvertrag dem JC sofort einreichen muss/soll
Muss man auch nicht, da eh nicht Leistungsrelevant.
Man kann es aber tun um evtl. zu vermeiden das ein JC es als Einkommen sieht.

Hauptsache es gibt einen ordentlichen Vertrag dazu.
Da der erst aus Dezember ist reicht es jetzt auch, das mit dem WBA zusammen zu melden.

Den gibst du einfach mit dem WBA zusammen ab.

Dragon

Tag Kopfbahnhof

Zitat von: Kopfbahnhof am 23. Januar 2026, 17:54:33Muss man auch nicht, da eh nicht Leistungsrelevant.
Man kann es aber tun um evtl. zu vermeiden das ein JC es als Einkommen sieht.
Deswegen wie ich vorhersagte habe davon nichts gewusst"sonst hätte ich den Privaten Darlehnsvertrag der Behörde sofort geben,wollte nicht unnötig eine Leistungskürzung riskieren XD
Zitat von: Kopfbahnhof am 23. Januar 2026, 17:54:33Hauptsache es gibt einen ordentlichen Vertrag dazu.
Da der erst aus Dezember ist reicht es jetzt auch, das mit dem WBA zusammen zu melden.


Den gibst du einfach mit dem WBA zusammen ab.
Genau das werde ich so machen!Ich komme immer meiner Mitwirkungspflicht geben über dem JC nach.

Kann ich bei dem Darlehnsvertrag+Kontoauszug ihre Bankdaten wie z.b Name der Bank,BLZ,Konto.Nr meiner Mutter (Datenschutzgründen)schwärzen! Falls ja?? Der Betrag= 30€ (monatliche Rate),den Namen meiner Mutter lasse ich natürlich sichtbar!damit die Behörde sieht die Raten werden bezahlt.

Was ist bei meinen Kontoauszug!mit den 200€ (12.12.25),welche Daten sind für das JC jetzt nicht Relevant +kann geschwärzt werden?außer unter Verwendungszweck wo steht: Privates Darlehn von Frau XXX+ die 200€ beides muss auf jeden Fall sichtbar bleiben.

Eine weitere Frage zur KDU+ Kontoauszügen:

Ich überweise immer am gleichen Tag ende des Monat bis zum 3. jeden Monat die KDU! sie hat das Geld in ca.1-4 Tagen auf dem Konto,falls kein Wochenende/Feiertag dazwischen liegt.
Welche Daten bei meinen Kontoauszügen wegen der überwiesen KDU,kann ich aus Datenschutzgründen außer das der Abbuchungsbetrag der auf jeden Fall gut erkennbar bleiben muss!kann man den Rest schwärzen??

Damit ich die neue WBA+die Restlichen Unterlagen ende Jan/Mitte Feb der Behörde mit der Post schicke, um so keine Unterbrechung der Leistungsunwillig für April bis nächstes März 27 das alles soll reibungslos ablaufen!

Sheherazade

Bei der Vorlage von Kontoauszügen, insbesondere beim Jobcenter, dürfen Empfänger und Verwendungszwecke von Ausgaben geschwärzt werden, sofern sie sensible Daten (Partei/Gewerkschaft, Religion, Gesundheit) betreffen. Beträge, Einnahmen, Kontostände und notwendige Ausgaben (Miete, Versicherungen) müssen hingegen sichtbar bleiben. Schwärzungen sind nur bei Soll-Buchungen zulässig.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Dragon

Zitat von: Sheherazade am 24. Januar 2026, 15:50:24Bei der Vorlage von Kontoauszügen, insbesondere beim Jobcenter, dürfen Empfänger und Verwendungszwecke von Ausgaben geschwärzt werden, sofern sie sensible Daten (Partei/Gewerkschaft, Religion, Gesundheit) betreffen. Beträge, Einnahmen, Kontostände und notwendige Ausgaben (Miete, Versicherungen) müssen hingegen sichtbar bleiben. Schwärzungen sind nur bei Soll-Buchungen zulässig.
Hallo Sheherazade

Das heißt ich hoffe das ich richtig verstanden hatte!!bei dem Darlehnsvertrag alle Daten zwischen meiner Mutter+mich =keine Schwärzung richtig?
Das gleiche bei der KDU( Kontoauszügen)das alles sichtbar bleiben muss richtig ??

Sheherazade

Ja, wäre sinnvoll. Dann kann gleich zwischen Darlehensvertrag und Kontoauszügen eine Übereinstimmung der Daten (Empfänger/Bankverbindung) hergestellt werden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Dragon

Zitat von: Sheherazade am 24. Januar 2026, 16:02:44Ja, wäre sinnvoll. Dann kann gleich zwischen Darlehensvertrag und Kontoauszügen eine Übereinstimmung der Daten (Empfänger/Bankverbindung) hergestellt werden.
Danke Sheherazade :ok:
Gut dann mache ich es so!Ich frage hier lieber 1x mehr um so keinen Unnötigen Stress mit der Behörde produzieren wenn es Easy ablaufen kann.

malsumis

Zitat von: Dragon am 23. Januar 2026, 14:44:405.Punkt hat jetzt eine Feste Rate von je 30€/monat
Seit wann bestimmt der Darlehensnehmer, zu welchen Raten und wie lange das Darlehen vollständig zurückgezahlt sein muss? Und dann auch noch nachträglich im Alleingang nach dem angeblichen "Vertragsschluss" am 09.12.2025.  :lol:
Weiß deine Mutter überhaupt von dieser ganzen Masche, oder hast du vor, ihre Unterschrift auch zu fälschen?

Kopfbahnhof

Zitat von: Dragon am 24. Januar 2026, 15:33:16Kann ich bei dem Darlehnsvertrag+Kontoauszug ihre Bankdaten wie z.b Name der Bank,BLZ,Konto.Nr meiner Mutter (Datenschutzgründen)schwärzen!

Im Darlehnsvertrag muss die Kontonummer nicht stehen.
Auf dem Kontoauszug dürfte sie doch eh nicht zu sehen sein.
Der Name vom Empfänger allein reicht schon als Nachweis.

Nur wenn man das Menü zu der Zahlung öffnet, dann sieht man die doch erst. 

Zitat von: malsumis am 24. Januar 2026, 16:24:07Seit wann bestimmt der Darlehensnehmer, zu welchen Raten und wie lange das Darlehen vollständig zurückgezahlt sein muss?
Weil das eine Vereinbarung zwischen diesen beiden Parteien ist?

Zitat von: malsumis am 24. Januar 2026, 16:24:07Weiß deine Mutter überhaupt von dieser ganzen Masche
Welche "Masche" sieht du hier denn?

Natürlich kann man den Darlehensvertrag auch jetzt noch machen, woher soll das JC wissen wann man welches Datum drauf geschrieben hat?

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 24. Januar 2026, 16:29:55Im Darlehnsvertrag muss die Kontonummer nicht stehen.

Muss nicht, kann aber und ist so im Muster von @Ottokar vorgegeben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Dragon

Zitat von: Kopfbahnhof am 24. Januar 2026, 16:29:55Im Darlehnsvertrag muss die Kontonummer nicht stehen.
Auf dem Kontoauszug dürfte sie doch eh nicht zu sehen sein.
Der Name vom Empfänger allein reicht schon als Nachweis.
Also ich habe folgendes hier:
1x die Quittungsbelege den man bei der Sparkasse am Geldautomaten nach verschicken des Geldes bekommt!
dort sind folgende Daten: Betreff:KDU,Datum,Uhrzeit,Name der Bank Ta...BLZ,BIC,Vor/Nachname meiner Mutter+meine BLZ,BIC+ Vor/Nachname!
1x die Kontoauszüge: Datum,Uhrzeit Name der Bank Ta..,Vor/Nachname meiner Mutter unter Betreff steht KDU! Dazu meine BLZ!
Ich würde z.b die 3 Monate Kontoauszüge einreichen wo sieht man keine Bankdaten wie BLZ/BIC meiner Mutter sieht.
Zitat von: Sheherazade am 24. Januar 2026, 16:57:25Muss nicht, kann aber und ist so im Muster von @Ottokar vorgegeben.
Falls ich es ohne die Kontodaten den Vertrag+meine Kontoauszüge einreiche sollte das keine Probleme machen??Laut der Google Ki!wie du @Sheherazade muss man keine Kontodaten angeben,die frage ist ob das JC so den Darlehnsvertrag anerkennt ??:scratch:  Sonst mache ich das wie du gesagt hast lasse die Kontodaten sichtbar.

Wie ich im #21 sagte soll alles reibungslos über die Bühne gehen!damit ich nicht Anfang April auf einmal ohne Geld da stehe.

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 24. Januar 2026, 16:57:25Muss nicht, kann aber
Ich wäre da eher für, nicht. 

Das JC geht die Kontonummer der Mutter nichts an, man weiß nie was die damit machen.
Ist schon so manches JC, auf seltsame Ideen gekommen.

Man könnte die Rückzahlung genauso, auch in Bar abwickeln.

Zitat von: Dragon am 24. Januar 2026, 17:21:391x die Quittungsbelege
Die gibt man ja auch nicht dem JC, wozu auch?

Zitat von: Dragon am 24. Januar 2026, 17:21:391x die Kontoauszüge
Denn das reicht als Nachweis völlig aus.

Zitat von: Dragon am 24. Januar 2026, 17:21:39ob das JC so den Darlehnsvertrag anerkennt ?
Warum nicht,  der kann doch so geschrieben werden wie man möchte.

Als Nachweis der Rückzahlung gibt es doch die Auszüge.

Dragon

Zitat von: Kopfbahnhof am 24. Januar 2026, 17:23:45Ich wäre da eher für, nicht. 

Das JC geht die Kontonummer der Mutter nichts an, man weiß nie was die damit machen.
Ist schon so manches JC, auf seltsame Ideen gekommen.
Ja genau das ist mein Gedanke!
Meine Behörde ist leider echt Crazy da muss man verdammt aufpassen die bauen sche.. ohne ende.
Ich reiche jedes mal die Kontodinger zum teil geschwärzt ein" das lief immer reibungslos ab,bis auf die eine Versicherung wo alles man sehen muss.
Alle anderen Einkäufe+ (Supermarkt,Online)die Abbuchung das JC braucht diese nicht also schwarz=die Summen sind natürlich sichtbar.

Zitat von: Kopfbahnhof am 24. Januar 2026, 17:23:45Die gibt man ja auch nicht dem JC, wozu auch?

Zitat1x die Kontoauszüge
Denn das reicht als Nachweis völlig aus. 
Ok dann nehme ich nur die Kontoauszüge :)

Kopfbahnhof

Zitat von: Dragon am 24. Januar 2026, 17:25:47reiche jedes mal die Kontodinger zum teil geschwärzt ein
Falls bei der Überweisung des Darlehens von deiner Mutter da die Kontonummer zu sehen sein sollte, die darf man schwärzen.
Weil es private Daten Dritter sind, nur der Zweck sollte ersichtlich sein.

Dragon

Zitat von: Kopfbahnhof am 24. Januar 2026, 17:37:06Falls bei der Überweisung des Darlehens von deiner Mutter da die Kontonummer zu sehen sein sollte, die darf man schwärzen.
Weil es private Daten Dritter sind, nur der Zweck sollte ersichtlich sein.
Ja eben!

ZitatZizat von mir
4.
Die Rückzahlung der in 1. genannten Darlehenssumme erfolgt ab 23.01.2026 in monatlichen Raten von 30€ an den Darlehensgeber.
Die Rückzahlung leistet der Darlehensnehmer in per Überweisung auf das Konto des Darlehensgeber.
Ich Könnte den Text in den Darlehnsvertrag 4.Punkt so anpassen!!das sollte keine Probleme machen was meint ihr so ok???