Dokumentation vergangener Bewerbungen/Lebenslauf

Begonnen von Ganesha, 26. Januar 2026, 14:53:41

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Sheherazade

Zitat von: Ganesha am 28. Januar 2026, 17:52:30Nein, meine Gesundheit hat sich einige Monate nach dem letzten Termin massiv verschlechtert.

Dann hast du dich hoffentlich auch jedes Mal vom Arzt arbeitsunfähig schreiben lassen. Ohne regelmäßige AU kannst du denen nämlich was vom Pferd erzählen, das glauben die dann sowieso nicht und sehen keine Veranlassung für die Einschaltung des ÄD.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Yasha

Ich glaube ihr redet aneinander vorbei  :weisnich:, Zitat von @Fettnäppchen.

Zitat von: Ganesha am Heute um 11:00:19
Als ich damals keinen Lebenslauf dabei hatte, fiel ihr außer §2 "Mitwirkung" auch nicht mehr ein.
Ich negierte das einfach, sie guckte sauer und das war´s.
ja das kommt mir bekannt vor- Zitat von @Fettnäppchen.

Ach was- ich wies beim Paragraphen 2  SGB 2 nur auf die ergänzenden Bewerbungen hin, was SB ebenso noch tun könnte.

Und das gilt abhängig von etwaigen Kosten, wobei die meisten JC für Mail Bewerbungen und deren Nachweis ohnehin nichts zahlen,weil die nichts kosten.

Es gibt keine mir bekannte Argumentation gegen Bewerbungen, die das Jobcenter akzeptieren muss und auch nicht darf.

Ganesha

#32
@Sheherazade
Wie, "jedes" Mal?

Hab einige Krankschreibungen, aber natürlich nicht ununterbrochen über Monate hinweg.
Ich kann Verschreibungen zur Krankengymnastik durch den Orthopäden belegen, ebenso Besuche bei anderen Fachärzten.
Sollte die SB nicht darauf eingehen, werden ich das schriftlich beantragen und dem ÄD diese Diagnosen zugänglich machen.

Wäre mir auch neu, dass eine gewisse Mindestanzahl an AUs notwendig ist, um den ÄD einzuschalten.
Hast du da evtl. eine Rechtsgrundlage/Quelle?

@Yasha

"Es gibt keine mir bekannte Argumentation gegen Bewerbungen, die das Jobcenter akzeptieren muss und auch nicht darf.
"

Darum ging es von Anfang an nicht, @Yasha, zentraler Punkt war, wie SGB 2 konform die Forderung nach Vorlage von Bewerbungskopien über die vergangenen 15 Monate ist, ohne dass eine vorherige Vereinbarung dbzgl. getroffen wurde.

Keiner behauptet, dass das JC keine Bewerbungen per se fordern dürfte.
Kommt halt auf die Umstände an.

Und nicht böse gemeint, aber das Verlinken dieser reinen arbeitsagentur.de links kannst du dir sparen, da es mich kein Stück weiter bringt.

"Quelle:
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/arbeitslosengeld/finanzielle-hilfen/foerderung-aus-dem-vermittlungsbudget

Ergänzend, was die Einschaltung des ÄD anbelangt.

https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/aerztlicher-dienst
"

LG   :flag:



Yasha

#33
Nee, natürlich bringen die nicht weiter, wenn Du die Ignorierst. Oder ggf.nicht verstehst.

Was Du mithin übersiehst- ohne die Zusage der SB , dass jene die Einschaltung des ÄD befürwortet, da besitzt Du keinerlei Rechte, was die Verbreitung von Diagnosen anbelangt.

Zitat von @Ganesha

Keiner behauptet, dass das JC keine Bewerbungen per se fordern dürfte.
Kommt halt auf die Umstände an.

Zitatende.

Eben . Und wenn SB Deine Orientierung , Motivation und Einhaltung Deiner Bemühungen um eine Arbeitsaufnahme kontrollieren will, dann kann sie das.

Es geht um den Nachweis dessen. Nicht die Form.

Es muss auch keine Vereinbarung dazu vorher geben. Bürgergeld ist kein leistungsloses Grundeinkommen.

Und selbstverständlich hat Dich  da die SB auf dem "Kieker" wie man in Berlin sagt, wenn da die Passage mit der Wegeunfähigkeit mithin in einem Schreiben  drin ist.

Schon allein das in Kombination mit den Nachweisen will die generelle Motivation und Bereitschaft  zur Arbeitsaufnahme vorab  überprüfen.

Je nach Ergebnis folgen dann ggf. andere Schritte.

Was Dich hier garantiert nicht weiter bringt- das ist die Erwartung  und Filterung auf nur von Dir als genehm bewerteten Posts.

Denn  dann willst eben keine Beratung sondern suchst Bestätigung für Deine grundsätzlich vorgefasste Haltung und Einstellung., die hier aber niemand bedienen muss.








Ganesha

"Nee, natürlich bringen die nicht weiter, wenn Du die Ignorierst. Oder ggf.nicht verstehst."

Die Jobcenter behaupten viel,  wenn der Tag lang ist und legen das SGB2 permanent falsch aus.


"Was Du mithin übersiehst- ohne die Zusage der SB besitzt keinerlei Rechte, was die Verbreitung von Diagnosen anbelangt."

Verstehe nur Bahnhof, bitte nochmal in vernünftigem Deutsch.

"Eben . Und wenn SB Deine Orientierung , Motivation und Einhaltung Deiner Bemühungen um eine Arbeitsaufnahme kontrollieren will, dann kann sie das."

Wo hab ich behauptet, die SB könne das nicht versuchen?

"Es geht um den Nachweis dessen. Nicht die Form."

Falsch, es wird explizit die Form erwähnt, nämlich als "AUSGEDRUCKTE Bewerbungsunterlagen", rückwirkend.

"Und selbstverständlich hat Dich  da die SB auf dem "Kieker" wie man in Berlin sagt, wenn da die Passage mit der Wegeunfähigkeit mithin in einem Schreiben  drin ist."

Die Forderung nach einer Wegeunfähigkeit ist ja nun wirklich nichts Besonderes.
Und ob mich die Dame auf dem Kieker hat, tangiert mich nicht.


"Was Dich hier garantiert nicht weiter bringt- das ist die Erwartung  und Filtrierung von Dir als genehm bewerteten Posts."

Reine Unterstellung deinerseits.
Was mich garantiert nicht weiter bringt, ist wenn ich einen Thread über Thema X auf mache, mir aber Leute den Thread zerschreddern mit Thema Y ("Ich bin übrigens Schöffin am Amtsgericht...")

"Denn  dann willst eben keine Beratung sondern suchst Bestätigung für Deine grundsätzlich vorgefasste Haltung und Einstellung., die hier aber niemand bedienen muss."

Was bildest du dir überhaupt ein? Dann hör doch einfach auf in meinem Thread zu posten. Zwingt dich ja keiner, oder?

DANKE

LG  :flag:

Yasha

#35
"Die Jobcenter behaupten viel,  wenn der Tag lang ist und legen das SGB2 permanent falsch aus"

Hä- der Satz stammt nicht von mir.

Zitat von Ganesha:

Verstehe nur Bahnhof, bitte nochmal in vernünftigem Deutsch.
Zitatende.

Tja steht auch in meiner Verlinkung:.

Zitat. Beauftragung und Ablauf
Sie können sich nicht direkt an die Ärztinnen und Ärzte wenden. Ihre Vermittlungs- oder Beratungsfachkraft übernimmt dies. Auch Jobcenter können den Ärztlichen Dienst beauftragen.

Quelle/ nochmals.
https://www.arbeitsagentur.de/ueber-uns/aerztlicher-dienst

Niemand muss einen Drucker besitzen . Aber es sollten Nachweise vorhanden sein. Nachweisbar,was Bewerbungen betrifft.

Ich kann posten, wie alle anderen. Den Inhalt passe ich dem Verhalten Deinerseits an., wie alle anderen auch. Und schon vorherige Kritiken anderer  sind und waren berechtigt.

Wenn dich das Verhalten der SB - nicht tangiert- was dann?

Du bist da allein gegenüber dem JC  verantwortlich und bleibst es auch .



Ganesha

#36
Zitat von: Yasha am 28. Januar 2026, 21:08:01"Die Jobcenter behaupten viel,  wenn der Tag lang ist und legen das SGB2 permanent falsch aus"

Hä- der Satz stammt nicht von mir.

Nein, der stammt von mir, weil das meine Erfahrung ist und auch die Realität widerspiegelt.
Ist ja auch nicht als dein Zitat in "" gekennzeichnet, oder?

PS:

"Niemand muss einen Drucker besitzen . Aber es sollten Nachweise vorhanden sein. Nachweisbar. , was Bewerbungen betrifft."

Nun, das ist genau das, was mich an deinen Posts so stört: Keine konkreten Paragraphen oder Sozialgerichtsurteile als Beleg.
Maximal kommt der Verweis auf den Gummiparagraph 2 "Mitwirkung".

Und was ist überhaupt mit "SOLLTEN Nachweise" gemeint? Sollten oder müssen?
Weil "sollten" interessiert mich überhaupt nicht.

Was soll ich mit derart schwammigen Formulierungen anfangen können?

"Ich kann posten, wie alle anderen. Den Inhalt passe ich dem Verhalten Deinerseits an., wie alle anderen auch. Und schon vorherige Kritiken anderer  sind und waren berechtigt."

Merkst du eigentlich nicht, was du hier für einen anmaßenden Stuss zusammenschreibst?
Unfassbar.


LG :flag:

Yasha

#37
Du hast eine anscheinend andere Grundhaltung. Mir geht es und ging es immer vorrangig um die präventive Vermeidung des Tatvorwurfs:

Zitat. Als Herbeiführung im Sinne des Satzes 1 gilt auch, wenn die Hilfebedürftigkeit erhöht, aufrechterhalten oder nicht verringert wurde.

https://lxgesetze.de/sgb-ii/34

Und  vorab anderen Einschätzungen der SB , was vermutete  angebliche Vermttlungshemmnisse anbelangt, um nicht überhaupt  oder gar andauernd in irgendwelchen Maßnahmen zu landen.

Das ist mir bisher bestens  gelungen.

Und das sehe ich bei Dir nicht. Was Auslegungen von Gesetzen betrifft, die Wertung dessen ist Sache von Anwälten. Und reicht allein meist nicht. Es geht letztlich um den Gesamteindruck, was Du meiner Meinung nach unterschätzt.

Ich wünsche Dir dabei viel Glück. Du wirst es brauchen.

Ganesha

#38
Ja genau... der Klage seh ich höchst entspannt entgegen.   :grins:

"... Mir geht es und ging es immer vorangig um die präventive Vermeidung des Tatvorwurfs

https://lxgesetze.de/sgb-ii/34
"


Meines Erachtens geht es dir hier hauptsächlich darum, die Leute zu trollen.

Meine Einschätzung.


"Ich wünsche Dir dabei viel Glück. Du wirst es brauchen"

Alles klar, yasha, vielen Dank für deine konstruktiven Beiträge!    :mail:

Jetzt wissen wir dank dir immerhin, dass man zur "Mitwirkung" verpflichtet ist, wie das konkret aussieht leider nicht, aber so im Allgemeinen halt.
Und dass du Schöffin bist und Angst vor Paragraph § 34 hast.

Es war mir ein Volksfest. 

ps:

"Und Du hast das Thema ehrenamtliche Richterin zuerst erwähnt, was Deine SB betrifft. Auch unwichtig, was das Thema betrifft"

Wieder gelogen.
Von "ehrenamtlich" war überhaupt nicht die Rede. Das hast du lediglich sofort auf dich bezogen, wie so vieles hier. Musst auch in fremden Threads immer im Mittelpunkt stehen, was, yasha?

Eigentlich ging es darum, wieso ein SB gegenüber einem Kunden überhaupt sofort erwähnt, dass er irgendwo Richter ist.
M.E. soll das zusätzlich einschüchternd wirken. Was sonst?

Und was in meinem Thread wichtig ist oder nicht, entscheidest ja nun nicht du, oder?
Kannst ja deinen eigenen Thread eröffnen über $34 und dass du auch Schöffin bist, und wie viel toller deine "Grundhaltung" so ist.


LG  :flag:


Yasha

#39
Mit meinem positiven Beispiel und einer anderen erfolgreichen Grundhaltung...

Glaubst Du doch selber nicht. Wer wurde denn hier bislang zu Recht vorher auch von anderen Usern  kritisiert?

Anmerkung. Welche Defizite ggf. Deine bisherige Mitwirkung im Detail in Deinem Jobcenter  aufweist, das kann hier niemand beantworten , Denn dazu müsste man Deinen Einzelfall im bisherigen Verlauf  in Gänze kennen. Aus der Sicht des Jobcenters.

Und Du hast das Thema ehrenamtliche Richterin zuerst erwähnt, was Deine SB betrifft. Auch unwichtig, was das Thema betrifft


Yasha

Nachtrag.

ZitatNatürlich müssen Sie auch als Empfänger des Arbeitslosengeld II dafür Sorge tragen, dass Ihre Hilfsbedürftigkeit möglichst schnell beendet wird. Sie müssen für den Arbeitsmarkt verfügbar sein und vor allem.
Zitat. aktiv eine neue Stelle suchen.

Quelle:
https://www.comcave.de/magazin/neustart-in-den-job/mitwirkungspflicht-welche-pflichten-bei-arbeitslosigkeit

Ganesha

Zitat von: Yasha am 29. Januar 2026, 00:03:02Nachtrag.

ZitatNatürlich müssen Sie auch als Empfänger des Arbeitslosengeld II dafür Sorge tragen, dass Ihre Hilfsbedürftigkeit möglichst schnell beendet wird. Sie müssen für den Arbeitsmarkt verfügbar sein und vor allem.
Zitat. aktiv eine neue Stelle suchen.

Quelle:
https://www.comcave.de/magazin/neustart-in-den-job/mitwirkungspflicht-welche-pflichten-bei-arbeitslosigkeit


Nachtrag? Was für Nachtrag? NACHTRAG?!?!   :wand:

Was soll das alles? Ich versteh´s nicht mehr.
Deine Beiträge sind exakt 0 hilfreich....

Du bist unfähig, auch nur ansatzweise etwas Produktives zu posten.

"Natürlich müssen Sie auch als Empfänger des Arbeitslosengeld II dafür Sorge tragen, dass Ihre Hilfsbedürftigkeit möglichst schnell beendet wird. Sie müssen für den Arbeitsmarkt verfügbar sein und vor allem."

Glaubst du ernsthaft, das wäre mir nicht bekannt?   :weisnich:

Worum geht´s die hier eigentlich?
Immer das Letzte Wort zu haben? Ist doch kindisch sowas.

Bitte aufhören, ich kann nicht mehr.... ernsthaft.

Vollloser

@Ganesha

ICH finde ja die Wirkpflichten von Deinem Jobcenter sind höchst bedenklich nicht erfüllt !
Verwechselt Deine Akte mit der eines anderen "Kunden" - Lebenslauf wird immer wieder gelöscht (sowas hab ich ja noch nie jehört/erlebt !) - Rembrandt !?!?
Ich würde sagen, Dein Jobcenter (oder zumindest Deine (immer noch dieselbe !) "Fachkraft" !?) hat ein Problem mit dem Datenschutz !
Und nach einem Jahr taucht Deine (selbige) Fachkraft da auf einmal Kai aus der Kiste mäßig wieder auf - mit vergangenen Forderungen !?
Hoffen die, dass deren unfachlichen Bemühungen mit Dir damals nach einem Jahr verjährt sind, oder so ??
Vielleicht solltest Du da mal so eine sogenannte DSGVO-Anfrage machen: https://youtu.be/du3O4YrFhb8  :yes:
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Ottokar

Es gibt keine Möglichkeit, die Nichtvorlage von Lebenslauf und - ohne VA zu Mitwirkungshandlungen - Bewerbungen zu sanktionieren, die Nichterfüllung dieser "Bitte" kann somit vom JC nicht bestraft werden.
Die Forderung nach einer ärztlichen Bescheinigung, dass eine Meldung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, ist lt. Rechtsprechung des BSG in dieser Form zulässig.
Auch die Forderung, dass im Fall einer solchen ärztlich bescheinigten Nichtmeldung die Meldung am ersten Tag nach dem Wegfall der Hinderungsgründ beim JC zu erfolgen hat, ist gesetzlich zulässig (vgl. § 309 Abs. 3 SGB III).

Den Lebenslauf benötigt das JC nur einmal und zwar um im Zuge der Potentialanalyse das Bewerberprofil zu erstellen.
Wie Bewerbungen nachzuweisen sind, durch Kopien der Bewerbungsschreiben oder eine Liste, muss zwingend in einem KooP festgelegt werden, ebenso deren Mindestanzahl.
Bei Verstößen gegen den KooP müssen zunächst die dort geregelten Mitwirkungspflichten per Verwaltungsakt eingefordert werden. Erst wenn danach Verstöße gg die mit VA geforderten Mitwirkungspflichten erfolgen, kann sanktioniert werden.
Was Bewerbungen und Fahrten zu Vorstellungsgesprächen betrifft, muss zumindest die Möglichkeit der Kostenerstattung im KooP vereinbart bzw. im VA zugesichert worden sein.

Zitat von: Yasha am 27. Januar 2026, 21:39:20Kostenerstattung ist zudem imme eine Frage des Ermessens des Jobcenters bzw. Der SB.. Einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.
Das ist ein Irrtum.
Kosten für Bewerbungen und Vorstellungsgespräche sind nicht im Regelsatz enthalten. Die Pflicht des JC zur Erstattung dieser Kosten, ja sogar die Vorauszahlung für Vorstellungsgespräche wenn der Bewerber diese Kosten finanziel nicht vorverauslagen kann, ist längst höchstrichterlich geklärt.

Zur Klarstellung:
Schöffen werden für jeweils 5 Jahre gewählt. Zwar kann man sich nach 5 Jahren erneut zur Wahl stellen, es ist aber höchst unwarscheinlich, dass man zwei Wahlperioden nacheinander Schöffe wird.
In drei Wahlperioden nacheinander sowohl auf die Vorschlagsliste zu kommen, als auch zum Hauptschöffen berufen zu werden, ist ohne Vitamin B faktisch unmöglich, weil sowas gg § 36 GVG zuwider läuft.
Nicht das "Fortwirken des Amtes als ehrenamtliche Richterin wird jedes Jahr neu ausgelost", denn Schöffen werden ja für 5 Jahre gewählt, sondern welchen Verfahren die Hauptschöffen zugeordnet werden. Die Hauptschöffen haben auch keine Wahl, "Ob oder nicht", sie müssen.
Nur wenn ein Hauptschöffe z.B. wegen Krankheit rechtskräftig entschuldigt ist, rückt der erste Ersatzschöffe nach und nimmt dessen Platz ein, und kann der erste Ersatzschöffe nicht, dann der zweite usw.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Ganesha

Hallo Vollloser    :smile:

Zitat von: Vollloser am 29. Januar 2026, 08:22:25@Ganesha

ICH finde ja die Wirkpflichten von Deinem Jobcenter sind höchst bedenklich nicht erfüllt !
Verwechselt Deine Akte mit der eines anderen "Kunden" - Lebenslauf wird immer wieder gelöscht (sowas hab ich ja noch nie jehört/erlebt !) - Rembrandt !?!?
Ich würde sagen, Dein Jobcenter (oder zumindest Deine (immer noch dieselbe !) "Fachkraft" !?) hat ein Problem mit dem Datenschutz !
Und nach einem Jahr taucht Deine (selbige) Fachkraft da auf einmal Kai aus der Kiste mäßig wieder auf - mit vergangenen Forderungen !?
Hoffen die, dass deren unfachlichen Bemühungen mit Dir damals nach einem Jahr verjährt sind, oder so ??
Vielleicht solltest Du da mal so eine sogenannte DSGVO-Anfrage machen: https://youtu.be/du3O4YrFhb8  :yes:


"Hoffen die, dass deren unfachlichen Bemühungen mit Dir damals nach einem Jahr verjährt sind, oder so ??"

Das habe ich mir auch gedacht.
Frau "Richterin" denkt vermutlich wirklich so, will auf Nummer sicher gehen, und wartet sicherheitshalber über ein Jahr(!), um Fehlverhalten juristisch verjähren zu lassen.
Wie gesagt, die Nerven lagen blank und ich wurde regelrecht angeschrien, bevor die "security" kam und mich nach draußen begleitete. Die SB und ihre Chefin waren sich ihres Fehlverhaltens schon bewusst, m.M.n..

Deswegen schaue ich dem Termin auch rel. entspannt entgegen, falls die Datenschutzverletzung verjährt sein sollte, bleiben mir denke ich immer noch Sach/Dienstbeschwerde.

Ich fühle mich auch überhaupt nicht "gefördert".
Was soll das für eine Förderung sein?
Der letzte Termin wurde abgebrochen, ohne mein Verschulden und dann höre ich 15(!) Monate NICHTS.

Je nachdem. wie sich die SB nun verhält, werde ich u.U. auf einen neuen SB drängen. Begründungen habe ich ja genügend.

"Vielleicht solltest Du da mal so eine sogenannte DSGVO-Anfrage machen: https://youtu.be/du3O4YrFhb8  :yes:"

Danke. Da werde ich gleich mal reinschauen.

LG  :flag: