Nach Bankwechsel und VÄM kein Geld bekommen, was nun ?

Begonnen von Arctic, 30. Januar 2026, 22:21:23

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Arctic

Hallo an Alle.

Folgendes Problem: Ich habe Ende Dezember 25 ein neues Konto eröffnet um die viel zu teuer gewordene VR Bank hinter mir zu lassen. Damit ich das Geld aber noch sicher erhalte, habe ich dann am ersten Werktag im neuen Jahr eine Veränderungsmitteilung per Einschreiben abgesendet (diese wurde auch laut Verfolgung abgegeben). So hatte ich das Geld für Januar auf dem alten Konto und war mir sicher, dass das Geld für Februar auf dem neuen Konto landen wird. Nun ist aber heute nichts auf dem Konto gelandet. Daher gehe ich davon aus, dass das Geld noch auf das alte Konto überwiesen wurde und die Veränderung entweder verschlampt wurde oder warum auch immer länger als einen Monat dauert.

Jetzt gibt es 2 Optionen für mich:
a) ich habe das alte Konto zum 01.02.26 gekündit und meine neuen Daten bei der alten Bank hinterlegt. Das Geld wird dann wohl in wenigen Tagen auf das neue Konto von der alten Bank überwiesen. Da habe ich zum Glück dann den 01.02. gewählt und nicht den 30. oder 31. Januar.

b) Die alte Bank hat das Konto schon für Heute geschlossen, weil der 1. auf das Wochenende fällt und das Geld wurde ins leere überwiesen.

Ich habe kein Zugriff mehr auf das Online Banking und kann leider nicht gucken ob es da gelandet ist und heute war die Bank auch geschlossen, weil die nur Montags und Donnerstags offen haben.
Jetzt werde ich Montag zur Bank fahren und in Erfahrung bringen, ob das Geld noch eingegangen ist und es überwiesen wurde, dann ist alles klar und macht keine Probleme.

Was ist aber, wenn das Konto warum auch immer schon vor dem Wochenende geschlossen wurde ?
Ich habe die Quittung von Einschreiben, kopie der Veränderungsmitteilung und eine Kopie von dem Kündigungsschreiben an die alte Bank.

Ich war zum Glück noch nie in der Situation, dem Geld hinterher rennen zu müssen und weiß einfach nicht was ich jetzt wie am besten mache ?
Einerseits fehlt jetzt das Geld für das Wochenende, anderer seits, bin ich froh, dass ich am We eh nichts erreichen kann und genug Zeit habe zu überlegen, wie ich das jetzt am besten löse.

Vielen Dank und ein schönes Wochenende euch allen !

Fettnäpfchen

Arctic

Zitat von: Arctic am 30. Januar 2026, 22:21:23Was ist aber, wenn das Konto warum auch immer schon vor dem Wochenende geschlossen wurde ?
Da kannst du dich dann mit deinem JC/SB darüber "streiten".
Belegen kannst du ja alles und das JC muss dafür sorgen das du dein Geld auch bekommst.

MfG FN
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Arctic

Dann bin ich mal gespannt wie sehr sich das JC querstellt und versucht die Schuld von sich zu weisen  :grins:
Gibt es da irgendwelche Fristen die eingehalten werden müssen ? Oder können die sich mit "überprüfen" und richtigstellen, gefühlt ewig Zeit lassen ?

Grüße

Ottokar

Die Änderung der Bankverbindung ist leistungsrelevant, da das JC gemäß § 17 SGB I und § 42 SGB II die Pflicht trifft, dass
- jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält, sowie
- die Leistung monatlich im Voraus erbracht werden muss.
Das JC muss eine Änderung der Bankverbindung also so zeitnah berücksichtigen, damit es diese Pflichten erfüllt.
Allerdings muss man dem JC auch eine angemessene Bearbeitungsfrist zugestehen. In der Rechtsprechung ist eine Frist von maximal 2 Wochen für leistungsrelevante Änderungen anerkannt.
Wenn das JC am 5. Januar 2026 Kenntnis von dieser Änderung erlangt hat (Zugang des Einschreibens), hat das JC hier grob fahrlässig seine Pflichten vernachlässig, was einen Schadensersatzanspruch eröffnet.
Außerdem schuldet das JC dir aktuell das Bürgergeld für Februar 2026.

Wenn du das alte Konto zum 01.02.2026 gekündigt hast, gehört die am 30.01.2026 zugeflossene Gutschrift des Bürgergeldes für Februar zum Restguthaben, welches die alte Bank dir schuldet. Ich würde deshalb zunächst dort anrufen und darauf drängen, dass das Restguthaben unverzüglich an dich ausgezahlt wird.
Generell sollte man beim Bankenwechsel das alte Konto erst kündigen, wenn beim neuen die Gutschriften ein- und die Lastschriften abgehen.
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