Kontoauszüge einreichen oder nicht?

Begonnen von Schnuffel01, 07. Februar 2026, 11:57:46

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Schnuffel01

Neue Bewilligung für ein Jahr ist soeben eingetroffen. Meine Auszüge hatte ich eingereicht.


"Wichtig- Wir brauchen Ihre Mithilfe"

Wir überprüfen, ob oder in welcher Höhe Sie einen Anspruch auf Leistungen haben oder hatten:

Hierfür brauchen wir folgende Kopienbzw. Informationen:
Kontoauszüge von (Sohn) XXXXXXX für den Zeitraum 3 Monate.



Zur Information:

Sohn ist 22, Mitglied der BG, bezieht bis Sommer 2026 Aufstiegsbafög i.H. von knapp 900€.

Keinen Anspruch auf Bürgergeld. (Gesamtbetrag des übersteigenden personenbezogenen Einkommens beträgt knapp 50€).
Bei den letzten Bewilligungen wurden keine Auszüge für den Sohn gefordert.

Meine Frage: Auszüge einreichen oder nicht?

Anspruch darauf haben sie ja nicht.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Sheherazade

Zitat von: Schnuffel01 am 07. Februar 2026, 11:57:46Meine Frage: Auszüge einreichen oder nicht?

Anspruch darauf haben sie ja nicht.

 :weisnich: Deine Entscheidung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Schnuffel01 am 07. Februar 2026, 11:57:46Auszüge einreichen oder nicht?

Ich bin für Einreichen, da ein Sohn ja trotzdem Mitglied in der BG ist.

Deswegen dürfte das JC auch einen Anspruch darauf haben.

Schnuffel01

Ich bin hin und her gerissen.

Zitat von: Sheherazade am 07. Februar 2026, 12:34:27:weisnich: Deine Entscheidung.
Was würdest du an meiner Stelle tun?
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Sheherazade

Zitat von: Schnuffel01 am 07. Februar 2026, 18:55:29Was würdest du an meiner Stelle tun?

Kann ich dir nicht sagen. Ich bin nicht an deiner Stelle, kenne nicht das ganze Schreiben und die bisherige Situation mit deinem Jobcenter.

Vermutlich würde ich erstmal hinterfragen ob das absolut korrekt ist
Zitat von: Schnuffel01 am 07. Februar 2026, 11:57:46Anspruch darauf haben sie ja nicht.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Unwissender

Reichst du sie ein alles ok! Reichst du sie nicht ein kann sämtliche Leistung verweigert werden, wegen fehlender Mitwirkung!
Ob das alles rechtens ist kann ich nicht sagen, das müsste halt dann gerichtlich geprüft werden, bis dahin kann es passieren, dass sämtlich Leistungen eingestellt werden!

Wenn du das "aussitzen" kannst, kannst du es darauf ankommen lassen!

(Das ist nur mein Erfahrung mit diversen JC, die so vorgehen - ob rechtswidrig oder nicht- weil sie am längeren Hebel sitzen)
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Rotti

Zitat von: Schnuffel01 am 07. Februar 2026, 11:57:46Sohn ist 22, Mitglied der BG, bezieht bis Sommer 2026 Aufstiegsbafög i.H. von knapp 900€.

es hat sich ja ab Dezember 2025 einiges geändert die brauchen die.

Richtwerte für die Kosten der Unterkunft werden angepasst
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

Kopfbahnhof

Zitat von: Schnuffel01 am 07. Februar 2026, 11:57:46Keinen Anspruch auf Bürgergeld.

Dennoch ist er mit in der BG. und unter 25.
Das JC muss/möchte sein Vermögen/Verdienst prüfen.

Inwieweit er evtl. die BG finanziell doch Unterstützen muss.

Wenn das JC explizit die Auszüge fordert und nicht den BAföG-Bescheid, muss man die wohl vorlegen.

Da dein Bescheid wohl schon durch ist, kann man es evtl. erst mal mit Ignorieren versuchen.
Sehen, wie das JC darauf reagiert.
Im besten Fall vergessen sie es.

Schnuffel01

Ich habe sie geschickt. Mit dem Hinweis, daß er leistungsrelevante Dinge nur der Bafögstelle mitteilen muss und nicht dem JC.

Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Februar 2026, 16:38:28nicht den BAföG-Bescheid
Der liegt denen natürlich vor.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Sheherazade

Zitat von: Kopfbahnhof am 10. Februar 2026, 16:38:28Inwieweit er evtl. die BG finanziell doch Unterstützen muss.

Es ist nicht vorgesehen, dass Kinder den Rest der BG finanziell unterstützen müssen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Schnuffel01

Seinen Anteil an unseren Kosten leistet er natürlich. Von 600€ + KG komme ich nicht weit.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

JensM1

Ich vermute mal, dass es um das seinen Befarf übersteigende Kindergeld geht, dass bei dir oder der Kindergeldberechtigten angerechnet wird. Dazu wäre die Anforderung zur Prüfung seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse zumindest nachvollziehbar. Sollte sein Einkommen ausreichen, dass das Kindergeld vollständig bei dir angerechnet wird, gäbe es bei Nichtmitwirkung keine Konsequenzen.

Schnuffel01

Zitat von: JensM1 am 10. Februar 2026, 19:19:04dass das Kindergeld vollständig bei dir angerechnet wird
Das ist so.


Zitat von: JensM1 am 10. Februar 2026, 19:19:04gäbe es bei Nichtmitwirkung keine Konsequenzen.
:sehrgut:
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

JensM1

Wenn das so ist, schreib denen beim nächsten Mal, dass dein Sohn nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört und sie dir nicht mit unberechtigten Datenerhebungen auf den Keks gehen sollen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Sheherazade am 10. Februar 2026, 17:09:36Es ist nicht vorgesehen, dass Kinder den Rest der BG finanziell unterstützen müssen

Es wird sicherlich um das Kindergeld gehen.
Beim Sohn wird ja auch nichts abgezogen, nur die Mutter bekommt wegen der Einkommensanrechnung weniger.

Zitat von: Schnuffel01 am 10. Februar 2026, 19:28:21Das ist so.

Dann dürfte das JC auch nichts weiter bei ihm einfordern.

Sollten die dir diese 50 € dennoch weniger zahlen wollen, prüft mal, ob der Sohn bei den Ausbildungskosten etwas absetzen kann.