Neuer Ministerpräsident Schulze fordert Bürgergeld nur noch mit Gegenleistung

Begonnen von Rotti, 08. Februar 2026, 12:31:03

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Rotti

Schnee schippen oder Laub fegen: Sachsen-Anhalts neuer Ministerpräsident Sven Schulze schlägt vor, Bürgergeldempfänger stärker zu öffentlichen Arbeiten zu verpflichten. Wer sich weigere, dem sollten Kürzungen drohen. Das sei eine Frage der sozialen Gerechtigkeit.

https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/neuer-ministerpr%C3%A4sident-schulze-fordert-b%C3%BCrgergeld-nur-noch-mit-gegenleistung/ar-AA1VUanE?ocid=winp1taskbar&cvid=4f5b0e13004746fff8679d9d9a6254a7&ei=33&cvpid=6988721a2198412bbff5ced479d4c13a
alles was Recht ist wird sich bei den Landtagswahlen zeigen, wenn der Bürger entscheidet.
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

selbiger

Zitat von: Rotti am 08. Februar 2026, 12:31:03Schnee schippen oder Laub fegen: Sachsen-Anhalts neuer Ministerpräsident Sven Schulze schlägt vor, Bürgergeldempfänger stärker zu öffentlichen Arbeiten zu verpflichten. Wer sich weigere, dem sollten Kürzungen drohen. Das sei eine Frage der sozialen Gerechtigkeit.

https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/neuer-ministerpr%C3%A4sident-schulze-fordert-b%C3%BCrgergeld-nur-noch-mit-gegenleistung/ar-AA1VUanE?ocid=winp1taskbar&cvid=4f5b0e13004746fff8679d9d9a6254a7&ei=33&cvpid=6988721a2198412bbff5ced479d4c13a
alles was Recht ist wird sich bei den Landtagswahlen zeigen, wenn der Bürger entscheidet.

wieder son möchtegern minister.. :wand: die lernen alle nicht dazu..
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Chefkoch

Was kommt dann? Muss ein Kind für sein Kindergeld arbeiten? Ein Wohngeldempfänger für sein Wohngeld? Ein Renter für seine aufstockende Sozialhilfe?
Man wird nicht besser, wenn man andere schlecht macht ( Konfuzius )

Bimimaus5421

Was hat der Ministerpräsident Schulze an Art 12 GG nicht verstanden ?
Gemeinnützige Arbeit sind keine regulären Arbeitsplätze auf dem ersten Arbeitsmarkt und damit unzulässig . Arbeitsschutzgesetze auch nicht verstanden
Solche verfassungsfeine überall 🙈

Vollloser

Ja der macht jetzt da weiter, wo der Hasselhoff (den er gerade abgelöst hat) sich auch schon mal versucht hat.
Das ist wieder mal Politikklau von der AfD (deren "aktivierende Grundsicherung") !
Wobei die AfD potentiell Unwilligen da noch eine Karenzzeit von einen halben Jahr einräumen will, bis es dann ans Laubharken etc. gehen soll.
:teuflisch:
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Kopfbahnhof


GoetzB

Wünsche das der mal von so einen Zwangsarbeiter gepflegt wird.
Ob der dann immer noch für Zwangsarbeit wäre ?

Kurzpfennig

Würde Sven Schulze das wirklich umsetzen wollen, mit Schneeschippen usw., würde er sich sofort mit der Gewerkschaft anlegen, da diese natürlich eine große Wettbewerbsverzerrung darin sehen würden. Ausserdem würden die Firmen dagegen Sturm laufen. Das wird garantiert nix, wie er sich das vorstellt. Nicht einmal als AGH Maßnahme kann und darf es gar nicht praktiziert werden, sondern nur gemeinnützige Arben dürfen verrichtet werden.

Kopfbahnhof

Zitat von: Kurzpfennig am 08. Februar 2026, 18:39:51Würde Sven Schulze das wirklich umsetzen wollen
Vor allem: Möchte er damit etwa Wählerstimmen bekommen?

Die Landtagswahl könnte interessant werden.

Schnuffel01

Bei der Bevölkerung ist der populistische Wunsch, die faulen Arbeitslosen zum Schnee schippen oder Laub harken zu verpflichten schon sehr beliebt.  :sad:

Letztens erst wieder gehört.
"Wir beschließen etwas, stellen das dann in den Raum und warten einige Zeit ab, was passiert. Wenn es dann kein großes Geschrei gibt und keine Aufstände, weil die meisten gar nicht begreifen, was da beschlossen wurde, dann machen wir weiter - Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt."   Jean-Claude Juncker

Die glücklichen Sklaven sind die erbittertsten Feinde der Freiheit.   Marie von Ebner-Eschenbach

Vollloser

Zitat von: Kurzpfennig am 08. Februar 2026, 18:39:51sondern nur gemeinnützige Arben dürfen verrichtet werden.

Schnee schippen und Laub harken wäääre gemeinnützige Arbeit !

Zitat von: Schnuffel01 am 08. Februar 2026, 19:39:40Bei der Bevölkerung ist der populistische Wunsch, die faulen Arbeitslosen zum Schnee schippen oder Laub harken zu verpflichten schon sehr beliebt.

Stimmt.  :sad:
Auch und besonders, interessanterweise, in der sog. "Querdenker-Szene". Da ist der Begriff "Eigenverantwortung" (möglichst für alles, und immer) der Schlüssel-Slogan. In DEM Punkt wird da seeehr "geradeaus" gedacht...
Sei wirklich Kunde - und keine Ware !

Dwight Manfredi

Zitat von: Kurzpfennig am 08. Februar 2026, 18:39:51Würde Sven Schulze das wirklich umsetzen wollen, mit Schneeschippen usw., würde er sich sofort mit der Gewerkschaft anlegen, da diese natürlich eine große Wettbewerbsverzerrung darin sehen würden. Ausserdem würden die Firmen dagegen Sturm laufen. Das wird garantiert nix, wie er sich das vorstellt. Nicht einmal als AGH Maßnahme kann und darf es gar nicht praktiziert werden, sondern nur gemeinnützige Arben dürfen verrichtet werden.

Ich glaube hier irrst du dich ein wenig.
Schnee schippen oder Laub harken gelten als gemeinnützige Arbeit wenn sie nicht für eine Privatperson oder ein privates Grundstück erbracht werden und sie der Allgemeinheit dienen. Zum Beispiel öffentliche Gehwege Flächen von gemeinnützigen Einrichtungen Parks, Spielplätze, Grünanlagen soziale Projekte (z. B. Seniorenheim, Kita, Verein)

In solchen Fällen handelt es sich um Arbeiten im öffentlichen Interesse, die typischerweise von Kommunen, Vereinen oder sozialen Trägern organisiert werden.

Das wäre auch keine verbotene Wettbewerbsverzerrung. Es wäre unproblematisch die Pflege von öffentlichen Grünflächen die sonst liegen bleiben würden Unterstützung bei Aktionen die nur durch Ehrenamt möglich sind Tätigkeiten die zusätzlich sind wie Müll sammeln im Park Wege freimachen die nicht in der Räumpflicht liegen Vereinsgelände pflegen wenn der Verein keine bezahlten Kräfte hat

Hier entsteht keine Verdrängung, weil niemand dafür bezahlt worden wäre.

Nicht gemeinnützig wäre es wenn du Schnee für Nachbarn, Vermieter, Privatpersonen oder private Firmen schippst. Wenn es sich um Hausmeistertätigkeiten handelt. Wenn es eine vertragliche Pflicht ist z. B. laut Mietvertrag.

Dann ist es keine gemeinnützige Arbeit, sondern private oder gewerbliche Tätigkeit.

Der Nutzen muss der Allgemeinheit zugutekommen nicht einzelnen Personen.





selbiger

Zitat von: Dwight Manfredi am 08. Februar 2026, 21:20:48Schnee schippen oder Laub harken gelten als gemeinnützige Arbeit wenn sie nicht für eine Privatperson oder ein privates Grundstück erbracht werden und sie der Allgemeinheit dienen. Zum Beispiel öffentliche Gehwege Flächen von gemeinnützigen Einrichtungen Parks, Spielplätze, Grünanlagen soziale Projekte (z. B. Seniorenheim, Kita, Verein)


dafür gibt es aber die ordnungsämter strassendienste stadtgärtnerei stadtbauamt etz usw..die dafür zu sorgen haben das zb.gehwege und strassen getreut sind..wenn man dazu übergeht le zu nehmen dann ist das eine verdrängung von regulären jobs.sowas hatten wir alles schonmal..1 euro sklavenjobs..was meinste was hier damals los wahr als die le eingezogen wurden..die hatten nichts zu lachen..die le wurden angefeindet..weil sie billiger wahren und deren jobs genommen hatten..damals gab es noch keine rechtssicherheiten usw..bzw viele verstösse rechtsbrüche usw...bis die das wieder im griff hatten..dauerte es natürlich..da wurden sogar le in alten gartenanlagen geschickt..und musten wellasbestdächer von den alten gartenlauben reissen..nur mit vom amt gestellten arbeitshandschuhen und arbeistschuhe..arbeitsklamotten muste man sich selebr kaufen..jeder weis das das nen gewaltiger verstoss gegen das arbeitschutzgesetz wahr..und trozdem wurde das durchgezogen..wer sich wehrte bekam gleich sanktion.. :teuflisch:
Sich zu Tode arbeiten,ist die einzige gesellschaftliche anerkannte Form des Selbstmordes.

Die Menschen glauben viel leichter eine Lüge,die sie schon hundertmal gehört haben,als eine Wahrheit,die ihnen völlig neu ist.

Bundspecht

Zitat von: Kurzpfennig am 08. Februar 2026, 18:39:51Das wird garantiert nix, wie er sich das vorstellt. Nicht einmal als AGH Maßnahme kann und darf es gar nicht praktiziert werden, sondern nur gemeinnützige Arben dürfen verrichtet werden.

Tja, aber es wird immer wieder so gemacht ! Beispiel.... Ich habe vor vielen Jahren in einem Freizeitpark an der Ostsee gearbeitet.

Dort war auch ein sehr große Anzahl an Gärtner beschäftigt. Es bleibt nicht aus, dass man da untereinander ins Gespräch kommt. Einer der Gärtner erzählte mir, dass er nur noch diese Woche da sei, da er und viele seiner "Kollegen" kein en neuen Vertrag bekommen hätten.

Selbst wenn man da 20 Jahre jedes Jahr gearbeitet hat, muss man sich jedes Jahn neu bewerben !!!

Nun gut. Ende der Woche waren also fast alle Gärtner nicht mehr da. Nur noch so eine Art "Notbesetzung"....

Einige Wochen später allerdings war fast alle ,zuvor nicht weiter beschäftigten Gärtner, wieder da ! Auch der "Kollege" mit dem ich zuvor gesprochen hatte.

Erfreut ihn wieder zu sehen kamen wir ins Gespräch. Es stelle sich raus, dass er NICHT wieder im Park selbst, sondern über das JC einen 1€ Job ableistet ! :schock:  :schock:  :schock: 

Sprich , als "teurer" Gärtner gefeuert, aber als 1€ Jobber den selben Mist machen ! :no:  :no:  :no:

Und diese "Maßnahme" ging natürlich immer schön weiter. Keine Ahnung, wie das JC das "gedeichselt" hat  :wand:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Kurzpfennig

Zitat von: Dwight Manfredi am 08. Februar 2026, 21:20:48Ich glaube hier irrst du dich ein wenig.
Schnee schippen oder Laub harken gelten als gemeinnützige Arbeit wenn sie nicht für eine Privatperson oder ein privates Grundstück erbracht werden und sie der Allgemeinheit dienen. Zum Beispiel öffentliche Gehwege Flächen von gemeinnützigen Einrichtungen Parks, Spielplätze, Grünanlagen soziale Projekte (z. B. Seniorenheim, Kita, Verein)
Auch das ist nicht korrekt, ich war mal beim Berufsförderungswerk als Fahrer und Betreuer tätig. Es waren viele 1€ Jobber in den Kleingärten und auf den Sportplätzen beschäftigt worden. Es durfte in den Gärten nur dort die Parzellen aufbereitet werden, die nicht Verpachtet wurden, auch am Gemeinschaftshaus durfen sie nicht Arbeiten verrichten. Desweiteren wurden die Leute von den Sportvereinen wieder gleich abgezogen, weil es nicht als Gemeinnützig galt. Ausserdem kann ich den Text von @selbiger nur unterstreichen, auch ich habe diesbezüglich Erfahrungen gesammelt. Dieses Thema mit den 1€ Tätigkeiten ist viel komplexer als es aussieht.