Vom Jobcenter nicht anerkannte EKS-Ausgaben

Begonnen von Filip2610, 25. Februar 2026, 11:24:46

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Filip2610

Hallo 😉
Ich mache Auftritte als Künstler und bei der EKS will mein Jobcenter einige Ausgaben nicht anerkennen. In dem Bescheid steht:
,,Folgende Ausgaben konnten hierbei nicht berücksichtigt werden:
Sämtliche Ausgaben ohne Belege, da keine geeigneten Nachweise vorgelegt wurden.
Ausgaben für Reinigung, Apotheke, Geschenkgutscheine und den Kauf von Kleidung, da es sich hierbei um keine Betriebsausgaben handelt."
Ich lege bald den untenstehenden Widerspruch ein. Falls jemand einen Verbesserungsvorschlag hat, wäre ich dafür dankbar.
Alles Gute an alle und einen schönen Tag! 😉
Filip

"Guten Tag,
hiermit lege ich Widerspruch ein gegen Ihren Bescheid vom 12.2.2026.
1)   Für die anteiligen Raumkosten kann ich keine weiteren Belege einreichen, da Sie die Unterlagen über meine gesamten Mietkosten bereits haben. Ich habe diese Ausgaben seit vielen Jahren immer so angegeben und diese Eigenbelege wurden immer so akzeptiert. Ich wüsste nicht, wie ich das anders einreichen soll.
2)   Auf den Belegen für die Reinigung steht bereits mit einer Ausnahme immer ,,Reinigung Berufskleidung", hierbei handelt es sich also um Betriebsausgaben. Ich habe keine Waschmaschine und kein Bügeleisen und kann diese Berufskleidung nicht selber professionell reinigen. Ich habe diese Ausgaben seit vielen Jahren immer so beim Jobcenter angegeben und dies wurde immer so akzeptiert.
3)   Die Apotheken-Ausgabe ist ein Mittel gegen Heiserkeit, das ich ausschließlich und immer vor jedem ...auftritt einnehme, da mir sonst nach 10 Minuten die Stimme versagt und ich ohne diese Halstabletten nicht auftreten könnte.
4)   Die Ausgaben für Geschenkgutscheine kamen so zustande, dass ich bei Amazon aus ungeklärten Gründen nicht mehr per Lastschrift bestellen konnte und mir von der Amazon-Hotline gesagt wurde, dass ich zunächst per Geschenkgutschein bestellen könne und müsse, da ich keine Kreditkarte habe. Das habe ich dann getan etwa bei der Bestellung der Kartenspiele. Es ist für die Abrechnung dieser beruflichen Ausgabe völlig egal, ob ich die Ausgabe per Geschenkgutschein oder per Lastschrift bezahlt habe.
5)   Sie behaupten ohne Angabe eines Grundes, der Kauf der Kleidung sei keine Betriebsausgabe. Der Kauf war aber eine Betriebsausgabe für die Auftritte als ...künstler. Ich trage diese Kleidung ausschließlich bei Auftritten.
6)   Für die Ausgabe von 19 Euro Beleg Nr. 41 BVG-Monatskarte habe ich leider aufgrund eines technischen Defekts vom BVG-Automaten keinen Beleg erhalten und konnte daher nur einen Eigenbeleg erstellen. Da ich aber seit Jahren in jeder EKS in jedem Monat eine Monatskarte habe, wie auch in dieser EKS, ist diese Monatskarte unstrittig.
7)   Beiliegend finden Sie die Nachweise für die sechs in der EKS vermerkten Abbuchungen für das Handy, wovon ich jeweils 50 % (also jeweils 5 Euro) abgesetzt habe.
Alles Gute"
 


Fettnäpfchen

Filip2610

Liest sich nachvollziehbar und dein SB wird bescheiden oder ablehnen. Das ist nicht vorhersehbar.

Aber Guten Tag und Alles Gute sollte schon etwas formeller gestaltet werden. Du bist ja nicht auf der Bühne.....

MfG FN
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