Erwerbsminderungsrente

Begonnen von cardi33, 23. Februar 2026, 22:49:18

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cardi33

Hallo liebes Forum,

Das Jobcenter hat mich beauftragt EM Rente zu beantragen was ich auch gerade gemacht habe über den VDK Jetzt kam innerhalb von 4 Wochen die Absage mit der Begründung das meine Krankheiten nicht dafür reichen. Die Diagnosen wo ietzt abgelehnt wurden sind die der letzten 3 Jahre.
Jetzt habe ich gelesen das die Rentenversicherung auch nur die der letzten 3 Jahre berücksichtigt wenn das so stimmt und keine Älteren,bei mir wurde 2019 ein leichter Bandscheibenvorfall Diagnostiziert und der Orthopäde hat gesagt es muss nicht operiert werden da man nicht weiß ob die Schmerzen danach besser sind und 2021 wurde bei mir Hüftarthrose in beiden Hüften festgestellt.

Jetzt wollte ich einmal nachfragen ob es stimmt das die Rentenversicherung nur die Diagnosen der letzten 3 Jahre berücksichtigt und keine älteren.

Vielen Dank für eure Hilfe

Ottokar

Die RV muss alle aktuell bestehenden Diagnosen berücksichtigen, die zur Minderung der Erwerbsfähigkeit führen.
Wie alt diese sind, d.h. wann diese erstmals gestellt wurden, spielt dabei keine Rolle.
Gegebenenfalls muss ein Arzt aktuell bestätigen, dass die Diagnose weiterhin besteht, oder die RV muss einen Gutachter beauftragen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


cardi33

Hallo Ottokar,
vielen Dank für die Antwort am besten wäre dann wohl ein neues Gutachten von meinem Orthopäden für die Rentenversicherunq anstatt die Patientenakte mit meinen ganzen Diagnosen seit ich 2019 dort in Behandlung bin so wie es ietzt vom Orthopäden dorthin geschickt wurde.
Ich würde ja gerne in Widerspruch gehen gegen die Absage der Rentenversicherung, da ich für einen Termin beim Orthopäden immer so 5 Wochen warten muss und ich für die eine oder andere Untersuchung auch noch ins MRT wahrscheinlich muss, den Termin für das MRT bekomme ich immer sehr schnell aber für die anschließende Besprechung beim Orthopäden müsste ich wieder lange warten.

Nach Ostern muss ich dringend einen Termin beim Zahnarzt machen für eine OP unter Vollnarkose weil ich Angstpatientin bin. Da die Absage von der
Rentenversicherung ietzt so schnell kam und nicht solange gedauert hat wie ich es so oft hier im Forum gelesen habe frage ich mich ob ich dem Ergebnis nicht Widersprechen soll und erstmal meine Zahn OP hinter mich bringen soll und danach das Gutachten beim Orthopäden mache und dann vielleicht einen neuen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen soll. Ich werde das mit dem VDK besprechen wollte aber erstmal noch deine Meinung dazu hören wegen keinen Widerspruch.

Ottokar

Wenn chronische Krankheiten oder dauerhafte Schädigungen nicht berücksichtigt wurden, würde ich unter hinweis darauf Widerspruch einlegen. Insbesondere wenn im Antrag darauf hingewiesen wurde.
Wenn die RV keine älteren Befunde heranziehen will, muss sie selbst einen Gutachter beauftragen, das ergibt sich aus der Ermittlungspflicht.
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