Hammer Urteil: Trotz 450.000 Euro Bürgergeld-Anspruch vom Jobcenter zugesprochen

Begonnen von Rotti, 26. Februar 2026, 18:07:42

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Rotti

Ein aktuelles Urteil hat für erhebliches Aufsehen gesorgt, weil das Jobcenter einem Bürgergeld-Beziehenden nicht das Vermögen anrechnen durfte, das sich auf drei Sparkonten in Höhe von insgesamt 450.000 Euro befand.

(Landessozialgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 20.11.2024 – L 18 AS 447/23
"Den Nutzen unseres Volkes mehren, Schaden von ihm wenden und für Freiheit und Gerechtigkeit sorgen - Dafür arbeiten wir weiter - Helmut Schmidt"
Art 1 2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.