Hammer Urteil: Trotz 450.000 Euro Bürgergeld-Anspruch vom Jobcenter zugesprochen

Begonnen von Rotti, 26. Februar 2026, 18:11:04

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Rotti

Trotz dieser großen Geldsumme entschied das Gericht, dass dem Antragsteller die Bürgergeld-Leistungen nicht verwehrt werden dürfen. Grund dafür war die Frage, wer tatsächlich Zugriff auf diese Konten hatte und ob das Geld real zur Verfügung stand oder nur formal.

https://www.gegen-hartz.de/urteile/hammer-urteil-trotz-450000-euro-brgergeld-anspruch-vom-jobcenter-bekommen
"Dies dürfte für die Bürgerinnen und Bürger mehr Wohlstandsverlust bedeuten als vorübergehend höhere Spritpreise."
Wirtschaftsweise Veronika Grimm

Art 1 2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

orpheus

Was die immer unter aktuell verstehen. Wenn ich das richtig sehe, ist das Urteil 3 Jahre alt

Thomas69

Und, finde das gar nicht so schlimm. Hab auch ein bischen was auf dem Konto aber halt knapp unter dem was ich haben darf.

Dragon

Von so einer Summe kann ich Bloß träumen ,geschweige soviel Geld auf dem Konto haben :schock: mit dieser Summe könnte ich mehre Leben ohne an alles zu knapsen schaffen ;) Ab in den Süden,wo du immer Sonne+ruhe hast XD damit du hier das Irrenhaus nicht mehr ertragen musst.

Rotti

es ist inzwischen sehr leicht ins Bürgergeld zu kommen diese Freibeträge früher 60.000€ und Erbschaftseinkommen nicht anzurechnen hat ja auch viele bewogen Bürgergeld zu beziehen.
Ein zurück auf 150 € Freibetrag je Lebensjahr und dafür mehr Regelsatz hätte bei Einführung des Bürgergeldes meiner Meinung beibehalten sollen.
"Dies dürfte für die Bürgerinnen und Bürger mehr Wohlstandsverlust bedeuten als vorübergehend höhere Spritpreise."
Wirtschaftsweise Veronika Grimm

Art 1 2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

Sheherazade

Zitat von: orpheus am 27. Februar 2026, 12:11:09Was die immer unter aktuell verstehen. Wenn ich das richtig sehe, ist das Urteil 3 Jahre alt

Ja, und betrifft Leistungsbezüge von 2007-2009.
Offenbar reicht inzwischen: ,,Ich bin gegen Rechtsextremismus."
Zack – schon ist man Kommunist. 😄
Vielleicht ist bei manchen Mitmenschen einfach das Koordinatensystem ein bisschen verrutscht.