Bürgergeld mehrere Leute als WG in Wohnung?

Begonnen von Mo444, 24. Februar 2026, 11:29:51

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Ottokar

§ 553 Abs 2 BGB erlaubt es dem Vermieter, die Kaltmiete angemessen zu erhöhen, wenn ihm der zusätzliche Bewohner nur dann zumutbar wäre. D.h. der Vermieter ist hier in der Beweispflicht für die konkreten Gründe. In der Praxis hat die Regelung deshalb kaum Relevanz.
Zudem ist die Mieterhöhung um max 20% in 3 Jahren und als Obergrenze auf die ortsübliche Vergleichsmiete beschränkt.
Hier wird über eine Mieterhöhung von 80% diskutiert, was nicht nur klar rechtswidrig ist, sondern vermutlich auch den Straftatbestand des Mietwuchers erfüllt.
Das der Vermieter die Vorauszahlungen für die nach Verbrauch und Personenzahl abgerechneten Betriebskosten bei Zuzug einer weiteren Person angemessen erhöhen darf, ergibt sich aus § 556 Abs. 2 S. 2 BGB.
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