Bürgergeld, ALG 1 , Rente ! Wirrwarr bei den Berechnungen, brauche eure Hilfe

Begonnen von FamilieNRW, 13. Februar 2026, 16:01:12

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FamilieNRW

Hallo,
ich hoffe, ich bin im richtigen Tread gelandet, weil es um verschiedene Leistungen geht.

Mein Mann wurde am 01.01.26 arbeitslos (betriebsbedingt) und hat deswegen das ALG 1 beantragt, dass er ab Januar erhalten soll.
Das ALG 1 wurde aber nicht für Januar ausgezahlt, weil wir als Bedarfsgemeinschaft auch Bürgergeld erhalten und das volle Bürgergeld erhalten haben.
Die Agentur für Arbeit hat sich mit dem Jobcenter in Verbindung gesetzt und regeln die Berechnung nun intern, für Januar.

Da mein Mann aber eine dauerhafte Schwerbehinderung hat und in diesem Jahr 66J alt wird, hat er ebenfalls die Altersrente mit Schwerbehinderung beantragt.
Jetzt kam der Rentenbescheid, dass er ab dem 01.02.26 in Altersrente mit Schwerbehinderung gehen kann.
Die Rente für Februar wird allergings nicht ausgezahlt, da wir für Februar auch das volle Bürgergeld überwiesen bekommen haben.
Die Altersrente wird erst ab dem 01.03.26 gezahlt (Überweisung Ende März).

Das Jobcenter wird die Rente also ab März anrechnen, an unserem Bürgergeld ( ich bin im Übrigen ohne Arbeit).
Wenn das Jobcenter zum 28.02.26 die Rente für März in voller Höhe anrechnet, können wir mit dem zustehenden restlichen Bürgergeld aber nicht die Miete bezahlen (ggf auch den Strom pp nicht), da das restliche Bürgergeld nicht für alle Ausgaben reicht.

ich möchte erwähnen, dass mein Mann das ALG 1 frühzeitig beantragt hat, aber sich die Agentur für Arbeit mit der Bearbeitung Zeit gelassen hat.
Auch bei der Rentenkasse wurde nicht alles sofort bearbeitet.
Jetzt im Januar und im Februar kamen die Bescheide alle gleichzeitig an : ALG 1 und Rentenbescheid und deswegen sind die Berechnungen jetzt ein Chaos, und dafür können wir nichts.
Gemeldet haben wir immer alles sofort...auch heute den erhaltenen Rentenbescheid.

Und : laut Bürgergeld Rechner haben wir auch noch Anspruch auf Bürgergeld, weil mein Mann nicht so viel Rente erhält, wegen langer Arbeitslosigkeit, schweren Unfall, langer Krankheit, Nebenjobs, Teilzeitarbeit, usw. !

Meine Frage ist nun, ob das Jobcenter für März wohl auch das volle Bürgergeld überweist, so dass es nicht zu einer Unterzahlung (oder wie das heißt) bei uns kommt und wir die Miete usw alles bezahlen können, am 01.03.26 ODER ob wir für den Monat März ein Darlehn beantragen müssen / können ?   :weisnich:
Wir waren noch nie in so einer Situation und kennen uns damit nicht aus.







Rotti

Zitat von: FamilieNRW am 13. Februar 2026, 16:01:12ob wir für den Monat März ein Darlehn beantragen müssen / können ?   :weisnich:
Wir waren noch nie in so einer Situation und kennen uns damit nicht aus.
ja das solltet ihr machen wenn euch das JC die Zahlungen einstellt wie schaut es bei Rentenbezug später aus reicht euch die Rente oder müsst ihr noch Sozialhilfe beantragen ?
Geld regiert die Welt
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geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

FamilieNRW

Hallo Rotti,
wie erwähnt bekommt mein Mann nicht viel Rente (813 €) und ich bekomme Bürgergeld, da ich ohne Arbeit bin.
Einstellen kann das Jobcenter mein/unser Bürgergeld nicht einfach (nicht ohne Gründe, nicht ohne Verletzung unserer Mitwirkungspflichten o.Ä.).

Ich habe beim Sozialamt nachgefragt, ob wir (Bedarfsgemeinschaft) Sozialhilfe beantragen können, aber das wurde verneint. Man kann (angeblich) keine Sozialhilfe beantragen, wenn einem Lebenspartner in der Bedarfsgemeinschaft noch Bürgergeld zusteht.
Ob das stimmt, weiß ich nicht.

Sheherazade

Wenn ihr bereits im Bürgergeldbezug seid, sollten die diversen Einkünfte nur entsprechend angerechnet werden und ihr bekommt weiterhin Bürgergeld. Wartet einfach mal die Berechnung vom Jobcenter ab. Für den Übergang von Anfang März bis Rentenzahlung Ende März könnt ihr ggf. noch ein Darlehen beantragen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

FamilieNRW

Hallo,

hier ein  Update zu den Berechnungen vom Jobcenter , mit aktuellen Beträgen.
Wir haben heute (25.02.26) einen Änderungsbescheid erhalten, gültig ab dem Monat März 2026.

Weil mein Mann jetzt Rentner ist und am 31.03.26 zum ersten mal seine Rente erhält, hat das Jobcenter seine Rente bei unserer BG angerechnet.

Ich bin verwirrt, bei diesen Berechnungen und hoffe auf eure Hilfe.

1. Mein Mann, ist nun wegen seinem Rentenbezug kein Mitglied mehr unserer Bedarfsgemeinschaft.
2. Nur ich bin noch im Bürgergeld Bezug und bin sozusagen alleine eine Bedarfsgemeinschaft.
3. mein Mann bekommt nur eine Netto-Rente von 707,53 € , wovon das Jobcenter 620,10 € als Einkommen berücksichtigt.
4. Im Gegensatz zu zu dem vorherigen 2 Monate Januar und Februar26, wo wir zusammen ganze 1568,66 € als Bürgergeld bezogen haben (2 erwachsene Personen, in einer Bedarfsgemeinschaft) erhalte ich nur noch die Hälfte, also 784,33 € ab dem Monat März26.

Bei einem Anruf beim Jobcenter, wurde mir erklärt, da mein Mann nun Rentner ist und dem Jobcenter nicht mehr zur Verfügung (zwecks Arbeitsvermittlung) steht mir nur noch alleine das Bürgergeld zu und er ist aus der Bedarfsgemeinschaft raus.
Und deswegen erhalte ich nur noch Bürgergeld und anteilige KDU für mich
506 € Regelsatz und 278,33 € KDU = 784,33 €

Zusammen gefasst :
Statt dem vorherigen Bürgergeld von 1568,66 € für 2 Personen, erhalte ich nur noch alleine ab März26 die Hälfte 784,33 €,
und die 784,33 € für meinen Mann werden komplett gestrichen, weil er ab März nur eine Netto Rente von 707,53 € erhält, die das Jobcenter mit 620,10 € anrechnet :scratch:

Meine Verwirrung ist verwirrt.
Ich bitte euch die Berechnungen zu überprüfen. Danke !
Stimmt das alles so ?

Anbei die Dateien
- neuer Änderungsbescheid ab März26
- neue Berechnung ab März26
- alter Bescheid für Januar und Februar 26
- alte Berechnung Januar und Februar 26


P.S. an Sheherazade
da ich mit meinen ca 784 € nicht alles alleine bezahlen kann (andere Einkommen haben wir nicht) ;schon gar nicht die volle Miete (und Strom, Telefon pp.) für den März; und mein Mann erst ab dem 31.03.26 seine Rente für März erhält, habe ich auch heute das Überbrückungsgeld beim Jobcenter beantragt...so wie du geschrieben hast !
Abwarten ob mir das Überbrückungsgeld genehmigt wird.
beim Jobcenter wurde mir gesagt, die Bearbeitng dauert 2 Wochen.
Mit dem Vermieter setzten wir uns noch zusammen, und erklären ihm, dass die Miete für März etwas später überwiesen wird.
Da wir in den 26 Jahren (solange wohnen wir schon hier) noch nie Mietschulden hatten, bei unserem Vermieter, gehe ich davon aus, dass es deswegen keine Probleme gibt.

Sheherazade

Kann es sein, dass das Jobcenter die Nettorente (707) als Bruttorente (statt 813) eingetragen hat? Anders kann ich mir nicht die Absetzbeträge von knapp 90€ erklären.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

JensM1

ZitatKann es sein, dass das Jobcenter die Nettorente (707) als Bruttorente (statt 813) eingetragen hat? Anders kann ich mir nicht die Absetzbeträge von knapp 90€ erklären.
Das Brutto ist egal, 30,00 Versicherungspauschale unabhängig vom Brutto, der Rest könnte bspw. KfZ Haftpflicht sein.

Für den Mann ist das Sozialamt zuständig, Darlehen müsste dort beantragt werden. Zeitlich wird das natürlich extrem knapp.

Du könntest noch 100,00 Euro Vorschuss nach glaube § 42 SGB II beantragen. Der würde dann im April abgezogen werden von deinem Leistungsanspruch, aber bis dahin ist dann hoffentlich Sozialhilfe bewilligt.

Warum ist der Bewilligungszeitraum vorläufig? Frage, weil das Bearbeitung der Erstattungsansprüche verzögern kann. Wenn die vorrangig bearbeitet werden, müsstet ihr ALG und Rente jeweils 87,43 Euro, also diesen Freibetrag, nachgezahlt bekommen. Bei endgültiger Bewilligung wäre das für das JC der schnell und einfachste Weg, euch Geld zu beschaffen. Wären dann noch mal 174,86 Euro. Geht auch bei Vorläufigkeit, wenn der Leistungsanspruch an sich klar ist.

Bei Antrag Darlehen immer gleich die Kontoauszüge mindestens des letzten Monats und am besten auch noch ne Anlage VM dazu legen, um die Mittellosigkeit zu belegen.

Schnellstmöglich Sozialhilfe beantragen und auch da ein Darlehen, das wären so meine Ideen.

Quinky

Deinem Mann steht teilweise Sozialgeld zu und zwar die Differenz zwischen seinem Bedarf und seiner Rente. Die Aussage des Sozialamtes ist falsch. Da bei einer gemischten BG, eine Person Rentner, eine Person erwerbsfähig, BEIDE Sozialgesetzbücher zum Tragen kommen, beim Rentner SGBXII, bei der erwerbsfähigen Person SGBII, muß eine eigene Rechnung für den Rentner nach SGBXII erfolgen, da dieser seinen Bedarf NICHT decken kann und die erwerbsfähige Person ohne Einkommen ist. Seine Rente kann nur auf seinen Bedarf angerechnet werden. Die Bedarfsanteilmethode ist in einem solchen Falle ausgeschlossen, d.h. die Rente als Einkommen kann nicht auf beide Personen aufgeteilt werden.
Erst wenn die Rente über seinem Bedarf liegt (was hier nicht der Fall ist), kann der Überschuss übertragen werden.

FamilieNRW

@Quinky
in unserer BG, zu dieser ich jetzt (laut Jobcenter) nur noch alleine gehöre, ist mein Mann Renter, ab dem 01.02.26.
Ich bin bis auf weiteres nicht erwerbsfähig (Gutachten der Agentur für Arbeit von 2025) und stehe derzeit dem Jobcenter nicht zur Arbeitsvermittlung zur Verfügung.
Ab wann sich das ändern wird, ist noch unbekannt, da ich mich erst einmal um meinen Gesundheitszustand kümmern muss.
Vielleicht bin ich ab nächstes Jahr wieder erwerbsfähig, soweit die Gutachter der Agentur für Arbeit nichts anderes feststellen.

@JensM1
warum sollte da eine 30 € KFZ Versicherungspauschale drin sein, wenn mein Mann Rentner ist und keine Arbeit mehr hat und keinen Lohn mehr bezieht...und auch somit keine Arbeitswege mehr hat ?
Tatsache ist, dass ich in diesem Monat März 2026 nur 784 € habe, für Miete, Strom, Versicherung, Telefon, Zuzahlungen für Medikamente, Lebensmittel, usw..
Deswegen habe ich (nicht mein Mann, da er nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft gehört) beim Jobcenter einen Überbrückungsgeld beantragt, für den Monat März !
Nach Rückfrage beim Jobcenter, wurde mir gesagt, mein Antrag ist angekommen und wird bis Mitte März bearbeitet sein.

Und warum der Bescheid nur vorläufig ist und nur für 6 Monate:
Weil in der Vergangenheit sich bei uns alle paar Monate was geändert hat z.b.
- erst eine BG zu dritt, dann BG nur zu zweit, jetzt bilde ich alleine eine BG
- erst nur 1 Job, dann 2 Jobs, 3 Jobs, paar Monate alle ohne Job
- dann 1 Monat ALG 1, jetzt ab Februar diese Altersrente
Das Jobcenter geht wohl davon aus, dass sich innerhalb der nächsten Monate wieder irgendwas ändern wird bei uns, und deswegen halt nur diese 6 Monate und nicht 12 Monate.

@Sheherazade
die Brutto Rente beträgt 813 und Netto 707 € und von den 707 € sind die Absetzungen vom Gesamteinkommen abgezogen worden; also 87,43 €.
Ob das so richtig ist, weiß ich nicht.

Und :
Ich habe heute telefonisch Rücksprache mit dem Amt für Grundsicherung gehalten und mein Mann beantragt nächste Woche diese Grundsicherung, zur Altersrente.


Ich habe noch zwei weitere Fragen...zu diesem Thema :
1. Wenn mein Mann doch nicht mehr zu der Bedarfsgemeinschaft gehört und ich im April einen Weiterbewilligungsantrag stellen muss (für mich alleine, als eine-Person-BG), muss ich dann die Kontoauszüge von meinem Mann mit einreichen ?

2. Sollte mein Mann, um seine Rente doch irgendwie aufzustocken einen Mini-Job annehmen, muss das dann auch beim Jobcenter gemeldet werde ( VÄM ) oder nur beim Amt für Grundsicherung ?

3. da ich ja jetzt alleine eine Bedarfsgemeinschaft bilde, bekomme ich dann trotzdem nur die 506 € Regelsatz mit Partner ?
Ist das so richtig ?

Sorry, wenn ich so viel frage, aber diese Situation mit Altersrente, Berechnungen, alleinige Bedarfsgemeinschaft, usw, damit kenne ich mich überhaupt nicht aus.
Ich kenne eigentlich nur Bedarfsgemeinschaft, mit Job und Lohnanrechnung...aber nicht diese jetzige Situation !





FamilieNRW

Hallo,
meine letzte Antwort ist ein paar Tage her und ich möchte heute noch einmal nachfragen, ob jemand von euch meine Fragen vom 26.02. beantworten kann !?

1. Wenn mein Mann doch nicht mehr zu der Bedarfsgemeinschaft gehört und ich im April einen Weiterbewilligungsantrag stellen muss (für mich alleine, als eine-Person-BG), muss ich dann die Kontoauszüge von meinem Mann mit einreichen ?

2. Sollte mein Mann, um seine Rente doch irgendwie aufzustocken einen Mini-Job annehmen, muss das dann auch beim Jobcenter gemeldet werde ( VÄM ) oder nur beim Amt für Grundsicherung ?

3. da ich ja jetzt alleine eine Bedarfsgemeinschaft bilde, bekomme ich dann trotzdem nur die 506 € Regelsatz mit Partner ?
Ist das so richtig ?

Sheherazade

Fragen 1 und 2: Die Antworten sind abhängig davon ob und von wem er ergänzende Grundsicherung bekommt.

Frage 3: Ja.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"