Kein Überbrückungsgeld vom Jobcenter, keins vom Amt für Grundsicherung, was nun?

Begonnen von FamilieNRW, 05. März 2026, 13:59:07

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Sheherazade

Zitat von: FamilieNRW am 06. März 2026, 13:37:46meinst du, dass wir also gegen unseren letzten bescheid vom 24.02.26 noch einen Widerspruch schreiben sollen / können, weil mein Mann weniger Netto-Rente 707 € als seinen Bürgergeld Anspruch 784 € hat ?

Ich kenne den Bescheid im Wortlaut nicht, aber es wäre sinnvoll.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sensoriker

Zitat von: FamilieNRW am 06. März 2026, 13:37:46Nur ich bekomme im März 26 noch 784 € Bürgergeld, mein Mann bekommt kein Bürgergeld mehr.
Hatte ich schon verstanden. Dein Mann hätte nur den gleichen Anspruch wie du.
Wobei ich mir nicht 100% sicher bin wie das berechnet wird. Ob voller Regelsatz (1 Person BG 563,-) oder niedriger RS (Partner in BG 506,-)
Man müsste tatsächlich deinen Bescheid sehen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

FamilieNRW

Ich habe jetzt hier meinen Bürgergeld Bescheid ab März hochgeladen (es geht ja nur um den Monat März) und auch mal das kurze Schreiben vom Jobcenter, wegen der Ablehnung vom Überbrückungsgeld für März (aber kein offizieller Ablehnungsbescheid, sondern nur diese kurze Mitteilung in meinem Digitalen Postfach vom Jobcenter).

Das ist so verwirrend, weil ich mich auch überhaupt nicht damit auskenne.
Vorher haben wir Bürgergeld und Lohn meines Mannes gehabt und alles war verständlich für uns...aber jetzt, ein Chaos mit 3 Behörden gleichzeitig :heul:

@Sheherazade
ich bekomme nur den Partnerregelsatz von 506 € + meine anteilige KDU 278,33 € = 784,33 €

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Rotti

Zitat von: FamilieNRW am 06. März 2026, 14:04:48Vorher haben wir Bürgergeld und Lohn meines Mannes gehabt und alles war verständlich für uns...aber jetzt, ein Chaos mit 3 Behörden gleichzeitig :heul:
wenn dein Mann deinen Bescheid dem Sozialamt vorgelegt hat und seinen Rentenbescheid müsste er ja mindestens Anspruch auf dem gleichen Betrag wie du haben abzüglich seiner Rente hat er denn die Vorversicherungszeiten für Krankenversicherung der Rentner erfüllt ? Das Überbrückungsgeld kann nur dein Mann stellen dein bedarf ist ja gedeckt.

Zitat von: Sensoriker am 06. März 2026, 13:53:30Wobei ich mir nicht 100% sicher bin wie das berechnet wird. Ob voller Regelsatz (1 Person BG 563,-) oder niedriger RS (Partner in BG 506,-)
ja beide sollten eigentlich 563 € Regelsatz zustehen das SGB XII ist ja nicht das selbe.
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

FamilieNRW

@Sheherazade
uuups , vergessen. Lade ihn hier hoch !

@Rotti
ich habe keine Lust jetzt alles noch einmal zu erklären und zu schreiben.
Lies doch bitte was ich zu dem Überbrückungsgeld schon mindestens 5 mal geschrieben und erklärt habe !
Die ständigen Wiederholungen der Sache, bringen mich hier absolut nicht weiter.
Wie oft soll ich denn hier erklären, dass BEIDE ÄMTER ein Überbrückungsgeld abgelehnt haben und es das eine Amt auf das andere Amt schiebt ???

Rotti

Zitat von: FamilieNRW am 06. März 2026, 15:31:30Wie oft soll ich denn hier erklären, dass BEIDE ÄMTER ein Überbrückungsgeld abgelehnt haben und es das eine Amt auf das andere Amt schiebt ???
Das steht aber deinen Mann zu wenn er kein Vermögen hat.Da darf man auch nicht locker lassen das ist unterlassene Hilfeleistung nehmt euch einen Anwalt für Sozialrecht.

Zitat von: Sheherazade am 06. März 2026, 13:57:03Immer Partnerregelsatz bei gemeinsamer Wohnung der Eheleute.
ja
.1 Partnerin/Partner im SGB XII-Leistungsbezug
Besteht eine BG aus zwei volljährigen Partnern, von denen einer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel des SGB XII erhält, ist bei der nach dem SGB II leis-
tungsberechtigten Person der Regelbedarf für volljährige Partner (Regelbedarfsstufe 2) anzuerkennen. Bei der Partnerin/dem Partner, die/der Leistungen nach dem Vierten Kapitel des SGB XII erhält, ist der Bedarf gedeckt. Sie/Er wird nicht in die Berechnung nach der Bedarfsanteilsmethode einbezogen (siehe hierzu Kapitel 19.2 der Fachlichen Weisungen zu § 19).
https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-ii-19_ba034420.pdf
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas