Kein Überbrückungsgeld vom Jobcenter, keins vom Amt für Grundsicherung, was nun?

Begonnen von FamilieNRW, 05. März 2026, 13:59:07

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FamilieNRW

Hallo,
ich bin nicht sicher, ob ich dieses Thema eröffnen soll oder am anderen Thema anschließen soll  :weisnich:

:help:  :help:
Unsere Situation, ab März 2026 :
Mein Mann ist jetzt Rentner und fällt damit aus unserer BG raus.
Ich habe zum 01.03.26 mein Bürgergeld (Regelsatz plus anteilige KDU) für März erhalten und natürlich kein Geld mehr vom Jobcenter für meinen Mann.
Seine Rente wird aber erst am/zum 31.03.26 überwiesen und diese Rente brauchen wir für den Monat April plus mein Bürgergeld für April, zum zahlen aller Unkosten im April.

Im März sieht es also finanziell schlecht bei uns aus, weil ich von meinem Bürgergeld alles alleine finanzieren muss...auch die Unkosten für meinen Mann.
Ab April wäre unsere Gesamtsituation auch wieder normal und besser !

Ich habe deshalb, als Bürgergeld Empfängerin , für mich beim Jobcenter Überbrückungsgeld beantragt, was das Jobcenter aber abgelehnt hat.
Ablehnung per digitaler Nachricht in meinem Online Account, aber ich habe keinen offiziellen Ablehnungsbescheid erhalten !

Die Ablehnung wurde begründet, dass ich für meinen Mann den Antrag gestellt hätte, was aber nicht so stimmt.
Ich habe, mit meinen Namen und meiner Unterschrift diesen Antrag für mich als Bürgergeld Empfängerin gestellt, aber nicht für meinen Mann.
Mein Mann hat auch keinen Antrag auf Überbrückungsgeld für sich beim Jobcenter gestellt, da er ja kein BG Empfänger mehr ist und kein BG mehr bekommt.

Das Jobcenter hat geschrieben, mein Mann soll für sich beim Amt für Grundsicherung seinen Antrag auf Überbrückungsgeld stellen.
Wir waren schon zusammen beim Amt für Grundsicherung und das Amt hat seinen Antrag für Überbrückungsgeld mündlich abgelehnt, mit der Begründung
"da wir ja ein Paar sind und zusammen wohnen und mein Bürgergeld mit beim ihm angerechnet wird, steht ihm kein Überbrückungsgeld zu. Das Überbrückungsgeld muss ich (die Frau) beim Jobcenter für mich beantragen, da die für mich zuständig sind"

Als ich erklärte, dass ich bereits den Antrag auf Überbrückungsgeld beim Jobcenter gestellt habe und dieser abgelehnt wurde, sagte die SB beim Amt für Grundsicherung "tja, das ist halt Pech, von hier bekommen Sie auch kein Überbrückungsgeld"

Im Übrigen konnte sein Antrag auf zusätzliche Grundsicherung zu seiner Rente nicht bearbeitet werden, weil beim Amt im Rathaus die PCs am "spinnen" waren und keine Formulare ausgedruckt werden konnten und diese Formulare werden uns jetzt postalisch zugesendet, die wir ausgefüllt (mit weiteren Nachweisen) erst wieder am 12.03.26 beim Amt für Grundsicherung persönlich abgeben sollen und dann wird alles besprochen.
Vorher hat das Amt keine Sprechzeiten und die zuständige Sachbearbeiterin ist auch nicht jeden Tag da.

Ob also mein Mann überhaupt noch eine Grundsicherung zur Rente zusteht, ist noch offen.
Ab wann er die Grundsicherung das erste Mal bekäme, falls er die Grundsicherung erhält, ist auch noch offen.
Jedenfalls wird die Bearbeitung seines Antrags auf Grundsicherung zur Rente noch andauern und im Fall der Zusage nicht vor April26 erhalten !

Im März bekommen wir also kein weiteres Geld, zur finanziellen Hilfe.
Kein Überbrückungsgeld vom Jobcenter, kein Überbrückungsgeld vom Amt für Grundsicherung.

Erspartes oder andere Einkommen haben wir nicht und haben auch niemand der uns Geld leihen könnte.
Einen Kredit bei unserer Bank bekomme ich als BG Empfängerin nicht und mein Mann bekommt auch keinen Kredit, weil er so wenige Rente bekommt (selbst wenn er etwas Grundsicherung dazu bekäme).
Bei der Kirche brauchen wir auch nicht erst anfragen, denn da sind wir nicht.
Bei den Tafeln für Lebensmittel brauchen wir erst eine Bescheinigung vom Jobcenter, aber die Bearbeitung wird dauern und von Joghurt, Äpfel und Kartoffeln, können wir auch keine Miete von 556 € bezahlen.

Zu mindestens haben wir vom Vermieter einen Mietaufschub erhalten, dass wir die Miete zum 16.03. bezahlen können statt am 01.03....aber wir dachten ja auch, dass wir von irgendeiner Stelle Überbrückungsgeld erhalten werden.
Da wir jetzt von niemanden Überbrückungsgeld bekommen, müssen wir das beim Vermieter melden.


Wir müssen (sollen laut unserer Behörden) halt mit meinem Bürgergeld für März26 (784 €) klarkommen und davon halt alle Kosten bezahlen für 2 Personen, inkl Miete 556 € !
Das dass rechnerisch nicht funktioniert, sollte jedem klar sein; auch den Behörden...aber die interessiert das nicht. Finanzielle Hilfe gibt es für uns beide nicht.

Von meinen Bürgergeld habe ich schon einige Rechnungen bezahlt, kann aber nicht alles zahlen, wenn wir noch Lebensmittel usw kaufen müssen, bis zum 31.03.26.
Sicherlich kann man einige Rechnungen verschieben...aber die müssten wir von unserem April-Geld zahlen und dann wird unser April-Geld auch nicht ausrechen, um alle Rechnungen von April zahlen zu können und müssen ein paar Rechnungen auf Mai verschieben.
Das geht so aber nicht. Damit wollen wir erst gar nicht anfangen !

Hat jemand eine wirklich gute und hilfreiche Idee was wir machen können ?



Sheherazade

Ich bin der Meinung, dass dein Mann beim Jobcenter Ende Februar das Überbrückungsdarlehen hätte beantragen müssen (ihm fehlt ja das Geld bis Ende März zur ersten Rentenzahlung). Dagegen spricht auch nicht ein gleichzeitiger Antrag auf Grundsicherung beim Sozialamt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

FamilieNRW

Das Überbrückungsgeld wurde am 25.02.26 beim Jobcenter gestellt, aber am 04.03.26 abgelehnt.

Wir sind ja auch davon ausgegangen, weil er ab dem 01.02.26 Rentner ist, dass er auch am 28.Februar seine Rente für Februar überwiesen bekommt, aber die Rentenkasse hat diese Februar-Rente einbehalten und nicht an meinen Mann überwiesen, wegen dem behördeninterner Verrechnung mit der Agentur für Arbeit, wegen seinem ALG 1 was ihm ab Februar nicht mehr zustand.

Jedenfalls schiebt eine Behörde die finanzielle Hilfe auf die andere Behörde und keiner fühlt sich für diese/unsere Hilfe zuständig.


Sheherazade

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Sensoriker

Zitat von: FamilieNRW am 05. März 2026, 14:40:47Rentenkasse hat diese Februar-Rente einbehalten und nicht an meinen Mann überwiesen, wegen dem behördeninterner Verrechnung mit der Agentur für Arbeit, wegen seinem ALG 1 was ihm ab Februar nicht mehr zustand.

Wenn die Rentenkasse das verrechnet hat, muss er ja das Alg 1 für Feb von der Agentur für Arbeit erhalten haben. Da meines Wissens Alg 1 rückwirkend bezahlt wird, habt ihr doch das Alg 1 von Feb für März zur Verfügung.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

FamilieNRW

Hallo,

@Sensoriker
im Januar 26 hat er nur ALG 1 erhalten und wir zusammen im Januar 26 Bürgergeld.
Das ALG 1 wurde ihm aber im Januar nicht ausgezahlt.
Die Agentur für Arbeit hat sich mit dem Jobcenter in Verbindung gesetzt und eine behördeninterne Verrechnung vorgenommen.

Im Februar hat er kein ALG 1 mehr erhalten, weil ihm ab Februar 2026 die Altersrente (Betrag weit über dem ALG 1) zugestanden hat.

Im März steht ihm weder Bürgergeld noch ALG 1 zu, sondern nur noch die Altersrente.

Weil seine Altersrente aber nur 707 € beträgt
(er hat aufgrund schwerer chronischer Erkrankungen die letzten Jahre nur in Teilzeit gearbeitet und hat auch eine dauerhafte Schwerbehinderung)
hat er halt Grundsicherung zur Rente beantragt, aber das ist noch alles in Bearbeitung und ob ihm überhaupt noch zusätzliche Grundsicherung zusteht und wenn ja, wieviel ihm dann zustehen würde, dazu gibt es bis heute noch kein Ergebnis !

Da wir ja zusammen wohnen und ich Bürgergeld bekomme, erklärt das Amt für Grundsicherung, dass ihm wahrscheinlich KEINE Grundsicherung zustehen wird.

Und weil wir zusammen leben und ich Bürgergeld erhalte, bekommt er auch kein Überbrückungsgeld vom Amt für Grundsicherung.

Das Amt für Grundsicherung sagt, weil ich Bürgergeld bekomme, soll ich einen Antrag auf Überbrückungsgeld beim Jobcenter stellen.

Das Jobcenter sagt,mir steht kein Überbrückungsgeld zu und er soll beim Amt für Grundsicherung das Überbrückungsgeld beantragen.

Kurz : beide Ämter fühlen sich für ein Überbrückungsgeld nicht zuständig und schieben die Zuständigkeit von meinem Mann auf mich bzw von mir auf meinen Mann...und vom Jobcenter auf das Amt für Grundsicherung und das Amt für Grundsicherung schiebt es auf das Jobcenter !

Keiner will also verantwortlich sein und "wir haben dann eben Pech gehabt", erklären das Jobcenter und das Amt für Grundsicherung, und wir sollen halt gucken wie wir im März finanziell klarkommen d.h. entweder keine Miete und keinen Strom zahlen ODER halt 4 Wochen nichts essen !
Das haben die beiden Ämter zwar so nicht gesagt, aber wohl gemeint "dass wir halt Pech haben", wenn kein Amt Überbrückungsgeld zahlen will oder sich nicht zuständig fühlt !

Sheherazade

Zitat von: FamilieNRW am 06. März 2026, 09:58:11Das Amt für Grundsicherung sagt, weil ich Bürgergeld bekomme, soll ich einen Antrag auf Überbrückungsgeld beim Jobcenter stellen.

Nicht du sollst diesen Antrag stellen, sondern dein Mann. Du bekommst ja deine dir zustehenden Leistungen, deinem Mann fehlt das Geld.

Bei einem anderen User hat das auch geklappt, bei dem sind nur noch die Kinder im Bürgergeldbezug gewesen. Solange ein anderes BG-Mitglied Bürgeld bezieht, ist das Jobcenter zuständig!

Zitat von: Bundspecht am 27. Dezember 2025, 16:06:01a meine Rente ja erst Ende Jan. ausgezahlt wird, habe ich ja beim JC ein Darlehn beantragt. Laut Aussage der Leistung SB könnten maximal 400€ als Summe festgelegt werden.

Nachdem ich mir das durchgerechnet habe, habe ich dem zugestimmt.

So heute nun endlich Post zu dem Thema vom JC im Briefkasten.....

Man bewilligt uns ein Zinsloses Darlehn in Höhe von 400€ .....So weit, so gut......
Quelle
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Bundspecht

Zitat von: FamilieNRW am 06. März 2026, 09:58:11Und weil wir zusammen leben und ich Bürgergeld erhalte, bekommt er auch kein Überbrückungsgeld vom Amt für Grundsicherung.

Mhhh, meine Frau hat ihre EM Rente, ich meine EM Rente ab Januar. Sprich wir sind weg vom JC, und dennoch haben wir ein Darlehn vom JC bekommen (400€), da Rente eben erst Ende des Monats ausbezahlt wird.

Scheint wohl, dass da jedes JC so sein eigenes "Süppchen" kocht ....
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Sensoriker

Zitat von: FamilieNRW am 06. März 2026, 09:58:11Im Februar hat er kein ALG 1 mehr erhalten, weil ihm ab Februar 2026 die Altersrente (Betrag weit über dem ALG 1) zugestanden hat.

Zitat von: FamilieNRW am 05. März 2026, 14:40:47aber die Rentenkasse hat diese Februar-Rente einbehalten und nicht an meinen Mann überwiesen, wegen dem behördeninterner Verrechnung mit der Agentur für Arbeit, wegen seinem ALG 1 was ihm ab Februar nicht mehr zustand.

Das passt nicht zusammen.
Entweder hat er Alg 1 Rückwirkend für Februar erhalten (was ihr dann für März habt) und die Rentenkasse verrechnet das intern mit der Agentur für Arbeit
oder
Er hat kein Alg 1 in Februar erhalten, dann kann die Rentenkasse auch nichts verrechnen und muss die Rente für Februar auszahlen.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
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Sheherazade

In ihrem 1. Thread zum Thema ist es verständlicher geschildert worden.

Zitat von: FamilieNRW am 13. Februar 2026, 16:01:12Mein Mann wurde am 01.01.26 arbeitslos (betriebsbedingt) und hat deswegen das ALG 1 beantragt, dass er ab Januar erhalten soll.
Das ALG 1 wurde aber nicht für Januar ausgezahlt, weil wir als Bedarfsgemeinschaft auch Bürgergeld erhalten und das volle Bürgergeld erhalten haben.
Die Agentur für Arbeit hat sich mit dem Jobcenter in Verbindung gesetzt und regeln die Berechnung nun intern, für Januar.

Da mein Mann aber eine dauerhafte Schwerbehinderung hat und in diesem Jahr 66J alt wird, hat er ebenfalls die Altersrente mit Schwerbehinderung beantragt.
Jetzt kam der Rentenbescheid, dass er ab dem 01.02.26 in Altersrente mit Schwerbehinderung gehen kann.
Die Rente für Februar wird allergings nicht ausgezahlt, da wir für Februar auch das volle Bürgergeld überwiesen bekommen haben.
Die Altersrente wird erst ab dem 01.03.26 gezahlt (Überweisung Ende März).
Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
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Sensoriker

Aahh ok. Danke.
Die Rentenkasse verrechnet das also mit dem JC und nicht mit der Agentur für Arbeit.
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FamilieNRW

Ich weiß auch nicht wie ich es noch erklären soll, weil alles durcheinander ist.

Ich habe beim Jobcenter das Überbrückungsgeld beantragt und es wurde abgelehnt, mit der Begründung, dass mein Mann beim Amt für Grundsicherung das Überbrückungsgeld für sich beantragen soll...mir steht keins zu !

Und meinem Mann wurde gesagt, dass ICH (die Frau) beim Jobcenter das Überbrückungsgeld beantragen soll, weil ihm KEINS beim Amt für Grundsicherung zusteht...dafür wäre das Jobcenter zuständig.

Also noch einmal erklärt :
Das Jobcenter schiebt es auf das Amt für Grundsicherung (das für meinen Mann zuständig ist).
Das Amt für Grundsicherung schieb es auf das Jobcenter (das für mich zuständig ist).
Das Jobcenter schiebt es auf meinen Mann.
Das Amt für Grundsicherung schiebt es auf mich.
Und am Ende bekommen weder mein Mann noch ich das Überbrückungsgeld.
Und beide Ämter fühlen sich nicht für das Überbrückungsgeld zuständig.

Ich kann das hier auch noch 10 x schreiben, aber was halt diese beiden Ämter mit uns machen, daran kann ich zur Zeit nichts ändern, weil beide Ämter sich stur stellen udn alles ablehnen, egal ob ich einen Antrag stellt oder mein Mann einen Antrag stellt.

Mein Mann kann beim Jobcenter keinen Antrag stellen auf Überbrückungsgeld, weil er kein Bürgergeld Empfänger mehr ist seit Februar !
Und ich kann keine Grundsichetrung für ihn beim Amt für Grundsicherung stellen, weil ich keine Renterin bin, sondern Bürgergeöd Empfängerin, die kein geld vom Amt für Grundsicherung erhält.
Also kann ich auch beim Amt für Grundsicherung kein Überbrückungsgeld beim Amt für Grundsicherung beantragen.

ich weiß, dass das alles kompliziert ist und vielleicht haben auch beide Ämter unrecht und sind beide irgendwo zuständig...
aber was soll ich jetzt machen ? Da bei beiden Ämtern Randale machen, bis mich die Polizei da abholt und bei beiden Ämtern Hausverbot erteilt und ich eine Strafanzeige bekomme ?
Das ist eher der falsche Weg ! So kommen wir jedenfalls nicht an eine finanzielle Unterstützung.
Wir brauchen jetzt das Geld und nicht erst in einigen Wochen oder Monaten, nachdem wir vielleicht beim Sozialgericht die Klage gewonnen haben.

Jedenfalls werden unsere beiden Anträge, bei beiden Ämtern abgelehnt.
Bei beiden nicht einmal auf offiziellen Weg, mit Ablehnungsbescheiden.
Beim Amt für Grundsicherung (den mein Mann gestellt hat) wurde der Antrag einfach nur mündlich abgelehnt.
Und beim Jobcenter bekam ich, für den Antrag den ich gestellt habe, auch keinen offiziellen Ablehnungsbescheid (gegen den man ja einen Widerspruch schreiben könnte), sondern einfach nur eine Kurznachricht über den digitalen Weg.



Sheherazade

Zitat von: Bundspecht am 06. März 2026, 10:18:32Scheint wohl, dass da jedes JC so sein eigenes "Süppchen" kocht ....

Nein, eigentlich nicht. Ihr habt mit der Antragstellung nur alles richtig gemacht. DU hast den Antrag auf das Überbrückungsdarlehen frühzeitig beim Jobcenter gestellt, weil DIR das Geld zum Monatsanfang bis zur Rentenzahlung am Monatsende fehlte.

Zitat von: FamilieNRW am 06. März 2026, 11:58:11Mein Mann kann beim Jobcenter keinen Antrag stellen auf Überbrückungsgeld, weil er kein Bürgergeld Empfänger mehr ist seit Februar !
Das ist falsch, dein Mann hätte im Februar durchaus einen Antrag auf ein Überbrückungsdarlehen beim Jobcenter stellen können. Meiner Meinung nach hätte er sogar noch Anspruch auf ergänzende Leistungen vom Jobcenter, weil seine Rente niedriger ist als sein Bedarf.

Versucht es einfach noch mal richtig, vielleicht klappt es ja noch im März.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Sensoriker

Wichtig ist das.
Zitat von: Sheherazade am 06. März 2026, 10:17:48Solange ein anderes BG-Mitglied Bürgeld bezieht, ist das Jobcenter zuständig!


Zitat von: Sheherazade am 06. März 2026, 11:59:53Meiner Meinung nach hätte er sogar noch Anspruch auf ergänzende Leistungen vom Jobcenter, weil seine Rente niedriger ist als sein Bedarf.
Sollte er tatsächlich haben.
Zitat von: FamilieNRW am 05. März 2026, 13:59:07Bürgergeld für März26 (784 €)
Zitat von: FamilieNRW am 06. März 2026, 09:58:11Weil seine Altersrente aber nur 707 € beträgt
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

FamilieNRW

@Sheherazade
meinst du, dass wir also gegen unseren letzten bescheid vom 24.02.26 noch einen Widerspruch schreiben sollen / können, weil mein Mann weniger Netto-Rente 707 € als seinen Bürgergeld Anspruch 784 € hat ?

Das Jobcenter schrieb und sagte, da er die volle Altersrente ohne Abschläge bekommt, steht ihm auch kein Bürgergeld mehr zu, da er dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung steht / stehen muss.
Und er sollte halt zu seiner Rente die Grundsicherung dazu beantragen, beim Amt für Grundsicherung....also mit Grundsicherung seine kleine Rente aufstocken.

@Sensoriker
Zitat von: Sensoriker am 06. März 2026, 13:11:44Sollte er tatsächlich haben.
ZitatBürgergeld für März26 (784 €)
Nur ich bekomme im März 26 noch 784 € Bürgergeld, mein Mann bekommt kein Bürgergeld mehr.