Versagungsbescheid und 5-monatiger Eilantragsprozess

Begonnen von Sonab92, 05. März 2026, 17:11:01

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Sonab92

Hi,

ich habe auf meinen Bürgergeldantrag einen Versagungsbescheid bekommen wegen angeblicher fehlender Mitwirkung, woraufghin ich Widerspruch eingelegt und beim Sozialgericht im November einen Eilantrag eingereicht habe. Nach monatelanger Bearbeitung lehnt das Jobcenter den Antrag immernoch ab und erklärt zum wiederholten Male, ich wäre nicht bereit, meiner Mitwirkungspflicht nachzukommen und sei daher nicht Hilfebeürftig. Die Richterin des Sozialgerichtes zweifelt auch an meiner Hilfebedürftigkeit, weshalb ich eine Einverständniserklärung abgegeben habe, dass das Sozialgericht alle relevanten Kontoinformationen zur Festlegung eines Anspruchs von Leistungen bei meinen Banken einholen kann mit der wiederholten Bitte, möglichst schnell über meinen Fall zu entscheiden.Das Jobcenter greift diese Einverständniserklärung jetzt vehement an und Behauptet, es gäbe keine Eile, da ich angeblich keinerlei relevante Dokumente eingereicht hätte seit November 25 bis jetzt, März 26, und unterstellt mir, vielleicht noch Auslandskonten zu haben oder evtl Selbstständig zu sein oder irgendwo anders Geld zu verstecken, obwohl ich alle Kontodaten bereits mehrfach eingereicht habe.Die relevanten Kontodaten, die vom Jobcenter verlangt werden, haben sich seit Antragstellung im November (letzte 3 Monate) bis jetzt 4 Mal geändert (erst ab okt 25, dann sept 25, dann Aug 25, jetzt bis heute, März 26) und mir wird bei der Datumsänderung unterstellt, nicht mitgewirkt zu haben, weil eben diese neuen Daten fehlen. Das Sozialgericht hat mir telefonisch mitgeteilt, dass mein Eilantrag höchstwahrscheinlich abgelehnt wird, weil sich das Jobcenter querstellt und nicht kooperieren möchte und das der Richterin zu viel Arbeit ist. Seit Nov 2025 bin ich komplett mittellos und mir sind Schulden entstanden.

Wie kann ich jetzt mit so etwas umgehen ohne Anwalt?
Weiß da jemand etwas drüber? Kann ich irgendwie dagegen klagen, wenn mir nach 5 Monaten arbeitslosigkeit keiner der drie Instanzen(Arbeitsamt, Jobcenter, Sozialamt) Überbrückungsgeld bezahlt trotz bewiesener Mittellosigkeit?

Rotti

Zitat von: Sonab92 am 05. März 2026, 17:11:01Die Richterin des Sozialgerichtes zweifelt auch an meiner Hilfebedürftigkeit, weshalb ich eine Einverständniserklärung abgegeben habe, dass das Sozialgericht alle relevanten Kontoinformationen zur Festlegung eines Anspruchs von Leistungen bei meinen Banken einholen kann
Das kannst du vergessen die wird sicher nicht deine Banken anschreiben wenn du nicht selbst Kontoauszüge vorgelegt hast, warum hast du auch keine Gerichtskostenbeihilfe beantragt dann wäre ja der Nachweis auch vom Tisch.
wenn du die geforderten Unterlagen dem JC einreichst müssten die Leistungen ja fließen
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

Bimimaus5421

@ Sonab 92, ich würde nocheinmal den Antrag auf Eilverfahren einreichen mit diesmal prozesskostenhilfe und die Kontoauszüge der letzten drei Monaten einreichen .
Mit Hinweis das daß Existenzminium dir gewährt werden muss eventuell als Darlehn .
Die Richterin hat keine Lust zu arbeiten .Sie hat Amtsermittelungspflicht
Natürlich kannst du auch die Hauptsache einklagen die dauert aber dann ein paar Jahre das wäre dann ein Morsanschlag auf dich wenn du mittellos bist und nicht jahrelang die Hauptsache überleben kannst

Antrag auf neuen Bürgergeldbezug eventuell neu stellen mit Nachweis der Kontoauszüge
Das Jc soll seine Behauptungen nachweisen
Gegebenfalls beschwerde beim Gerichtspräsident
Wenn die Richterin tatsächlich den ER ablehnt hat man beim LSG dagegen im Einstweiligen Rechtsschutz noch die Beschwerde

turbulent

Dein Fall war also schon vor einer Richterin beim Sozialgericht. Dann liegen ja alle Daten schon chronologisch vor. Möchtest Du die hier auch teilen?

Wann Bürgergeld-Antrag in welcher Form gestellt (Nachweise vorhanden?)? Nachforderungen JC, Ablehnung(en) JC. Deine Reaktionen zwischendurch.
Was hast Du mit der Agentur für Arbeit zu tun? Bist Du bei denen auch gemeldet? Hast Du Anspruch auf ALG? Wann hast Du Dich arbeitsuchend/arbeitslos gemeldet, wann hast Du was beantragt? Wann wurde mit welcher Begründung abgelehnt?
Was hast Du wann in welcher Form beim Sozialamt beantragt, und wie haben sie darauf reagiert?
Eine Liste wäre wirklich hilfreich.