Nicht angekommene Unterlagen

Begonnen von Timo Prager, 07. März 2026, 10:27:27

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Timo Prager

Wie ist die rechtliche Lage, wenn beim Jobcenter wiederholt eingereichte Unterlagen angeblich nicht ankommen oder verloren gehen?Besteht in einem solchen Fall die Möglichkeit, die zusätzlichen Zustellkosten – etwa für Einschreiben oder die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher – dem Jobcenter in Rechnung zu stellen?


Mit freundlichem Gruß

Timo Prager

turbulent

Hallo.

Hast Du Nachweise über das Einreichen? In welcher Form hast Du Unterlagen eingereicht? Per Fax? Online? Per Mail? Schriftlich per Post (Hausadresse oder Postadresse)? Schriftlich in den Hausbriefkasten? Schriftlich bei Deiner Beratungsperson? Schriftlich am Empfang? Schriftlich bei einer anderen Behörde?

Zusätzliche Kosten kannst Du natürlich in Rechnung stellen (immer allen alles). Aber niemand wird sie übernehmen, wenn Du keine Nachweise hast. Wenn Du jedoch Nachweise hättest, bräuchtest Du sie ja auch nicht nochmal einzureichen.

Ich habe einige Wege der Möglichkeiten, einem Jobcenter Unterlagen zukommen zu lassen, aufgezählt (sicherlich nicht vollständig).

Deine einzige Frage (umgedeutet in das, was ich vermute, das Du meinst) kann nur so beantwortet werden: Du wirst kein Geld dafür vom Jobcenter bekommen.

Rotti

Zitat von: turbulent am 07. März 2026, 10:43:00Zusätzliche Kosten kannst Du natürlich in Rechnung stellen (immer allen alles). Aber niemand wird sie übernehmen, wenn Du keine Nachweise hast. Wenn Du jedoch Nachweise hättest, bräuchtest Du sie ja auch nicht nochmal einzureichen.
Das ist neu  :grins:

Zitat von: Timo Prager am 07. März 2026, 10:27:27etwa für Einschreiben oder die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher – dem Jobcenter in Rechnung zu stellen?

Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

Frechdachs

Die Ausgaben für Post sind schon im Regelsatz berücksichtigt. Ich würde die Unterlagen online nach Anmeldung über BundID einreichen. Dann gelten sie juristisch als zugestellt. Ansonsten geht es nur über Gerichtsvollzieher. Die sind für einen Arbeitslosen aber zu teuer. Einschreiben gelten lediglich als Anscheinsbeweise.

Ottokar

Zitat von: Frechdachs am 13. März 2026, 18:16:36Einschreiben gelten lediglich als Anscheinsbeweise.
Das ist so nicht richtig.

Nur die Zustellung eines Einwurf-Einschreiben bewirkt einen Anscheinsbeweis, dieser reicht aber i.d.R. aus, da der Empfänger darlegen und beweisen muss, dass er das Einschreiben nicht erhalten hat. Vergleichbares gilt für ein Fax.
Bereits ein Übergabe-Einschreiben stellt jedoch eine Beweisurkunde dar, auch ohne Rückschein, da der Empfänger die Zustellung mit seiner Unterschrift bestätigen muss.
Allerdings sieht sogar der BGH beim Übergabe-Einschreiben ein höheres Risiko, dass der Zugang nicht bewirkt werden kann, weil der Empfänger die Annahme verweigern kann, oder die Sendung trotz Benachrichtigung nicht abholt (Urteil vom 27.09.2016 - II ZR 299/15).  Solche Fälle hatten wir hier in den letzten Jahren tatsächlich einige, wo JC bewusst solche Einschreiben nicht abholten.

Alternativ zum Gerichtsvollzieher bietet sich die Übergabe per Boten oder persönlich mit einem Zeugen an.

Zitat von: Timo Prager am 07. März 2026, 10:27:27Wie ist die rechtliche Lage, wenn beim Jobcenter wiederholt eingereichte Unterlagen angeblich nicht ankommen oder verloren gehen?Besteht in einem solchen Fall die Möglichkeit, die zusätzlichen Zustellkosten – etwa für Einschreiben oder die Zustellung durch einen Gerichtsvollzieher – dem Jobcenter in Rechnung zu stellen?
Die Kosten für eine erste rechtssichere Zustellung muss regelmäßig der Absender tragen, auch im SGB II.
Sollte das JC den Zugang bestreiten, sollte man zunächst auf die rechtssichere Zustellung verweisen und die Einschaltung des Datenschutzbeauftragten einfordern, denn wenn das JC diese Unterlagen verloren hat, muss ein möglicher Datenschutzverstoß geprüft werden. Außerdem sollte man anbieten, die Unterlagen dem JC erneut zuzusenden, falls die bereits zugesandten nicht wieder aufgefunden werden. Theoretisch besteht hier die Möglichkeit einer Schadensersatzforderung gegenüber dem JC für die Kosten einer wiederholten Zustellung, in der Praxis wird diese aber nur schwer umzusetzen sein.
Sollten wiederholt Unterlagen trotz nachweislicher Zustellung verloren gehen, sollte man unbedingt den Bundesdatenschutzbeauftragten darüber in Kenntnis setzen (bei Optionskommunen den Landesdatenschutzbeauftragten).
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rotti

Zitat von: Frechdachs am 13. März 2026, 18:16:36Ich würde die Unterlagen online nach Anmeldung über BundID einreichen.
Das ist neu kenne  das nur bei meiner Rentenversicherung und Finanzamt geht auch nur wenn einer das richtige Gerät dazu hat, sonst würde ich ein Online Fax bevorzugen das kostet nur 7 Cent die Seite.
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

Frechdachs

Für Bund-ID brauchst du nur die Auweis-App für PC und Smartphone. Die beiden Apps werden miteinander verbunden. Mit dem Smartphone scannt man den Personalausweis, wenn man aufgefordert wird. Beim Onlineportal des Jobcenters wählt man einfach Anmeldung über Bund-ID aus.

Falls es zu einem Gerichtsverfahren kommt, meldet man sich damit auch beim Justizpostfach an. Das klappt alles super.