Diskussionsthema: Was sich beim Bürgergeld ab 01.07.2026 ändert

Begonnen von Ottokar, 08. März 2026, 12:27:00

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Maxh

Bei den angegebenen Zahlenwerten geht es doch um das Vermögen, das man noch dauerhaft besitzen darf.
Diese Werte sind meines Wissens inzwischen weiter gekürzt worden.

VG

Ottokar

Zitat von: Maxh am 15. März 2026, 18:54:38Bei den angegebenen Zahlenwerten geht es doch um das Vermögen, das man noch dauerhaft besitzen darf.
Diese Werte sind meines Wissens inzwischen weiter gekürzt worden.

VG
Da ist dein Wissen unzutreffend.
Die Zahlen wurden im Gesetzgebungsprozess nicht geändert.
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Maxh

Hallo,

danke für die Richtigstellung!
Ich hatte auf Seiten die ich als seriös erachtet hatte gesehen, dass die Werte geändert worden sind.
Anscheinend informiert man sich auf verschiedenen Seiten nicht direkt an der Quelle, wie es Bürger wie ich, auch nicht immer tun.

https://dserver.bundestag.de/btd/21/035/2103541.pdf
Hier findet sich auf der Seite 13 tatsächlich noch das, was hier im Forum bereits mitgeteilt wurde:

Sie dürfen diesen Dateianhang nicht ansehen.

VG


sjukto

Quelle?

Zitat§ 7b Erreichbarkeit
Wer drei aufeinanderfolgenden Meldeaufforderungen des Jobcenters ohne Darlegung und Nachweis eines wichtigen Grundes nicht nachkommt, gilt ab dem Folgemonat als nicht erreichbar mit der Folge des vollständigen Leistungsentzuges.
Der Leistungsentzug gilt bis zur Nachholung der persönlichen Meldung beim Jobcenter.
Wenn man sich meldet, werden die Leistungen nachgezahlt?


Ottokar

Wenn die Meldung im ersten Monat des Leistungsentzuges nachgeholt wird, gilt die Person als durchgehend erreichbar mit der Folge, dass die Leistung nachgezahlt wird.
Allerdings kann das JC dann für das dritte Meldeversäumnis auch eine Sanktion erlassen.
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sjukto

Zitat von: Ottokar am 21. März 2026, 10:14:35Wenn die Meldung im ersten Monat des Leistungsentzuges nachgeholt wird, gilt die Person als durchgehend erreichbar mit der Folge, dass die Leistung nachgezahlt wird.
Allerdings kann das JC dann für das dritte Meldeversäumnis auch eine Sanktion erlassen.
Also Leistungsentzug, Leistungsstopp = nachzahlbar, Sanktion = nicht nachzahlbar? Gibt es Quellen dafür?

Ottokar

Zitat von: sjukto am 21. März 2026, 14:10:08Gibt es Quellen dafür?
Nö, das habe ich mir ausgedacht. :ironie:

Natürlich gibt es Quellen dafür, steht alles in den Drucksachen zum 13. SGB II Änderungsgesetz.
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Rhön_Fan

Zitat von: Ottokar am 14. März 2026, 09:07:50Jobcenter können und dürfen ausschließlich (vorhandene) Daten zum Mietverhältnis erheben, sie haben keinerlei Rechte, die sich aus dem Mietvertrag zwischen Mieter und Vermieter ergeben.
Jobcenter können also Vermieter von Leistungsempfängern NICHT auffordern, eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen, oder beim Vermieter Widerspruch gegen eine ihrer Meinung nach falsche Betriebskostenabrechnung einlegen. Das bleibt weiterhin allein dem Mieter vorbehalten.

Während der Mieter lt. BGB nur ein Einsichtsrecht in die der Betriebskostenabrechnung zugrunde liegenden Abrechnungen hat, verpflichtet diese neue Regelung zur Datenerhebung Vermieter, diese Unterlagen dem Jobcenter vorzulegen.
Ich halte das für fragwürdig, weil Jobcenter keine Kompetenzen haben, Betriebskostenabrechnungen zu prüfen. Es sind in der Vergangenheit bereits Fälle bekannt geworden, in denen sich Jobcenter dieses Recht angemaßt haben. Diese neue Regelung befördert solche Kompetenzüberschreitungen und kann in der Praxis dazu führen, das Jobcenter Leistungsempfänger dazu verpflichten, gegen Betriebskostenabrechnungen Widerspruch einzulegen, obwohl diese rechtlich nicht zu beanstanden sind, nur weil der zuständige Mitarbeiter des JC anderer Meinung ist. Um solche Kompetenzüberschreitungen zu verhindern, fehlt eine entsprechende Klarstellung im Gesetz.

Bei Allem korrekt betrachtetem Einwand, die sogenannte 2.te Miete ist, in den Wirren der irrlichternden Energiewendeideologie, komplett eskaliert, von daher in meiner Sicht einer der logischsten Punkte dieses Konstrukts, zumal der Laie (Mieter) hier komplett überfordert ist, sicherlich deutlich mehr als eventuell endlich einmal sinnvoll eingestellte Experten zu dieser Thematik. Ich melde mich schon einmal an.

Rotti

es macht schon Sinn das der Vermieter bekannt sein muss, weil leider zu viel Betrug stattfindet wo Leute in schäbigen Wohnungen leben und der Vermieter meint die Miete weit über der Angemessenheit anzuheben zahlen tut ja das JC. Und wenn dann noch Verwandtschaftsverhältnis besteht na ja dazu sag ich mal nix.
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

Maxh

Hallo,
ist es eigentlich richtig, dass man zukünftig gezwungenermaßen seinen Vermieter über seine Situation informieren muss, da die Miete nur noch direkt an den Vermieter gezahlt wird?

Ottokar

Zitat von: Maxh am 11. April 2026, 22:15:06Hallo,
ist es eigentlich richtig, dass man zukünftig gezwungenermaßen seinen Vermieter über seine Situation informieren muss, da die Miete nur noch direkt an den Vermieter gezahlt wird?
Das ist NICHT richtig.
Das Jobcenter darf die Miete weiterhin nur in bestimmten gesetzlich geregelten Ausnahmesituationen direkt an den Vermieter zahlen. Daran hat sich nichts geändert und die gesetzlich geregelten Ausnahmesituationen sind gleich geblieben.
Zu den in § 22 Abs. 7 SGB II genannten Ausnahmesituationen wurde lediglich eine weitere hinzugefügt: wenn eine Person wegen drei aufeinanderfolgenden Meldeversäumnissen als unerreichbar gilt.
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derdlio

gilt die neue regelung auch für pauschalmieten? wohne zurzeit bei meiner mutter (300 euro pauschalmiete, ist günstiger als so ziemlich alles hier) ... nebenkosten abrechnungen etc. gibt es für mich nicht


Maxh

Zitat von: Ottokar am 12. April 2026, 12:00:58
Zitat von: Maxh am 11. April 2026, 22:15:06Hallo,
ist es eigentlich richtig, dass man zukünftig gezwungenermaßen seinen Vermieter über seine Situation informieren muss, da die Miete nur noch direkt an den Vermieter gezahlt wird?
Das ist NICHT richtig.
Das Jobcenter darf die Miete weiterhin nur in bestimmten gesetzlich geregelten Ausnahmesituationen direkt an den Vermieter zahlen. Daran hat sich nichts geändert und die gesetzlich geregelten Ausnahmesituationen sind gleich geblieben.

Hallo,

besten Dank für die Klarstellung!

Als ich es im letzten Jahr zum ersten Mal beantragen musste, war es so voreingestellt, dass die Miete direkt an den Vermieter gezahlt wird.
Es handelt sich bei mir um einen privaten Vermieter. Ich wohne hier schon sehr lange. Es wäre mir sehr unangenehm gewesen, wenn er davon erfahren würde.
So wie ich es damals verstanden hatte, ist es nur mit Glück möglich gewesen, dass die Miete nicht an den Vermieter gezahlt wird.

Ich hatte gehört, dass sich diesbzgl. Etwas geändert hat, aber es scheint also nicht die normale Konstellation zu betreffen.

VG

Ottokar

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