Ermessensspielraum Alg1 nach Krankheit

Begonnen von superpferdi, 20. Februar 2026, 00:13:40

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superpferdi

Hallo und guten Abend, ich habe eine Frage zum o.g. Thema. Ich bin seit kurzem arbeitslos und habe nun meinen ALG1 Bescheid bekommen. Zuvor war ich 11 Monate krank geschrieben und ich habe im Jahr der Arbeitlosmeldung weniger als 150 Tage gearbeitet. Das Arbeitsamt nimmt jetzt als Ermessenspielraum für die Berechnung vom ALG1 24 Monate. Meine Frage bezieht sich auf den Ermessungsspielraum, wie wird hier gerechnet. Das Arbeitsamt hat Ihn wie folgt interpretiert:
Die letzten 4 Monate vom Arbeitsverhältnis, dann 11 Monate Krankengeldbezug und dann noch 9 Monate vor meiner Krankheit. Ist das so korrekt? Die können doch nicht mein Krankengeld in die Berechnung meines ALG1 einrechnen, oder sehe ich das falsch.
Meiner Meinung nach müßte die Bezug Dauer des Krankengeldes hier nicht berücksichtigt werden.
Also die letzten 4 Monate vorm Arbeitsverhältnis und dann 20 Monate vor meiner Krankheit. Ich hoffe das ich mich einigermaßen Verständlich ausgedrückt habe und ich auch im richtigen Forum gelandet bin. Vielen Dank für eure Antworten. Viele Grüße

eder

Doch,dass Krankengeld ist bloß 60% von Lohn und ja das ALG1 berechnet sich aus dem Durchschnitt inkl des Krankengeldes . Also nicht wundern wenn's gaaanz wenig wird

Sheherazade

Zitat von: superpferdi am 20. Februar 2026, 00:13:40Das Arbeitsamt hat Ihn wie folgt interpretiert:
Die letzten 4 Monate vom Arbeitsverhältnis, dann 11 Monate Krankengeldbezug und dann noch 9 Monate vor meiner Krankheit. Ist das so korrekt?

Ja, das ist so korrekt. Während des Krankengeldbezuges wurden Beiträge zur Arbeitslosenversicherung (und Renten- und Pflegeversicherung) abgeführt.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

superpferdi

Hallo Sheherazade, hallo eder und hallo ins Forum,

vielen Dank für eure super schnellen Antworten. Nachdem ich ein wenig im Netz gelesen habe, heißt es doch " für die Berechnung des ALG1 soll niemand durch seine Krankheit schlechter gestellt werden ", das ALG1 wird so berechnet als wenn der Bezieher nie Krank war. Deshalb kann ich die Berechnung von meinem ALg1 noch nicht ganz nachvollziehen. Normalerweise werden ja die letzten 12 Monate Gehalt zur Berechnung genutzt. Fließen nun bei Ausweitung auf 24 Monate, die 13 Monatsgehälter und 11 Monate Krankengeld in die Berechnung von ALG1 ein?

Vielen Dank
Superpferdi

Ottokar

Zum Bemessungsentgelt gehört lt. § 151 SGB III nur das beitragspflichtige Arbeitsentgelt, keine Lohnersatzleistungen wie Krankengeld.
Hat man in den letzten 12 Monaten wegen AU Krankengeld erhalten, wird der Bemessungszeitraum auf 24 Monate verlängert, wie es hier gemacht wurde, um einen Zeitraum von mindestens 150 Tagen an Arbeitsentgelt zu erhalten.
Ist das auch nicht möglich, erfolgt nach § 152 SGB III eine fiktive Bemessung.
In deinem Fall werden nun die 11 Monate Arbeitsentgelt als Bemessungsentgelt zur Berechnung zugrunde gelegt.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rotti

Zitat von: superpferdi am 20. Februar 2026, 00:13:40Die können doch nicht mein Krankengeld in die Berechnung meines ALG1 einrechnen, oder sehe ich das falsch.

wenn da keine Abzüge der AV steht werden die auch nichts einrechnen für die Zeit des Krankengeldes. Rechne dir das von der Lohnabrechnung mal nach deine Einzahlungsmonate der Arbeitslosenvers. vielleicht kannst du es da besser verstehen.

Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

Sheherazade

@Rotti: Im Beitrag von @Ottokar wurde sehr schön der Unterschied zwischen Bemessungszeitraum (vom TE "Ermessensspielraum" genannt) und Bemessungsentgelt erklärt.
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Rotti

Zitat von: Sheherazade am 21. Februar 2026, 17:00:58@Rotti: Im Beitrag von @Ottokar wurde sehr schön der Unterschied zwischen Bemessungszeitraum (vom TE "Ermessensspielraum" genannt) und Bemessungsentgelt erklärt.
ja trotzdem würde ich auch Nachrechnen ob die Bezugsmonate auch vom ALG 1 korrekt sind, wenn man die Lohnabrechnungen noch der letzten Jahre hat.
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superpferdi

Hallo und guten Abend,
ich muß mich erstmal für die späte Rückmeldung entschuldigen. Hatte einigen Stress mit meiner Mutter (87 Jahre),ist gestürzt und liegt jetzt mit Oberschenkelhalsbruch für min. 6 Wochen im Krankenhaus, da Sie fast Taub ist benötigt Sie viel hilfe meinerseits(bin auch Pflegeperson).

Ich habe mir die Sache nochmal angeschaut und wie folgt raus geschrieben.

Also Krankengeld von 03.04.2024 - 28.02.2025, letzter Arbeitstag war 30.06.2025
Das Arbeitsamt hat den Bemessungszeitraum wie folgt festgelegt:
07.2023  Arbeit               01.2024                07.2024    KG            01.2025      KG
08.2023  Arbeit               02.2024                08.2024    KG            02.2025      KG
09.2023  Arbeit               03.2024                09.2024    KG            03.2025      Arbeit
10.2023  Arbeit               04.2024  KG            10.2024    KG            04.2025      Arbeit
11.2023  Arbeit               05.2024  KG            11.2024    KG            05.2025      Arbeit
12.2023  Arbeit               06.2024  KG            12.2024    KG            06.2025      Arbeit

KG = Krankengeld

Gesamt 24 Monate.
Das Krankengeld wurde also mit in die 24 Monate Bemessungsspielraum eingerechnet.
Da ich immer wieder lese, das man durch Krankheit nicht schlechter gestellt sein darf, kann ich das nicht
nachvollziehen. Aber wenn es so ist, werde ich das so hin nehmen müssen.
Kann da jemand mal kurz drüber schaun und auf Richtigkeit prüfen?

Vielen dank Im vorraus.

Viele Grüße in die Runde

Sheherazade

Zitat von: superpferdi am 04. März 2026, 18:05:30Das Krankengeld wurde also mit in die 24 Monate Bemessungsspielraum eingerechnet.

Lies dir noch mal bitte die Antwort #4 langsam durch. Es gibt einmal den Bemessungszeitraum (da wird die ZEIT des Krankengeldbezuges mit einbezogen, damit du auf 24 Monate kommst) und das Bemessungsentgelt aus den Arbeitsmonaten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"