Antrag auf Sozialhilfe und Em-Rente gestellt

Begonnen von martin77, 11. März 2026, 16:51:14

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martin77

Ich habe eine frage.Aufgrund meiner Gesundheitlichen Einschränkungen habe ich diese oben genannten Anträge gestellt.Mein Bürgergeld läuft noch bis nächstes Jahr .Darf das Jobcenter einfach die Leistung einstellen?sowie ich das gelesen habe,dürfen sie das garnicht.Danke für antworten.

Dwight Manfredi

Ganz so einfach darf das Jobcenter die Leistungen nicht einstellen. Solange nicht rechtskräftig feststeht, dass du dauerhaft erwerbsgemindert bist, muss das Jobcenter weiterzahlen. Das nennt man den Grundsatz der Nahtlosigkeit. Da dein Bürgergeld-Bescheid noch bis nächstes Jahr läuft, besteht erst einmal ein rechtlicher Anspruch auf Auszahlung.

Nicht das Jobcenter entscheidet letztlich, ob du "zu krank" für das Bürgergeld bist, sondern die Deutsche Rentenversicherung. Solange das Verfahren bei der DRV läuft, giltst du gegenüber dem Jobcenter weiterhin als erwerbsfähig. Das Jobcenter muss so lange leisten, bis die DRV einen Bescheid erlässt, der eine volle Erwerbsminderung bestätigt.

Wenn dein Rentenantrag Erfolg hat, passiert Folgendes. Das Jobcenter meldet einen Erstattungsanspruch bei der Rentenversicherung an. Das bedeutet die Rentennachzahlung für die vergangenen Monate geht direkt an das Jobcenter, um das gezahlte Bürgergeld auszugleichen. Du musst also nichts doppelt zurückzahlen; das regeln die Behörden untereinander.

Den Antrag auf Sozialhilfe Grundsicherung nach SGB XII hast du vermutlich vorsorglich gestellt. Diese Leistung greift erst dann, wenn feststeht, dass du weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kannst und deine Rente nicht zum Leben ausreicht. Solange das nicht geklärt ist, bleibt das Jobcenter in der Pflicht.

martin77

Ich habe das auch Jobcenter gemeldet.Hoffe war es richtig.