Falsche Berechnung Nebenkostenabrechnung / Betriebsstrom Heizung fraglich

Begonnen von Schatzmeister, 16. März 2026, 18:23:19

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Kopfbahnhof

Zitat von: Rotti am 21. März 2026, 15:18:32aber keine 244,11 €
Das wurde ja von ista auch nur geschätzt.

Bei einer alten Anlage dennoch realistisch, was den Stromverbrauch angeht.

Rotti

Zitat von: Kopfbahnhof am 21. März 2026, 15:55:35
Zitat von: Rotti am 21. März 2026, 15:18:32aber keine 244,11 €
Das wurde ja von ista auch nur geschätzt.

Bei einer alten Anlage dennoch realistisch, was den Stromverbrauch angeht.
https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Bilder/Infografiken/heizungspumpe-energiesparer.html
ja du hast recht Heizungsstrom und Treppenhausbeleuchtung sind verschieden in den Betriebskosten.

Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

Ottokar

Zitat von: Rotti am 21. März 2026, 15:18:32Eine alte Heizungspumpe verbraucht zwischen 400 und 600 kWh im Jahr, was mit rund 115 bis 172 Euro zu Buche schlägt. Dagegen verbraucht eine neue Pumpe lediglich 50 bis 100 kWh jährlich, das bedeutet Stromkosten von 14 bis 29 Euro.
Das ist lt. Rechtsprechung tatsächlich unrelevant.
Lt. BSG sind die in der mietrechtlichen Rechtsprechung gebräuchlichen Berechnungsmethoden anzuwenden.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Rotti

Zitat von: Ottokar am 22. März 2026, 08:44:25
Zitat von: Rotti am 21. März 2026, 15:18:32Eine alte Heizungspumpe verbraucht zwischen 400 und 600 kWh im Jahr, was mit rund 115 bis 172 Euro zu Buche schlägt. Dagegen verbraucht eine neue Pumpe lediglich 50 bis 100 kWh jährlich, das bedeutet Stromkosten von 14 bis 29 Euro.
Das ist lt. Rechtsprechung tatsächlich unrelevant.
Lt. BSG sind die in der mietrechtlichen Rechtsprechung gebräuchlichen Berechnungsmethoden anzuwenden.
ok dann liegt das JC ja falsch.
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

Schatzmeister

Die Schikane geht weiter....

Heute erhielt ich eine weitere Zwischennachricht mit der Forderung:

"Kontoauszug aus dem die Begleichung der Nachzahlung aus der Verbrauchsabrechnung ersichtlich ist"

vorzulegen.

Dies ist doch für die eigentliche Entscheidung über meinen Widerspruch und deren Berechnung völlig unrelevant !!!
(Natürlich habe ich die Nebenkostennachzahlung schon am 28.01.2026 bezahlt )

obwohl ich vom JC noch nicht die vollständige mir zustehende Zahlung erhalten habe.

was soll das ???
Hartz IV ist Armut per Gesetz, Ausbeutung, Dumpinglöhne, Menschenverachtung u. Sklaven Handel !
Wer sich wehrt, kann gewinnen. Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren!
Ich wehre mich gegen unmenschliche Behandlung und soziale Ungerechtigkeit.

Schatzmeister

#20
Zitat von: Schatzmeister am 27. März 2026, 13:23:42Die Schikane geht weiter....

Heute erhielt ich eine weitere Zwischennachricht mit der Forderung:

"Kontoauszug aus dem die Begleichung der Nachzahlung aus der Verbrauchsabrechnung ersichtlich ist"

vorzulegen.

Dies ist doch für die eigentliche Entscheidung über meinen Widerspruch und deren Berechnung völlig unrelevant !!!
(Natürlich habe ich die Nebenkostennachzahlung schon am 28.01.2026 bezahlt )

obwohl ich vom JC noch nicht die vollständige mir zustehende Zahlung erhalten habe.

was soll das ???


Wie ist Euer Wissenstand bzw. Meinung dazu ???
Hartz IV ist Armut per Gesetz, Ausbeutung, Dumpinglöhne, Menschenverachtung u. Sklaven Handel !
Wer sich wehrt, kann gewinnen. Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren!
Ich wehre mich gegen unmenschliche Behandlung und soziale Ungerechtigkeit.

Kopfbahnhof

Dann gib denen doch den Kontoauszug.

Dann zahlen sie dir evtl. ja noch den offenen Betrag.
Zitat von: Schatzmeister am 27. März 2026, 13:23:42(Natürlich habe ich die Nebenkostennachzahlung schon am 28.01.2026 bezahlt )

obwohl ich vom JC noch nicht die vollständige mir zustehende Zahlung erhalten habe.

Dafür kann der Stromanbieter aber nichts. :zwinker:

Schatzmeister

Zitat von: Kopfbahnhof am 31. März 2026, 16:35:00Dann gib denen doch den Kontoauszug.

Dann zahlen sie dir evtl. ja noch den offenen Betrag.
Zitat von: Schatzmeister am 27. März 2026, 13:23:42(Natürlich habe ich die Nebenkostennachzahlung schon am 28.01.2026 bezahlt )

obwohl ich vom JC noch nicht die vollständige mir zustehende Zahlung erhalten habe.

Dafür kann der Stromanbieter aber nichts. :zwinker:


Das hat nichts mit dem Stromanbieter zu tun, sondern hier gehr es um die korrekte Berechnung und Vorgehensweise des JC
Hartz IV ist Armut per Gesetz, Ausbeutung, Dumpinglöhne, Menschenverachtung u. Sklaven Handel !
Wer sich wehrt, kann gewinnen. Wer sich nicht wehrt, hat schon verloren!
Ich wehre mich gegen unmenschliche Behandlung und soziale Ungerechtigkeit.

Kopfbahnhof

Zitat von: Schatzmeister am 01. April 2026, 09:54:40hier gehr es um die korrekte Berechnung und Vorgehensweise des JC

Was spricht da jetzt dagegen, den Kontoauszug als Nachweis dem JC zuzusenden?

Nochmal mit der Nachfrage, sie sollen dir das mal genau erklären, warum sie nicht alles übernehmen.