Plötzlich Aufforderung zur Betriebskostenabrechnung, sie kommt aber erst später

Begonnen von Lola1993, 12. März 2026, 12:11:56

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Lola1993

Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe mich hier angemeldet, da ich ein Anliegen habe, das mir Bauchschmerzen bereitet.

Und zwar habe ich vor einigen Wochen meinen Weiterbewilligungsantrag abgegeben. Dabei habe ich den Fehler gemacht, bei den Nebenkosten ohne Heizkosten meine Stromkosten einzutragen. Habe aber eine Randnotiz dazu geschrieben, dass ich mir unsicher bin, ob diese mit gemeint waren und die 50€ Stromkosten deshalb dabei stehen. War doof, weiß ich jetzt selbst..

Daraufhin war der Sachbearbeiter verwirrt und hat die Notiz wohl nicht gelesen. Ich wurde dann um die Betriebskostenabrechnung gebeten, da er sich den zu hohen Betrag nciht erklären konnte.

Habe geantwortet, dass ich mich vertan habe, den richtigen Betrag genannt und dazu geschrieben, dass die Abrechnung leider noch nicht da ist und ich sie sofort nachreiche, wenn sie da ist (was idR April bis Anfang Mai der Fall ist).

4 Tage später wurde der Antrag zum Glück bewilligt, ich war erleichtert und dachte, die Sache wäre dann erstmal erledigt. Das war vor 3 Wochen.

Vor 2 Tagen bekam ich dann eine Aufforderung zur Mitwirkung, dass ich doch die Betriebskostenabrechnung bitte nachreichen soll, um zu prüfen, ob meine Leistungen denn gerechtfertigt sind. Habe bis zum 26. März Zeit. Natürlich wird sie bis dahin nicht fertig sein. Die wird auch nicht von der Vermieterin, sondern von einer Firma fertig gestellt.

Ich frage mich jetzt, was ich tun soll. Das Geld und die Miete werden zum Glück vor dem 26. angewiesen, also dürfte es in der Hinsicht für April keine Probleme geben. Ich mache mir aber große Sorgen, dass das JC nichts überweist für Mai, wenn ich die Abrechnung nicht vorlegen kann. Wie gesagt, es kann auch bis Anfang Mai dauern mit der Abrechnung, war schonmal der Fall.

Habt ihr einen Rat für mich? Habe echt Bauchschmerzen deswegen. Zumal ich bislang die Jahre nie dazu aufgefordert wurde, sie vorzulegen, erst Recht nicht stur bis Ende März.

Liebe Grüße,

Lola

Dwight Manfredi

Da du die Abrechnung physisch nicht hast, kannst du sie nicht einreichen. Deine Mitwirkung besteht jetzt darin, offiziell zu erklären, warum du sie nicht hast. Erkläre kurz, dass die Abrechnung für das vergangene Jahr vom Vermieter/der Abrechnungsfirma noch nicht erstellt wurde. Gib an, dass die Zustellung erfahrungsgemäß erst im April oder Mai erfolgt. Versichere, dass du das Dokument unverzüglich nach Erhalt nachreichen wirst.

Wenn du ganz sichergehen willst, schreib deiner Vermieterin eine kurze Mail oder ruf an: "Können Sie mir kurz schriftlich (oder per Mail) bestätigen, dass die Betriebskostenabrechnung für 2025 voraussichtlich erst im April/Mai erstellt wird?"

Diesen Zweizeiler leitest du an das Jobcenter weiter. Damit hast du schwarz auf weiß bewiesen, dass es nicht an deinem mangelnden Willen liegt, sondern an Dritten.

Sheherazade

Zitat von: Lola1993 am 12. März 2026, 12:11:56Vor 2 Tagen bekam ich dann eine Aufforderung zur Mitwirkung, dass ich doch die Betriebskostenabrechnung bitte nachreichen soll, um zu prüfen, ob meine Leistungen denn gerechtfertigt sind. Habe bis zum 26. März Zeit. Natürlich wird sie bis dahin nicht fertig sein. Die wird auch nicht von der Vermieterin, sondern von einer Firma fertig gestellt.

Ich nehme an, die BK-Abrechnung 2025 ist gemeint? Dann antwortest du kurz und knapp schriftlich innerhalb der Frist, dass die BK-Abrechnung erfahrungsgemäß erst im Mai kommt und bittest um eine entsprechende Fristverlängerung.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Lola1993

Danke für eure Hilfe, dann hoffe ich, dass eine kurze Mitteilung ausreichen wird und sie sich damit erstmal zufrieden geben werden.

Rotti

Zitat von: Lola1993 am 12. März 2026, 12:11:56Vor 2 Tagen bekam ich dann eine Aufforderung zur Mitwirkung, dass ich doch die Betriebskostenabrechnung bitte nachreichen soll, um zu prüfen, ob meine Leistungen denn gerechtfertigt sind. Habe bis zum 26. März Zeit.
wenn das nicht reicht wirst du wohl die vom letzten Jahr vorlegen müssen, wenn dein Sb da nicht locker lässt.
Abschläge vom Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung sind ja nicht immer gleich.
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

Sensoriker

Zitat von: Rotti am 12. März 2026, 15:38:33wenn das nicht reicht wirst du wohl die vom letzten Jahr vorlegen müssen, wenn dein Sb da nicht locker lässt.
Abschläge vom Mietvertrag und Nebenkostenabrechnung sind ja nicht immer gleich.
:wand:
Dein Beitrag ist mal wieder GRottig


Zitat von: Sheherazade am 12. März 2026, 13:05:43Ich nehme an, die BK-Abrechnung 2025 ist gemeint? Dann antwortest du kurz und knapp schriftlich innerhalb der Frist, dass die BK-Abrechnung erfahrungsgemäß erst im Mai kommt und bittest um eine entsprechende Fristverlängerung.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.

Rotti

Zitat von: Sensoriker am 12. März 2026, 16:43:09Dein Beitrag ist mal wieder GRottig
was soll das ich berichte nur aus meinen Erfahrungen wenn der TE falsche angaben macht beim Antrag wollen die natürlich wissen was das JC an KDU bezahlen sollen. Wenn sich das JC damit zufrieden gibt es ja ok.
Geld regiert die Welt
Es wird auch auf kommunaler Ebene keine Zusammenarbeit der CDU mit der AfD
geben.   Friedrich Merz   
Wir wollen für die Gesamtbevölkerung da sein.    Bärbel Bas

Sensoriker

Zitat von: Rotti am 12. März 2026, 16:48:58was soll das
Wenn du dir wenigstens etwas die Mühe machen würdest die Beiträge richtig durch zu lesen. Deine Antworten gehen locker zu über 50% völlig am Thema vorbei und sind für die TE eher verwirrend als hilfreich.
Wer sich beim JC nicht wehrt hat schon verloren
Meine Antworten basieren auf eigenen Erfahrungen mit dem JC sowie auf der Lektüre zahlreicher Threads auf diesem (und ein paar anderen) Boards.
Ansonsten halte ich es wie beim Lotto. Alle Antworten ohne Gewähr.