Bürgergeld komplett aufgehoben. Was jetzt tun?

Begonnen von Orange, 28. März 2026, 18:41:46

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Orange

Hallo zusammen,

ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen, weil ich im Moment ziemlich überfordert bin.

Ich bin über 30, beziehe Bürgergeld und bin aktuell in einer AGH-Maßnahme nach § 16d SGB II (,,1-Euro-Job"), die noch bis Ende April 2026 läuft.

Das Jobcenter wollte von mir lückenlose Kontoauszüge für den Zeitraum 30.05.2024 bis 28.12.2024. Ich habe diese Unterlagen nicht vollständig nachreichen können. Das Problem war, dass ich in der Weboberfläche bzw. App meiner Bank nicht so weit in die Vergangenheit zurückgehen konnte, um die alten Auszüge selbst herunterzuladen. Das Jobcenter meinte daraufhin, ich solle die Kontoauszüge direkt bei meiner Bank anfordern. Das habe ich bis jetzt leider nicht geschafft.

Am 20.02.2026 bekam ich dann einen Bescheid, dass mein Bürgergeld ab 01.03.2026 ganz entzogen wird, bis ich die Mitwirkung nachhole.

Am 27.03.2026 kam dann noch ein weiterer Bescheid: Der Bewilligungsbescheid wurde ab 01.03.2026 ganz aufgehoben. Begründung: Wegfall der Hilfebedürftigkeit. Es wird geschrieben, dass wegen meiner fehlenden bzw. unvollständigen Reaktion davon auszugehen sei, dass ich Vermögen habe und deshalb nicht hilfebedürftig sei.

Ich muss dazu sagen, dass ich psychisch und organisatorisch schon länger große Probleme habe. Ich schiebe vieles auf, kriege Fristen oft nicht hin und bin schnell überfordert. Ich wurde früher schon vom Jobcenter zur psychologischen Beratung geschickt, war auch einmal in der Psychiatrie und vermute bei mir ADHS, aber ich schaffe es aktuell nicht einmal, dafür einen Termin zu organisieren. Im Moment bin ich einfach komplett ungeordnet und weiß nicht, wo ich anfangen soll.

Jetzt meine Fragen an euch:

  • Sollte ich sofort Widerspruch gegen den Bescheid einlegen?
  • Sollte ich parallel die Kontoauszüge schnellstmöglich nachreichen?
  • Muss ich zusätzlich einen neuen Antrag stellen?
  • Kann ich trotz der Aufhebung weiter an der AGH-Maßnahme teilnehmen, solange sie noch bis Ende April läuft?
  • Was sollte ich wegen der Krankenversicherung jetzt sofort beachten?
  • Wo kann ich mir am besten schnell Hilfe holen, wenn ich das allein gerade nicht schaffe? Zum Beispiel Sozialberatung, Erwerbslosenberatung, Caritas, Diakonie oder sozialpsychiatrischer Dienst?

Ich wäre sehr dankbar für konkrete nächste Schritte, am besten in einer sinnvollen Reihenfolge.

Danke euch.

Ottokar

Das BSG hat klargestellt, dass JC lediglich bei Erst- und Weiterbewilligungsanträgen anlasslos Kontoauszüge fordern dürfen und das auch nur rückwirkend für 3 Monate.
Wann und aus welchem Grund hat das JC hier Kontoauszüge aus dem Jahr 2024(!) rückwirkend für insgesamt 7 Monate gefordert?
Wie hat das JC diese Forderung und den Zeitraum von 7 Monaten begründet?

Abgesehen davon ist jede Bank nach dem HGB verpflichtet, Kontoauszüge für zehn Jahre zu archivieren. Der Zeitraum 30.05.2024 bis 28.12.2024 sollte also kein Problem darstellen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Fettnäpfchen

Orange

Ich mach mal die Antworten innerhalb des Zitates.
Grundlegend ist die Beantwortung von Ottokars Nachfrage das wichtigste.
Die anderen beantworte ich mal um dir etwas "Beruhigung" zu verschaffen.
Zitat von: Orange am 28. März 2026, 18:41:46
  • Sollte ich sofort Widerspruch gegen den Bescheid einlegen?
Je nachdem wie die Beantwortung von Ottokars Nachfrage erfolgt. Unter Umständen wäre es am einfachsten wenn du diesen Aufhebungsbescheid anonymisiert hier einstellst oder Wortgenau abtippst

  • Sollte ich parallel die Kontoauszüge schnellstmöglich nachreichen?
Nein
  • Muss ich zusätzlich einen neuen Antrag stellen?
Nein
  • Kann ich trotz der Aufhebung weiter an der AGH-Maßnahme teilnehmen, solange sie noch bis Ende April läuft?
Das würde ich unterlassen denn wer weiß ob die nicht auf die Erstattung der Kosten kommen
und außerdem müsste die Antwort darauf im Vertrag mit dem Maßnahmeträger oder auch in der Maßnahmezuweisung vom JC stehen.
  • Was sollte ich wegen der Krankenversicherung jetzt sofort beachten?
Nichts denn es besteht auch eine Nachversicherungszeit bis dahin könnte die Sache schon geklärt sein.
  • Wo kann ich mir am besten schnell Hilfe holen, wenn ich das allein gerade nicht schaffe? Zum Beispiel Sozialberatung, Erwerbslosenberatung, Caritas, Diakonie oder sozialpsychiatrischer Dienst?
Du brauchst jemand der sich im Rechtskreis des SGB 2 auskennt.
Ob das bei deinen Beispielen der Fall ist musst du selber raus finden. Auch falls du einen RA beauftragen willst ist darauf zu achten.

MfG FN
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