Bürgergeld-Teilzeitstudium ü30-Krankenversicherung-Werkstudentenstelle vs. TZ

Begonnen von xoge, 25. März 2026, 11:38:56

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xoge

Moin zusammen,

ich bin in einer "ungewöhnlichen" Situation, weswegen mir Googlen leider keine brauchbaren Ergebnisse liefert.
Und zwar:
Ich bin 31 Jahre alt und Studentin.
Bisher habe ich BAföG bezogen - mein Anspruch ist nun jedoch vorbei. Daher habe ich nun mein Studium auf ein Teilzeitstudium umgestellt und Bürgergeld beantragt. Hatte schon meinen 1. Termin mit der AV und sieht auch alles gut aus. Die Leistung wartet noch auf den BAföG-Ablehungsbescheid und dann sollte der Bewilligung nichts mehr im Wege stehen. 
Gleichzeitig bin ich auf Jobsuche, da ich gerne Teilzeit arbeiten möchte, um so wenig wie möglich vom Jobcenter abhängig zu sein.

Was mir Sorge bereitet: meine Krankenversicherung. Bisher (also während des BAföG-Bezugs) war ich freiwillig gesetzlich versichert, da über 30 (studentische Versicherung bzw Familienversicherung greifen nicht mehr). Wenn der Bürgergeldbezug nun nächsten Monat startet, bin ich ja über das JC versichert.
Wenn ich mir jetzt eine Teilzeitstelle suchen würde, wäre ich ja anteilhaft über den AG versichert.

Wie ist es aber bei einer Werkstudentenstelle? Bei Werkstudentenstellen ist man nicht über den AG versichert - d.h. junge Studenten sind dann entweder familienversichert oder in der studentischen Krankenversicherung. Als "Dinosaurier-Student" ohne Bürgergeldbezug wäre ich weiterhin freiwillig gesetzlich versichert. Wenn ich aber mit so einer Stelle bei 20h/Woche weiterhin Bürgergeld aufstockend beziehen würde (da das Einkommen aus der Stelle nicht reichen würde, geschweige denn zzgl. Versicherungsbeiträgen von über 200€) - könnte ich dann weiterhin über das JC versichert sein? Diese Info fehlt mir aktuell, und die brauche ich, um zu wissen, ob ich mich auch auf Werkstudentenstellen bewerben sollte. Das wäre mir nämlich lieber, da es da für meinen Studiengang und meine aktuellen Kenntnisse definitiv sehr viel mehr Möglichkeiten gebe als bei Teilzeitstellen.

Falls jemand da Bescheid weiß, wäre ich über eine Auskunft sehr dankbar.
Vielen Dank im Voraus und lieben Gruß an alle!

Ottokar

Die bisherige freiwillige Versicherung in der GKV wird durch den Bezug von Bürgergeld verdrängt, d.h. daraus wird eine Pflichtversicherung. Diese besteht, solange du Bürgergeld beziehst und keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübst. D.h. bei einer Werkstudentenstelle wärst du weiterhin über das Bürgergeld krankenversichert.
Auch bei einer geringfügigen Beschäftigung bzw. einem Minijob mit nicht mehr als 603 Euro monatlich besteht keine Versicherungspflicht in der GKV, d.h. du wärst auch da weiterhin über das Bürgergeld krankenversichert.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


xoge

Zitat von: Ottokar am 25. März 2026, 12:16:37Die bisherige freiwillige Versicherung in der GKV wird durch den Bezug von Bürgergeld verdrängt, d.h. daraus wird eine Pflichtversicherung. Diese besteht, solange du Bürgergeld beziehst und keine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausübst. D.h. bei einer Werkstudentenstelle wärst du weiterhin über das Bürgergeld krankenversichert.
Auch bei einer geringfügigen Beschäftigung bzw. einem Minijob mit nicht mehr als 603 Euro monatlich besteht keine Versicherungspflicht in der GKV, d.h. du wärst auch da weiterhin über das Bürgergeld krankenversichert.

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Dann kann das Bewerbungen Schreiben ja losgehen.