Kindergeld und Duldung

Begonnen von Sese, 15. April 2026, 20:59:48

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Sese

Hallo liebes Forum, hier eine Frage an die Profis:

Unter welchen speziellen Bedingungen kann man Kindergeld bekommen, wenn man nur eine Duldung besitzt?

Sheherazade

ZitatEs gibt aber aufgrund von internationalen Abkommen Ausnahmen. Sie erhalten für Ihre Familie auch mit einer Duldung Kindergeld, wenn Sie

    aus der Türkei, Algerien, Tunesien oder Marokko kommen und Arbeitnehmer*in im Sinne dieses Abkommen sind. Dazu gehören z. B. Angestellte, Beamte, Rentner*innen, Student*innen und (freiwillig weiterversicherte) Selbständige[5]
    aus der Türkei kommen, nicht arbeiten, aber mindestens sechs Monate in Deutschland leben[6]
    aus Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Marokko, Montenegro, Serbien, Türkei und Tunesien kommen und eine arbeitslosenversicherungspflichtige Arbeit haben; wenn Sie keine Arbeit mehr haben, gilt auch der Bezug von Kranken- oder Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I. Für Flüchtlinge aus Mazedonien gilt das nicht.[7]

Familienkassen lehnen Anträge, die sich auf diese Ausnahmeregelungen beziehen, zunächst häufig ab! Legen Sie dagegen mit Hilfe einer Beratungsstelle unbedingt Einspruch und, wenn nötig, Klage beim Finanzgericht ein. Die Einsprüche haben fast immer Erfolg!

Wenn Sie Sozialleistungen nach dem AsylbLG beziehen, wird das Kindergeld mit den Sozialleistungen verrechnet. Das heißt, am Ende haben Sie wahrscheinlich gar nicht mehr Geld. Trotzdem ist es in den obigen Fällen sinnvoll, den Kindergeldantrag zu stellen.
Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"