Kündigungsfrist minijob

Begonnen von Nina1963, 18. April 2026, 10:21:30

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Nina1963

Hallo erst mal

Ab 01.07 bin ich Rentnerin.
Deshalb konnte ich endlich meinen Minijob als Schülerbetreuuerin kündigen.Ich war dort seit 01.08.2019 angestellt.
Google sagte 3 Monate Kündigungfrist einhalten.
Ich dachte mir nichts dabei und kündigte am 13.04 zum 15.07.

Bei der Abgabe sagte die Sekretärin. das würde so wohl nicht gehen. Laut gängigen Arbeitsverträgen ständen andere Bedingungen drin.
Aber sie würde mit der obsersten Chefin drüber reden.
Meine Vorgesetzte meine auch sie müsse deshalb mit mir darüber reden. Da meine Arbeitszeiten sehr früh sind, habe ich seit dem nicht mehr gesehen.
Ich wurde aber immer nervöser und habe gestern mal im Vertrag geschaut und da stand
Kündigungsfristen §2 Abs4   
und § 34 Abs 1 TVöD   Das würde bedeuten ich kann nur zum Quartalsende Kündigen - zum 30.06 oder 30.09

Den 30-06 hab ich wohl verpasst
Ich wollte bis Ende des Schuljahres bleiben und die 2 Wochen Ferienbetreuung mitarbeiten um meine Kollegen "nicht hängen zu lassen".

Jetzt wird mir diese abgrundtiefe Dummheit zur Falle und ich sitze da und heule.

Egal was kommt, ich werde nicht bis Ende September arbeiten.
Es gibt dafür verschiedene Gründe- aber hauptsächlich schaffe ich das körperlich nicht mehr und auch sonst belastet mich die Arbeit so sehr das ich öfters nachts wach liege und nur 2-3 Stunden Schlaf bekomme.
Auf ärztliche Unterstützung kann ich nicht hoffen, irgendwie klappen meine Arztbesuche nie gut.
Es steht der Verdacht im Raum das ich Autistin sein könnte. Das hat mir eine Therapeutin gesagt. Da die Wartezeiten aber um die 2 Jahre dauern für eine Diagnose und es bei ca 50% betroffener Frauen nicht diagnostiziert wird, habe ich mich erst gar nicht angemeldet. Allein der Verdacht hat mich damals sehr erleichtert, da ich mir immer etwas anders und bissl behindert gefühlt habe, mir alles schwerer als anderen fiel und ich Probleme hatte wo es keine geben sollte.

Was könnte ich also tun ?
Einfach nicht mehr zum neuen Schuljahr erscheinen ? Fairerweise würde ich meine Chefin darüber informieren.
Ich dachte auch daran etwas so offensichtlich zu klauen das ich fristlos gekündigt werde .
Was wären da die Strafen ?
Meine Rente beträgt nicht ganz 1000 Euro- da könnten sie ja nicht viel holen ?

Erst mal liebe Grüße


Sheherazade

Zitat von: Nina1963 am 18. April 2026, 10:21:30Was könnte ich also tun ?

Vielleicht noch mal in den Arbeitsvertrag reinschauen? Steht vielleicht ganz hinten noch was von einer automatischen Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen der Regelaltersrente?

Alternativ würde ich mal mit der Vorgesetzten eine für beide Seiten akzeptable Lösung besprechen (Tipp Aufhebungsvertrag), deine Ideen sind definitiv nicht zielführend.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Nina1963 am 18. April 2026, 10:21:30Was könnte ich also tun ?

Das, was da steht, auf keinen Fall, ist es doch gar nicht wert.

Auf jeden Fall würde ich es erst einmal mit Antwort 1 versuchen.
Sollten sie sich wirklich derart dagegenstellen, dann über die gesundheitlichen Gründe und eine AU.
Das dürfte auch der Hausarzt machen.

Ich kenne es auch so: Mit Renteneintritt erlischt der AV eigentlich zum Monatsende automatisch.

Nina1963

Danke für Eure Antworten.
Das werde ich mal versuchen, zumal meine Chefin ja eh mit mir reden wollte.
Ein Aufhebungsvertrag wäre eine gute Lösung wenn ich mich nicht überreden lasse länger als gewollt zu bleiben.

Ich habe nur Angst das der 1. Mai ein wichtiger Termin sein könnte und ich danach noch länger bleiben muss.

Ich fühle mich dem nicht mehr gewachsen - oft fällt mein Denken aus- was echt blöd ist wenn man von Kindern gefragt wird ob ZB Freitag Morgen zusammen oder auseinander geschrieben wird . Zu meiner Arbeit gehört ja auch das ich Lehrer während dem Unterricht unterstütze. Da versuche ich peinliche Situationen zu umgehen.

Könnte mir jemand von Euch sagen wie lange ich arbeite wenn ich am 01.08,2018 angefangen habe ?
Das werden jetzt 8 Jahre oder gilt es schon als 8 Jahre ?

§ 2 Abs4 sagt aus :
Verlängerung für Arbeitgeber (§ 622 Abs. 2 BGB): Nach Betriebszugehörigkeit verlängern sich die Fristen nur für den Arbeitgeber:
5 Jahre: 2 Monate zum Monatsende.
8 Jahre: 3 Monate zum Monatsende.
Für Arbeitnehmer bleibt die Kündigungsfrist in der Regel bei 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats, unabhängig von der Betriebszugehörigkeit.
Wegen dem § zum Quartalsende könnte ich gerade noch zum 30.06 kündigen können ? oder muss ich wegen dem nicht anerkannten Termin vom 15.07 den NÄCHST möglichen Termin nehmen

Deshalb die Angst das der 1.Mai wichtig wäre
Denn da könnte ich zum Ende Juni kündigen, was mir eh am liebsten wäre.
Den 15. Juli habe ich ja nur aus Dumm-Freundlichkeit gewählt damit ich während der Ferienbetreuung unterstützen kann und ich nicht noch ab Mitte Juni frei habe wegen Resturlaub.

Sorry für das Rumheulen, ich bin echt fertig und meine Gedanken kreisen immerzu um das Thema,
ich finde keine Ruhe, dabei brauche ich meine Energie ja auch für die Pflege meiner Mutter und endlose Diskussionen mit meinem Enkel, der bei mir wohnt (Er wird im Mai 18 und hat schon verkündet er verlängert noch 3 Jahre bei mir )

Sheherazade

Zitat von: Nina1963 am 18. April 2026, 19:57:51Könnte mir jemand von Euch sagen wie lange ich arbeite wenn ich am 01.08,2018 angefangen habe ?
Das werden jetzt 8 Jahre oder gilt es schon als 8 Jahre ?

§ 2 Abs4 sagt aus :
Verlängerung für Arbeitgeber (§ 622 Abs. 2 BGB): Nach Betriebszugehörigkeit verlängern sich die Fristen nur für den Arbeitgeber:
5 Jahre: 2 Monate zum Monatsende.
8 Jahre: 3 Monate zum Monatsende.
Für Arbeitnehmer bleibt die Kündigungsfrist in der Regel bei 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Kalendermonats, unabhängig von der Betriebszugehörigkeit.


Du verwirrst mich gerade. Was steht jetzt genau in deinem Arbeitsvertrag, gelten dafür die Kündigungsfristen nach TVÖD oder BGB - also bist du jetzt im öffentlichen Dienst oder nicht?

Zitat von: Nina1963 am 18. April 2026, 10:21:30Ich wurde aber immer nervöser und habe gestern mal im Vertrag geschaut und da stand
Kündigungsfristen §2 Abs4   
und § 34 Abs 1 TVöD   

Es werden erst 8 Jahre.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Nina1963 am 18. April 2026, 10:21:30Was wären da die Strafen ?


Wenn es wirklich ganz hart kommen würde, was ich nicht glaube, gar keine.

Was wollen sie denn tun?
Maximal gibt es eine Abmahnung.
Wenn du eh nicht mehr arbeiten gehst, wäre das kein Drama.

Wenn du die Regelaltersgrenze gemeint hast, sollte auch im öffentlichen Dienst die Beschäftigung automatisch enden, bzw. es gibt die Kündigungsfrist zum Ende des Monats, in dem du in Rente gehst.

Vermutlich machst du dir darüber viel zu viele Gedanken.

Kann ja sein, deine Chefin will dich nur davon überzeugen, doch länger zu arbeiten.

Zitat von: Nina1963 am 18. April 2026, 10:21:30Kündigungsfristen §2 Abs4 
und § 34 Abs 1 TVöD
Das gilt vermutlich aber nicht, wenn man die Regelaltersgrenze erreicht hat, sondern nur bei einem Jobwechsel.

Sheherazade

Es kann sein, dass sie vorzeitig mit Abschlägen in Rente geht, der Zahl in ihrem Accountnamen nach. Dann hat sie die Regelaltersrente noch nicht erreicht. Genaueres weiß man aber nicht, deshalb wäre es schon gut, die TE würde mal Nachfragen beantworten, auch oder gerade meine letzte.

Zitat von: Sheherazade am 19. April 2026, 09:18:42Was steht jetzt genau in deinem Arbeitsvertrag, gelten dafür die Kündigungsfristen nach TVÖD oder BGB - also bist du jetzt im öffentlichen Dienst oder nicht?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Du arbeitest im öffentlichen Dienst, d.h. es gilt der TVöD?
Dann endet dein Arbeitsvertrag lt. § 33 Abs. 1 lit. a TVöD automatisch mit Erreichen des gesetzlichen Renteneintrittsalters.
Es sind weder Kündigung noch Aufhebungsvertrag erforderlich.
Bei vorzeitiger Rente schließt man einen Aufhebungsvertrag.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Nina1963

Entschuldigung weil ich erst jetzt antworte, ich hatte heute viel um die Ohren.

Ich gehe vorzeitig mit 63 Jahre in Rente.
Im Arbeitsvertrag stehen nur die Paragraphen §2 Abs 34 und §1 TVöD. So genau steht es da.

Ich arbeite in einer Schülerbetreuung ob das zum öffentlichen Dienst zählt weiß ich nicht.

Aber wenn das 8. Jahr erst kommt wäre alles kein Problem weil ich dann diese Woche noch mal auf den 30.06 (also 3 Quartal) Kündigen kann.

Vielen Dank für Eure Mühe, das hat mich sehr beruhigt.

Ich wollte nicht verwirren, aber tatsächlich bin ich etwas chaotisch.

Ganz liebe Grüße

Nina

Sheherazade

Zitat von: Nina1963 am 19. April 2026, 16:56:50Aber wenn das 8. Jahr erst kommt wäre alles kein Problem weil ich dann diese Woche noch mal auf den 30.06 (also 3 Quartal) Kündigen kann.

Wenn du das von dir oben zitierte meinst, das trifft bei dir nicht zu, da steht ja auch BGB.

Du hast eine Kündigungsfrist nach TVöD von 3 Monaten zum Quartalsende. Deshalb solltest du mit deiner Vorgesetzten einen Aufhebungsvertrag zum Rentenbeginn machen. Aber auf jeden Fall schnellstens das persönliche Gespräch suchen - da kommst du nicht drum herum.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967
"Wir leben in einer Zeit, in der sich Dummheit nicht mehr versteckt, sondern gewählt, bezahlt, beklatscht und als Erfolg verkauft wird."
"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kopfbahnhof

Zitat von: Nina1963 am 19. April 2026, 16:56:50ob das zum öffentlichen Dienst zählt weiß ich nicht

Das muss aber nun wirklich in deinem AV stehen.

Zitat von: Nina1963 am 19. April 2026, 16:56:50Im Arbeitsvertrag stehen nur die Paragraphen §2 Abs 34 und §1 TVöD

Dann dürfte es so sein.

Trotz allem, wozu einen Kopf machen?
Dir kann so oder so nichts weiter passieren.

Ein vernünftiger AG akzeptiert auch problemlos einen Aufhebungsvertrag.
Warte erst mal ab, was deine Chefin dazu sagt.
Ihr sollte ein sauberer Abgang doch auch lieber sein.